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Position · 4-stellig

Position 8433 – Rasenmäher, Mähmaschinen und Erntemaschinen

Position im Zolltarif

84Kapitel33Position

Zu dieser Position gehören Maschinen, Apparate und Geräte zum Ernten oder Dreschen landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Rasenmäher, andere Mähmaschinen, Stroh- und Futterpressen sowie Maschinen zum Reinigen oder Sortieren von Eiern, Obst und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Geräte zum Bearbeiten oder Bestellen des Bodens gehören in Position 8432, Melkmaschinen in Position 8434. Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8437 sind ausgenommen.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Welche Zolltarifnummer aus Position 8433 gilt für Ihren Rasenmäher?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 8433?

Die Position unterteilt sich zuerst nach Rasenmähern (Unterposition 8433.11 mit Motor und horizontal rotierendem Schneidwerk und Unterposition 8433.19 andere) und anderen Mähmaschinen (Unterposition 8433.20). Heuerntemaschinen haben die Zolltarifnummer 8433.30.00.00.0, Stroh- und Futterpressen die Zolltarifnummer 8433.40.00.00.0. Erntemaschinen und Dreschmaschinen gliedern sich in Mähdrescher (Zolltarifnummer 8433.51.00.00.0), andere Dreschmaschinen (Zolltarifnummer 8433.52.00.00.0), Maschinen zum Ernten von Wurzeln oder Knollenfrüchten (Unterposition 8433.53) und andere Erntemaschinen mit Feldhäckslern (Unterposition 8433.59). Maschinen zum Reinigen oder Sortieren von Eiern, Obst oder anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen haben die Zolltarifnummer 8433.60.00.00.0, Teile die Zolltarifnummer 8433.90.00.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionMaschinen, Apparate und Geräte zum Ernten oder Dreschen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, einschließlich Stroh- oder Futterpressen; Rasenmäher und andere Mähmaschinen; Maschinen zum Reinigen oder Sortieren von Eiern, Obst oder anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ausgenommen Maschinen …Diese Seite
Rasenmäher
Unterpositionmit Motor und horizontal rotierendem Schneidwerk
0 % · 12 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmit Elektromotor
andere
selbstfahrend
Zolltarifnummermit Sitz
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere
0 % · 2 vZTA
mit Motor
Zolltarifnummermit Elektromotor
andere
selbstfahrend
Zolltarifnummermit Sitz
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerohne Motor
Unterpositionandere Mähmaschinen, einschließlich Mähbalken für Schlepperanbau
0 % · 8 vZTA
Zolltarifnummermit Motor
andere
Zolltarifnummerihrer Beschaffenheit nach für den Schlepperanbau oder Schlepperzug bestimmt
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerandere Heuernte-(Heuwerbungs-)maschinen, -apparate und -geräte
0 % · 3 vZTA
ZolltarifnummerStroh- und Futterpressen, einschließlich Aufnahmepressen
0 % · 1 vZTA
andere Erntemaschinen, -apparate und -geräte; Dreschmaschinen und -geräte
ZolltarifnummerMähdrescher
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere Dreschmaschinen und -geräte
0 % · 0 vZTA
UnterpositionMaschinen zum Ernten von Wurzeln oder Knollenfrüchten
0 % · 2 vZTA
ZolltarifnummerKartoffelerntemaschinen
ZolltarifnummerRübenköpf- und andere Rübenerntemaschinen
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere
0 % · 10 vZTA
Feldhäcksler
Zolltarifnummerselbstfahrend
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerandere
ZolltarifnummerMaschinen zum Reinigen oder Sortieren von Eiern, Obst oder anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen
0 % · 4 vZTA
ZolltarifnummerTeile
0 % · 75 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 8433

4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8433. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 8433

Rechts: wie viele der 24 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

KontrolleF-Gase · alle Länder24 von 24
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder13 von 24
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder13 von 24
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · alle Länder8 von 24
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 8433

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 3
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 4
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 5
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 8433

Die 24 Warennummern der Position 8433 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19728433.11.10eingeführt · mit Elektromotor · zuletzt geändert 19.11.2025
  2. 01.01.19728433.11.51.00.0eingeführt · mit Sitz
  3. 01.01.19728433.11.59.00.0eingeführt · andere
  4. 01.01.19728433.11.90.00.0eingeführt · andere
  5. 01.01.19728433.19.10.00.0eingeführt · mit Elektromotor
  6. 01.01.19728433.19.51.00.0eingeführt · mit Sitz
  7. 01.01.19728433.19.59.00.0eingeführt · andere
  8. 01.01.19728433.19.70.00.0eingeführt · andere
  9. 01.01.19728433.19.90.00.0eingeführt · ohne Motor
  10. 01.01.19728433.20.10.00.0eingeführt · mit Motor · zuletzt geändert 01.01.1988
  11. 01.01.20108433.20.50.00.0eingeführt · ihrer Beschaffenheit nach für den Schlepperanbau oder Schlepperzug bestimmt
  12. 01.01.19728433.20.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2010
  13. 01.01.19728433.30.00.00.0eingeführt · andere Heuernte-(Heuwerbungs-)maschinen, -apparate und -geräte · zuletzt geändert 01.01.2009
  14. 01.01.19728433.40.00.00.0eingeführt · Stroh- und Futterpressen, einschließlich Aufnahmepressen · zuletzt geändert 01.01.2010
  15. 01.01.19728433.51.00.00.0eingeführt · Mähdrescher
  16. 01.01.19728433.52.00.00.0eingeführt · andere Dreschmaschinen und -geräte
  17. 01.01.19728433.53.10.00.0eingeführt · Kartoffelerntemaschinen
  18. 01.01.19728433.53.30.00.0eingeführt · Rübenköpf- und andere Rübenerntemaschinen
  19. 01.01.19728433.53.90.00.0eingeführt · andere
  20. 01.01.19948433.59.11.00.0eingeführt · selbstfahrend
  21. 01.01.19948433.59.19.00.0eingeführt · andere
  22. 01.01.20098433.59.85.00.0eingeführt · andere
  23. 01.01.19728433.60.00.00.0eingeführt · Maschinen zum Reinigen oder Sortieren von Eiern, Obst oder anderen landwirtschaftlichen … · zuletzt geändert 01.01.1999
  24. 01.01.19728433.90.00.00.0eingeführt · Teile

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 8433

Welche Zolltarifnummer gilt für Rasenmäher ohne Elektromotor in Position 8433?

Rasenmäher mit Motor und horizontal rotierendem Schneidwerk, die nicht selbstfahrend sind und keinen Elektromotor haben, gehören in die Zolltarifnummer 8433.11.90.00.0. Rasenmäher mit Elektromotor gehören in die Warennummer 8433.11.10, die weiter unterteilt ist.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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