01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 7606.91.00.88.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code7606.916-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer7606.91.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code7606.91.00.8810-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer7606.91.00.88.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7606.91.00.88.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7606.91.00.88.0?
- ×quadratisch oder rechteckig7606.11, 7606.12
- ×aus Aluminiumlegierungen7606.92
- ×Bleche mit besonderer Fabrikationsnummer, für bestimmte Luftfahrzeuge7606.91.00.25.0, 7606.91.00.30.0
- ×ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem Material, - in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder, als auf Länge zugeschnittene Bleche oder in runder …7606.91.00.86.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 7606.91.00.88.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 7606.91.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 7606.91.00.25.0 | ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem Material, - in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder, als auf Länge zugeschnittene … | Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll, Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 7606.91.00.30.0 | andere | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 7606.91.00.86.0 | ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem Material, - in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder, als auf Länge zugeschnittene … | Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 7606.91.00.88.0 | anderediese Seite | Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7606.91.00 eingereiht
5 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI8467/24-1Deutschland | Flacherzeugnis aus Aluminium; Sonnenschliffscheibe Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um ein kreisförmiges … | 28.07.2027 |
| DEBTI22634/24-1Deutschland | Butze aus Aluminium Bei der Ware handelt es sich um massive, kreisförmige Flacherzeugnisse (Scheiben) mit rechteckigem … | 28.07.2027 |
| DEBTI34114/23-2Deutschland | Aluminiumblech Bei der Ware handelt sich um runde oder herzförmige Bleche aus nicht legiertem Aluminium mit einer Dicke … | 05.11.2026 |
| EEBTI2026-12Estland | Das Produkt ist ein Aluminium-Kopolymer-Verbund, der aus einer einzigen Aluminiumschicht mit einer Dicke von entweder … | 23.08.2029 |
| PLBTIWIT-2024-000091Polen | Bleche (Zuschnitte), die durch Stanzen aus Blech aus unlegiertem Aluminium hergestellt wurden, mit vollem rechteckigem … | 25.01.2027 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7606.91.00.88.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.6006 | Vereinigtes Königreich | 0 % | seit 01.01.2025 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 7,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 55 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 6,5 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 4 % |
| Vietnam | 0,9 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7606.91.00.88.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7606.91.00.88.0
Anmerkungen (2)
2. Im Sinne der Unterpositionen 7606.12.11 und 7606.12.19 gelten als: — Bänder für Getränkedosenkörper: Bleche oder Bänder in Rollen, gewalzt, mit Mangan und Magnesium als Hauptlegierungselementen und mit einer Mindestzugfestigkeit von 262 MPa. Die Bleche oder Bänder haben über die gesamte Länge einen gleichbleibenden Querschnitt, eine Breite von 300 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 000 mm und eine Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch nicht mehr als 0,4 mm, wobei die Länge immer die Breite und die Dicke überschreitet. Die Bänder für Getränkedosenkörper sind vorgeschmiert und haben eine glänzende Oberfläche; — Bänder für Getränkedosendeckel und Getränkedosenlaschen: Bleche oder Bänder in Rollen, gewalzt, mit Magnesium als Hauptlegierungselement und mit einer Mindestzugfestigkeit von 345 MPa. Die Bleche oder Bänder haben über die gesamte Länge einen gleichbleibenden Querschnitt, eine Breite von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 000 mm und eine Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch nicht mehr als 0,35 mm, wobei die Länge immer die Breite und die Dicke überschreitet. Die Bänder für Getränkedosendeckel sind auf beiden Seiten lackiert. Die Bänder für Getränkedosenlaschen sind entfettet und geölt. Diese Waren werden für die Herstellung von starren Getränkedosen, einschließlich der Getränkedosendeckel und Getränkedosenlaschen, verwendet.
3. Im Sinne der Unterpositionen 7606.11.30, 7606.12.30 und 7607.20.91 gelten als: — Aluminium-Verbundplatte: Laminierte Erzeugnisse aus zwei flachgewalzten Aluminiumblechen oder -folien, auch mit Legierung, jeweils mit einer Dicke von 0,08 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,55 mm, und einem durchgehenden Kern aus nichtporösen Polymer- oder Mineralstoffen, zusammengehalten durch einen Klebstoff, mit einer Gesamtdicke von 1,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,1 mm. Die beiden äußeren Deckbleche oder -folien können unterschiedliche Oberflächenbehandlungen aufweisen. Die Waren dürfen nicht gerollt sein.
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 76 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 7606.91.00
- 01.01.19727606.91.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus nicht legiertem Aluminium“
- 01.01.19887606.91.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 7606.91.00
- 02.02.20217606.91.00.25.0neu eingeführt · „ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem Material, - in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder, als auf Länge zugeschnittene …“ · aus 7606.91.00
- 02.02.20217606.91.00.30.0neu eingeführt · aus 7606.91.00
- 02.02.20217606.91.00.86.0neu eingeführt · „ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem Material, - in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder, als auf Länge zugeschnittene …“ · aus 7606.91.00
- 02.02.20217606.91.00.88.0neu eingeführt · aus 7606.91.00
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7606.91.00.88.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Bleche mit besonderer Fabrikationsnummer für Luftfahrzeuge unter 7606.91.00?
Bleche mit besonderer Fabrikationsnummer für bestimmte Luftfahrzeuge gehören nicht in 7606.91.00.88.0, sondern in 7606.91.00.25.0 oder 7606.91.00.30.0. Die Nummern unterscheiden sich durch die besondere Fabrikationsnummer für bestimmte Luftfahrzeuge; ohne diese Kennzeichnung gehört die Ware in 7606.91.00.88.0, sofern sie nicht unter 7606.91.00.86.0 fällt.
Gilt für Aluminiumbleche unter 7606.91.00.88.0 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) bei der Einfuhr?
Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt der CO₂-Grenzausgleich (CBAM). Dafür sind als Unterlagen die CBAM-Kontonummer sowie Angaben zu Waren mit Ursprung in Büsingen, Helgoland oder Livigno und zur Befreiung nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/956 vorgesehen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex