01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8501.32.00.99.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8501.326-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8501.32.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8501.32.00.9910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8501.32.00.99.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8501.32.00.99.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8501.32.00.99.0?
- ×Motoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger8501.10
- ×Allstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W8501.20
- ×andere Einphasen-Wechselstrommotoren8501.40
- ×andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren8501.51, 8501.52, 8501.53
- ×Wechselstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren8501.61, 8501.62, 8501.63, 8501.64.00.00.0
- ×fotovoltaische Gleichstromgeneratoren8501.71.00.00.0, 8501.72.00.00.0
- ×fotovoltaische Wechselstromgeneratoren8501.80.00.00.0
- ×mit einer Leistung von 750 W oder weniger8501.31
- ×mit einer Leistung von mehr als 75 kW bis 375 kW8501.33
- ×mit einer Leistung von mehr als 375 kW8501.34
- ×für zivile Luftfahrzeuge8501.32.00.10.0
- ×Gleichstrommotor auch mit Kommutator, zum Antrieb elektrischer Handwerkzeuge, Rasenmäher oder Haushaltsgeräte mit: -einem Außendurchmesser von 24,2 mm oder …8501.32.00.40.0
- ×Für den Einsatz in Kraftfahrzeugen oder Maschinen und Geräten der Positionen 8432 und 8433 geeigneter, bürstenloser, permanenterregter Gleichstrommotor mit: - …8501.32.00.65.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8501.32.00.99.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8501.32.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 8501.32.00.10.0 | für zivile Luftfahrzeuge | Zollsatz bei Endverwendung |
| 8501.32.00.40.0 | Gleichstrommotor auch mit Kommutator, zum Antrieb elektrischer Handwerkzeuge, Rasenmäher oder Haushaltsgeräte mit: -einem Außendurchmesser … | Autonome Zollaussetzung |
| 8501.32.00.65.0 | Für den Einsatz in Kraftfahrzeugen oder Maschinen und Geräten der Positionen 8432 und 8433 geeigneter, bürstenloser, permanenterregter … | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8501.32.00.99.0 | anderediese Seite | Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8501.32.00 eingereiht
16 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI50804/25-1Deutschland | "Automotiv-taugliche Gleichstrommotoren" - Gleichstrommotor, in unterschiedlichen Ausführungen - mit einer Drehzahl von … | 05.02.2029 |
| DEBTI56032/24-1Deutschland | Bürstenloser Gleichstrommotor, zylindrisches Gehäuse, Außendurchmesser etwa 66,076 mm, Nenndrehzahl 14.750 U/min, für … | 06.04.2028 |
| DEBTI1316/25-1Deutschland | "Gleichstrommotor" - bürstenloser Gleichstrommotor, elektrisch kommutiert - mit einer Ausgangsleistung von 1.814 W - … | 09.03.2028 |
| DEBTI52174/24-1Deutschland | "Hubdreh-Motor, Hohlwelle" Kombinierte Maschine, im Wesentlichen bestehend aus - zwei Gleichstromelektromotoren … | 09.03.2028 |
| DEBTI4687/25-1Deutschland | "Elektromotor für Lenkungsunterstützung in Kraftfahrzeugen" - Bürstenloser, permanenterregter Gleichstrommotor, in … | 17.02.2028 |
| DEBTI11148/24-1Deutschland | "Gleichstrommotor" - bürstenloser Gleichstrommotor, elektrisch kommutiert - mit einer Ausgangsleistung von 1.500 W - … | 10.04.2027 |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 8501.32.00.99.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 8501.32.00.99.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8501.32.00.99.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt 2,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8501.32.00.99.0
Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 8A002A, 8A002J der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8501.32.00.99.0
Anmerkungen (1)
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen. Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-105/9617.06.1997 | Die Verordnung (EWG) Nr. 950/68 des Rates vom 28. Juni 1968 über den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 3331/85 des Rates vom 5. Dezember 1985 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, daß ein elektrisches Gerät, das ein "System … |
| C-297/1315.05.2014 | Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die … |
3 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 8501.32.00
- 01.01.19728501.32.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW“
- 01.01.19888501.32.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8501.32.10, 8501.32.91, 8501.32.99
- 01.01.20118501.32.00.10.0neu eingeführt · „für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8501.32.20, 8501.32.80
- 06.03.20138501.32.00.99.0neu eingeführt · aus 8501.32.00
- 01.01.20198501.32.00.99.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.07.20198501.32.00.40.0neu eingeführt · „Gleichstrommotor mit oder ohne Kommutator mit: -einem Außendurchmesser von 24,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 140 mm, -einer Drehzahl …“ · aus 8501.32.00
- 01.07.20198501.32.00.99.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20228501.32.00.65.0neu eingeführt · „Für den Einbau in Kraftfahrzeuge, Maschinen oder Geräte der Positionen 8432 und 8433 geeigneter, bürstenloser, permanenterregter …“ · aus 8501.32.00
- 01.07.20248501.32.00.40.0Wortlaut geändert · „Gleichstrommotor auch mit Kommutator, zum Antrieb elektrischer Handwerkzeuge, Rasenmäher oder Haushaltsgeräte mit: -einem Außendurchmesser …“ · vorher „Gleichstrommotor mit oder ohne Kommutator mit: -einem Außendurchmesser von 24,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 140 mm, -einer Drehzahl von 3300 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 26 200 U/min, -einer Nennversorgungsspannung von 3,6 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 230 V, -einer Ausgangsleistung von 37,5 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 2400 W, -einer verfügbaren Stromstärke von nicht mehr als 20,1 A, -einem maximalen Wirkungsgrad von 50 % oder mehr zum Antrieb elektrischer Handwerkzeuge oder Rasenmäher“
- 01.07.20258501.32.00.65.0Wortlaut geändert · „Für den Einsatz in Kraftfahrzeugen oder Maschinen und Geräten der Positionen 8432 und 8433 geeigneter, bürstenloser, permanenterregter …“ · vorher „Für den Einbau in Kraftfahrzeuge, Maschinen oder Geräte der Positionen 8432 und 8433 geeigneter, bürstenloser, permanenterregter Gleichstrommotor mit -einer spezifizierten Drehzahl von höchstens 4100 U/min, -einer Leistung von mindestens 400 W, jedoch nicht mehr als 1,3 kW (bei 12 V), oder mit einer Leistung von mindestens 750 W, jedoch nicht mehr als 1,55 kW (bei 36 V), -einem Flanschdurchmesser von 85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm, -einer maximalen Länge von nicht mehr als 335 mm, gemessen vom Anfang der Welle bis zu deren äußerem Ende, -einer Gehäuselänge von nicht mehr als 265 mm, gemessen vom Flansch bis zum äußeren Ende, -einem aus höchstens zwei Teilen (Grundgehäuse einschließlich elektrischer Komponenten und Flansch mit mindestens zwei, jedoch maximal 11 Bohrungen) bestehenden Stahlblech- oder Aluminiumdruckgussgehäuse, auch mit Dichtverbindung (Nut mit O-Ring und Schutzfett), -einem Stator mit Einzel-T-Zahn-Design und Einzelspulenwicklung mit 9/6 oder 12/8-Topologie und -Oberflächenmagneten, -auch mit elektronischem Steuergerät zur elektromechanischen Servolenkung, -auch mit Riemenscheibe, -auch mit Rotorpositionssensor“
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8501.32.00.99.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Gleichstrommotoren mit mehr als 750 W bis 75 kW unter 8501.32.00?
Gleichstrommotoren mit mehr als 750 W bis 75 kW gehören in 8501.32.00.99.0, wenn sie nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind und nicht die Bauartmerkmale der Nummern 8501.32.00.40.0 oder 8501.32.00.65.0 aufweisen. Motoren für zivile Luftfahrzeuge gehören in 8501.32.00.10.0, Handwerkzeug-, Rasenmäher- und Haushaltsgeräte-Motoren mit den Merkmalen von 8501.32.00.40.0 in 8501.32.00.40.0 und Kfz-Motoren mit den Merkmalen von 8501.32.00.65.0 in 8501.32.00.65.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
