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gültig seit 02.02.20211 ZollkontingentCBAM

Zolltarifnummer 7606.91.00.30.0 – Bleche für Luftfahrzeuge, andere

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Bleche und Bänder aus nicht legiertem Aluminium mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm, die mit besonderer Fabrikationsnummer für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind. Bleche ohne Unterlage und ohne innere Lagen aus anderem Material gehören in die Zolltarifnummer 7606.91.00.25.0, wenn sie als Rollen, Bänder, Zuschnitte oder runde Form mit einer Dicke von 6 mm oder weniger oder als Platten mit einer Dicke von mehr als 6 mm vorliegen.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 7606.91.00.30.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelAluminium und Waren daraus
PositionBleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm
andere
Unterpositionaus nicht legiertem Aluminium
Bleche mit besonderer Fabrikationsnummer, für bestimmte Luftfahrzeuge
Zolltarifnummerohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem Material, - in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder, als auf Länge zugeschnittene …
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Unterpositionaus Aluminiumlegierungen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code7606.916-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer7606.91.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code7606.91.00.3010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer7606.91.00.30.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7606.91.00.30.0?

Kapitel 76 Aluminium und Waren daraus › 7606 Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke …
✓andere, also nicht: quadratisch oder rechteckigDie Ware ist ein Blech oder Band in einer Form, die nicht quadratisch oder rechteckig ist. Man erkennt das an der Umrissform der Ware.
✓aus nicht legiertem AluminiumDie Ware ist aus nicht legiertem Aluminium: Der Aluminiumgehalt liegt bei 99 GHT oder mehr, Eisen und Silicium zusammen bei höchstens 1 GHT und jedes andere Element bei höchstens 0,1 GHT.
✓Bleche mit besonderer Fabrikationsnummer, für bestimmte LuftfahrzeugeDie Ware ist ein Blech mit besonderer Fabrikationsnummer, das für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt ist.
✓andere, also nicht: ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem Material, - in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder, als auf Länge zugeschnittene Bleche …Die Ware hat eine Unterlage oder innere Lagen aus anderem Material, oder sie liegt nicht in einer der beiden Formen mit der jeweils genannten Dicke vor.
7606.91.00.30.0Aluminiumbleche für Luftfahrzeuge, andere

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7606.91.00.30.0?

  • ×quadratisch oder rechteckig7606.11, 7606.12
  • ×aus Aluminiumlegierungen7606.92
  • ×andere, also nicht: Bleche mit besonderer Fabrikationsnummer, für bestimmte Luftfahrzeuge7606.91.00.86.0, 7606.91.00.88.0
  • ×ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem Material, - in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder, als auf Länge zugeschnittene Bleche oder in runder …7606.91.00.25.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 7606.91.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
7606.91.00.25.0ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem Material, - in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder, als auf Länge zugeschnittene …Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll, Zollaussetzung bei Endverwendung
7606.91.00.30.0anderediese SeiteZollaussetzung bei Endverwendung
7606.91.00.86.0ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem Material, - in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder, als auf Länge zugeschnittene …Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
7606.91.00.88.0andereZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7606.91.00 eingereiht

5 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland3
Estland1
Polen1
vZTAWareGültig bis
DEBTI8467/24-1DeutschlandFlacherzeugnis aus Aluminium; Sonnenschliffscheibe Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um ein kreisförmiges …28.07.2027
DEBTI22634/24-1DeutschlandButze aus Aluminium Bei der Ware handelt es sich um massive, kreisförmige Flacherzeugnisse (Scheiben) mit rechteckigem …28.07.2027
DEBTI34114/23-2DeutschlandAluminiumblech Bei der Ware handelt sich um runde oder herzförmige Bleche aus nicht legiertem Aluminium mit einer Dicke …05.11.2026
EEBTI2026-12EstlandDas Produkt ist ein Aluminium-Kopolymer-Verbund, der aus einer einzigen Aluminiumschicht mit einer Dicke von entweder …23.08.2029
PLBTIWIT-2024-000091PolenBleche (Zuschnitte), die durch Stanzen aus Blech aus unlegiertem Aluminium hergestellt wurden, mit vollem rechteckigem …25.01.2027

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7606.91.00.30.0

€
7606.91.00.30.0Drittlandszoll7,5 %750 €2.043 €2.793 €
7606.91.00.30.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.6006Vereinigtes Königreich0 %seit 01.01.2025

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 7,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 55 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20266,5 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)4 %
Vietnam0,9 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7606.91.00.30.0

senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle LänderGilt für 7606.91.00.30.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 3050/1995.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 7606.91.00.30.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleCBAM · alle LänderDie Ware fällt unter den CO₂-Grenzausgleich. Seit 01.01.2026 brauchen Einführer eine Zulassung als CBAM-Anmelder und geben die CBAM-Kontonummer an. Unterhalb der Mengenschwelle von 50 Tonnen im Jahr greift eine Befreiung.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · ChinaDie Ware darf nur unter den Bedingungen der Verordnung in den freien Verkehr überführt werden.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · IndienDie Ware darf nur unter den Bedingungen der Verordnung in den freien Verkehr überführt werden.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7606.91.00.30.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 76, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Im Sinne der Unterpositionen 7606.12.11 und 7606.12.19 gelten als: — Bänder für Getränkedosenkörper: Bleche oder Bänder in Rollen, gewalzt, mit Mangan und Magnesium als Hauptlegierungselementen und mit einer Mindestzugfestigkeit von 262 MPa. Die Bleche oder Bänder haben über die gesamte Länge einen gleichbleibenden Querschnitt, eine Breite von 300 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 000 mm und eine Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch nicht mehr als 0,4 mm, wobei die Länge immer die Breite und die Dicke überschreitet. Die Bänder für Getränkedosenkörper sind vorgeschmiert und haben eine glänzende Oberfläche; — Bänder für Getränkedosendeckel und Getränkedosenlaschen: Bleche oder Bänder in Rollen, gewalzt, mit Magnesium als Hauptlegierungselement und mit einer Mindestzugfestigkeit von 345 MPa. Die Bleche oder Bänder haben über die gesamte Länge einen gleichbleibenden Querschnitt, eine Breite von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 000 mm und eine Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch nicht mehr als 0,35 mm, wobei die Länge immer die Breite und die Dicke überschreitet. Die Bänder für Getränkedosendeckel sind auf beiden Seiten lackiert. Die Bänder für Getränkedosenlaschen sind entfettet und geölt. Diese Waren werden für die Herstellung von starren Getränkedosen, einschließlich der Getränkedosendeckel und Getränkedosenlaschen, verwendet.
Wortlaut · Kapitel 76, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Im Sinne der Unterpositionen 7606.11.30, 7606.12.30 und 7607.20.91 gelten als: — Aluminium-Verbundplatte: Laminierte Erzeugnisse aus zwei flachgewalzten Aluminiumblechen oder -folien, auch mit Legierung, jeweils mit einer Dicke von 0,08 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,55 mm, und einem durchgehenden Kern aus nichtporösen Polymer- oder Mineralstoffen, zusammengehalten durch einen Klebstoff, mit einer Gesamtdicke von 1,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,1 mm. Die beiden äußeren Deckbleche oder -folien können unterschiedliche Oberflächenbehandlungen aufweisen. Die Waren dürfen nicht gerollt sein.

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 76 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 7606.91.00

  1. 01.01.19727606.91.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus nicht legiertem Aluminium“
  2. 01.01.19887606.91.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 7606.91.00
  3. 02.02.20217606.91.00.25.0neu eingeführt · „ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem Material, - in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder, als auf Länge zugeschnittene …“ · aus 7606.91.00
  4. 02.02.20217606.91.00.30.0neu eingeführt · aus 7606.91.00
  5. 02.02.20217606.91.00.86.0neu eingeführt · „ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem Material, - in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder, als auf Länge zugeschnittene …“ · aus 7606.91.00
  6. 02.02.20217606.91.00.88.0neu eingeführt · aus 7606.91.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7606.91.00.30.0

Welche Zolltarifnummer unter 7606.91.00 gilt für Bleche mit besonderer Fabrikationsnummer für Luftfahrzeuge?

Die Zolltarifnummer 7606.91.00.30.0 gilt für Bleche mit besonderer Fabrikationsnummer für bestimmte Luftfahrzeuge, die nicht unter die Zolltarifnummer 7606.91.00.25.0 fallen. Bleche ohne Unterlage und ohne innere Lagen aus anderem Material in Rollen, Bändern, Zuschnitten oder runder Form mit einer Dicke von 6 mm oder weniger sowie als Platten mit einer Dicke von mehr als 6 mm fallen unter 7606.91.00.25.0.

Gilt für die Einfuhr unter Zolltarifnummer 7606.91.00.30.0 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?

Ja, bei der Einfuhr gilt der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) für alle Länder. Als Unterlage ist die CBAM-Kontonummer anzugeben.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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