01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 7606.12.99.85.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code7606.126-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer7606.12.998-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code7606.12.99.8510-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer7606.12.99.85.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7606.12.99.85.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7606.12.99.85.0?
- ×andere, also nicht: quadratisch oder rechteckig7606.91, 7606.92
- ×aus nicht legiertem Aluminium7606.11
- ×Bänder für Getränkedosenkörper, Getränkedosendeckel und Getränkedosenlaschen7606.12.11.00.0, 7606.12.19.00.0
- ×Aluminium-Verbundplatte7606.12.30.00.0
- ×mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff beschichtet7606.12.50
- ×weniger als 3 mm7606.12.92
- ×3 mm oder mehr, jedoch weniger als 6 mm7606.12.93
- ×Bleche mit besonderer Fabrikationsnummer, für bestimmte Luftfahrzeuge7606.12.99.10.0
- ×Bleche aus Aluminium-Lithium-Legierungen7606.12.99.21.0, 7606.12.99.25.0, 7606.12.99.29.0, 7606.12.99.30.0
- ×andere, also nicht: ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem Material7606.12.99.88.0
- ×in Platten, mit einer Dicke von mehr als 6 mm7606.12.99.86.0
- ×andere, also nicht: zur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie und mit einer Dicke von 6 mm oder zur Verwendung bei der Herstellung von …7606.12.99.87.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 7606.12.99.85.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 7606.12.99
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 7606.12.99.10.0 | Bleche mit besonderer Fabrikationsnummer, für bestimmte Luftfahrzeuge | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 7606.12.99.21.0 | zur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie und mit einer Dicke von 6 mm oder zur Verwendung bei der Herstellung von … | Anmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 7606.12.99.25.0 | in Platten, mit einer Dicke von mehr als 6 mm | Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 7606.12.99.29.0 | andere | – |
| 7606.12.99.30.0 | andere | – |
| 7606.12.99.85.0 | zur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie und mit einer Dicke von 6 mm oder zur Verwendung bei der Herstellung von …diese Seite | Anmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 7606.12.99.86.0 | in Platten, mit einer Dicke von mehr als 6 mm | Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 7606.12.99.87.0 | andere | – |
| 7606.12.99.88.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7606.12.99 eingereiht
10 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI17231/25-1Deutschland | Blech aus Aluminiumlegierung Bei der Ware handelt es sich um rechteckige Bleche aus Aluminiumlegierungen (EN AW 7075 … | 01.09.2028 |
| DEBTI17225/25-1Deutschland | Es handelt sich um rechteckige Bleche aus Aluminiumlegierungen (EN AW 5052, EN AW 5083, EN AW 7021) mit einer Länge von … | 25.08.2028 |
| DEBTI17229/25-1Deutschland | Rechteckige Bleche aus Aluminiumlegierungen (EN AW 7022, AA 7122, EN AW 5754, EN AW 5083, EN AW 6082, EN AW 2017, EN AW … | 24.08.2028 |
| DEBTI32891/24-1Deutschland | Präzisionsgussplatten aus Aluminiumlegierungen. Bei den Waren handelt es sich um Flacherzeugnisse aus … | 16.10.2027 |
| ITBTI2025-0242Italien | Platten aus Aluminiumlegierung, Dicke gleich oder größer als 6 mm, ohne Träger und innere Schichten aus anderen … | 15.07.2028 |
| ITBTI2025-0031Italien | Rechteckige Metallplatte aus einer Aluminiumlegierung, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm, ohne Unterlage und ohne … | 01.07.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 7606.12.50 | 16 | Blech aus Aluminiumlegierung Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um ein rechteckig zugeschnittenes Blech aus einer Aluminiumlegierung, einseitig mit einer Oberflächenbeschichtung in … |
| 7606.12.30 | 13 | Aluminium-Verbundplatten Bei der Ware handelt es sich um rechteckige Platten, bestehend aus einem Kern, der aus verschiedenen Materialien gefertigt sein kann (z. B. Polyethylen, mineralische … |
| 7606.12.92 | 12 | Blech aus Aluminium Bei der Ware handelt es sich um ein Blech aus legiertem Aluminium (Material 5052) mit einer Dicke von 0,8 - 2,0 mm, welches beidseitig mit Glasgewebe und Epoxidharz versehen und … |
| 7606.12.93 | 6 | Blech aus Aluminiumlegierung Bei der Ware handelt es sich um rechteckige Bleche aus Aluminiumlegierungen. Die Waren haben eine Länge von 3020 mm und eine Breite von 1520 mm. Die Dicke beträgt 3 mm … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7606.12.99.85.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.6006 | Vereinigtes Königreich | 0 % | seit 01.01.2025 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 7,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 55 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 6,5 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 4 % |
| Vietnam | 0,9 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7606.12.99.85.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7606.12.99.85.0
Anmerkungen (2)
2. Im Sinne der Unterpositionen 7606.12.11 und 7606.12.19 gelten als: — Bänder für Getränkedosenkörper: Bleche oder Bänder in Rollen, gewalzt, mit Mangan und Magnesium als Hauptlegierungselementen und mit einer Mindestzugfestigkeit von 262 MPa. Die Bleche oder Bänder haben über die gesamte Länge einen gleichbleibenden Querschnitt, eine Breite von 300 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 000 mm und eine Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch nicht mehr als 0,4 mm, wobei die Länge immer die Breite und die Dicke überschreitet. Die Bänder für Getränkedosenkörper sind vorgeschmiert und haben eine glänzende Oberfläche; — Bänder für Getränkedosendeckel und Getränkedosenlaschen: Bleche oder Bänder in Rollen, gewalzt, mit Magnesium als Hauptlegierungselement und mit einer Mindestzugfestigkeit von 345 MPa. Die Bleche oder Bänder haben über die gesamte Länge einen gleichbleibenden Querschnitt, eine Breite von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 000 mm und eine Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch nicht mehr als 0,35 mm, wobei die Länge immer die Breite und die Dicke überschreitet. Die Bänder für Getränkedosendeckel sind auf beiden Seiten lackiert. Die Bänder für Getränkedosenlaschen sind entfettet und geölt. Diese Waren werden für die Herstellung von starren Getränkedosen, einschließlich der Getränkedosendeckel und Getränkedosenlaschen, verwendet.
3. Im Sinne der Unterpositionen 7606.11.30, 7606.12.30 und 7607.20.91 gelten als: — Aluminium-Verbundplatte: Laminierte Erzeugnisse aus zwei flachgewalzten Aluminiumblechen oder -folien, auch mit Legierung, jeweils mit einer Dicke von 0,08 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,55 mm, und einem durchgehenden Kern aus nichtporösen Polymer- oder Mineralstoffen, zusammengehalten durch einen Klebstoff, mit einer Gesamtdicke von 1,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,1 mm. Die beiden äußeren Deckbleche oder -folien können unterschiedliche Oberflächenbehandlungen aufweisen. Die Waren dürfen nicht gerollt sein.
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 76 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 7606.12.99
- 01.01.19727606.12.99gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „6 mm oder mehr“
- 01.01.19727606.12.99.10.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Bleche mit besonderer Fabrikationsnummer, für bestimmte Luftfahrzeuge“
- 01.01.19887606.12.99Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20117606.12.99Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20117606.12.99.10.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20197606.12.99Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20197606.12.99.10.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 14.08.20207606.12.99.21.0neu eingeführt · „zur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie oder zur Verwendung bei der Herstellung von Flugzeugteilen“ · aus 7606.12.99
- 14.08.20207606.12.99.25.0neu eingeführt
- 14.08.20207606.12.99.29.0neu eingeführt · aus 7606.12.99
- 14.08.20207606.12.99.85.0neu eingeführt · „zur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie oder zur Verwendung bei der Herstellung von Flugzeugteilen“ · aus 7606.12.99
- 14.08.20207606.12.99.86.0neu eingeführt
- 14.08.20207606.12.99.87.0neu eingeführt · aus 7606.12.99
- 02.02.20217606.12.99.21.0Wortlaut geändert · „zur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie und mit einer Dicke von 6 mm oder zur Verwendung bei der Herstellung von …“ · vorher „zur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie oder zur Verwendung bei der Herstellung von Flugzeugteilen“
- 02.02.20217606.12.99.21.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 02.02.20217606.12.99.25.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 02.02.20217606.12.99.25.0wieder anmeldefähig · aus 7606.12.20, 7606.12.92
- 02.02.20217606.12.99.29.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 02.02.20217606.12.99.30.0neu eingeführt · aus 7606.12.20, 7606.12.92
- 02.02.20217606.12.99.85.0Wortlaut geändert · „zur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie und mit einer Dicke von 6 mm oder zur Verwendung bei der Herstellung von …“ · vorher „zur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie oder zur Verwendung bei der Herstellung von Flugzeugteilen“
- 02.02.20217606.12.99.85.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 02.02.20217606.12.99.86.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 02.02.20217606.12.99.86.0wieder anmeldefähig · aus 7606.12.20, 7606.12.92
- 02.02.20217606.12.99.87.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 02.02.20217606.12.99.88.0neu eingeführt · aus 7606.12.20, 7606.12.92
- 12.10.20217606.12.99.25.0Wortlaut geändert · „in Platten, mit einer Dicke von mehr als 6 mm“ · vorher „andere“
- 12.10.20217606.12.99.86.0Wortlaut geändert · „in Platten, mit einer Dicke von mehr als 6 mm“ · vorher „andere“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7606.12.99.85.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Aluminiumbleche für Karosserieteile unter 7606.12.99?
Für Bleche aus Aluminiumlegierung ohne Unterlage, die als Karosserieteile in der Automobilindustrie und mit einer Dicke von 6 mm oder zur Verwendung bei der Herstellung von Flugzeugteilen bestimmt sind, gilt die Zolltarifnummer 7606.12.99.85.0. Platten mit einer Dicke von mehr als 6 mm fallen unter 7606.12.99.86.0, die übrigen Bleche dieser Gruppe unter 7606.12.99.87.0.
Gilt für die Einfuhr von Blechen unter 7606.12.99.85.0 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?
Ja, für die Einfuhr dieser Ware gilt der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) für alle Länder. Als Unterlagen sind dafür die CBAM-Kontonummer (Y128), Y134 für Waren mit Ursprung in Büsingen, Helgoland oder Livigno und Y135 für eine Befreiung nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/956 vorgesehen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex