Zum Hauptinhalt springen
gültig seit 01.01.2006

Zolltarifnummer 8501.53.81.20.0 – Luftfahrtmotoren über 150 bis 375 kW

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Mehrphasen-Wechselstrommotoren mit mehr als 75 kW bis 375 kW, die mehr als 150 kW leisten und für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind. Motoren mit 150 kW oder weniger für zivile Luftfahrzeuge gehören in 8501.53.81.10.0, Motoren, die keiner dieser beiden Nummern entsprechen, in 8501.53.81.90.0.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 8501.53.81.20.0?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8501.53.81.20.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionElektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate
UnterpositionMotoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger
UnterpositionAllstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W
8501.31 – 8501.34andere Gleichstrommotoren; Gleichstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren
Unterpositionandere Einphasen-Wechselstrommotoren
andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren
Unterpositionmit einer Leistung von 750 W oder weniger
Unterpositionmit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW
Unterpositionmit einer Leistung von mehr als 75 kW
Kombinierte NomenklaturFahrmotoren
andere, mit einer Leistung von
Kombinierte Nomenklaturmehr als 75 kW bis 375 kW
Zolltarifnummermit einer Leistung von 150 kW oder weniger, für zivile Luftfahrzeuge
Zolltarifnummermit einer Leistung von mehr als 150 kW, für bestimmte LuftfahrzeugeDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Kombinierte Nomenklaturmehr als 375 kW bis 750 kW
Kombinierte Nomenklaturmehr als 750 kW
8501.61 – 8501.64Wechselstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren
8501.71 – 8501.72fotovoltaische Gleichstromgeneratoren
Zolltarifnummerfotovoltaische Wechselstromgeneratoren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8501.536-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8501.53.818-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8501.53.81.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8501.53.81.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8501.53.81.20.0?

Kapitel 85 Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere … › 8501 Elektromotoren und elektrische Generatoren …
✓andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren, also nicht: Motoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger, Allstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr …Ihr Motor muss für mehrphasigen Wechselstrom ausgelegt sein. Gleichstrom-, Allstrom- und Einphasenmotoren fallen nicht hierher.
✓mit einer Leistung von mehr als 75 kWIhr Motor muss eine Leistung von mehr als 75 kW haben. Geringere Leistungen werden nach den anderen Leistungsstufen eingereiht.
✓andere, mit einer Leistung von, also nicht: FahrmotorenIhr Motor darf kein Fahrmotor sein. Er ist ein allgemeiner Mehrphasen-Wechselstrommotor mit einer Leistung über 75 kW.
✓mehr als 75 kW bis 375 kWDie Leistung Ihres Motors muss mehr als 75 kW bis 375 kW betragen. Darüberliegende Leistungen gehören in andere Leistungsstufen.
✓mit einer Leistung von mehr als 150 kW, für bestimmte LuftfahrzeugeIhr Motor muss mehr als 150 kW leisten und für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sein.
8501.53.81.20.0Mehrphasen-Luftfahrzeugmotoren über 150 bis 375 kW

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8501.53.81.20.0?

Ihre Ware prüfen

Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8501.53.81.20.0?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8501.53.81

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8501.53.81.10.0mit einer Leistung von 150 kW oder weniger, für zivile LuftfahrzeugeZollsatz bei Endverwendung
8501.53.81.20.0mit einer Leistung von mehr als 150 kW, für bestimmte Luftfahrzeugediese SeiteZollaussetzung bei Endverwendung
8501.53.81.90.0andereZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8501.53.81 eingereiht

4 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland2
Frankreich1
Polen1
vZTAWareGültig bis
DEBTI28253/25-1Deutschland"Elektrischer Nebenantrieb" Kombinierte Maschine, sogenanntes electric power take off (ePTO), im Wesentlichen bestehend …19.10.2028
DEBTI21850/25-1DeutschlandMehrphasen-Wechselstrommotor, SD MOTOR TYPE: 1CV4282A (1LE5504-2DA23-4AA4)" - Wechselstrom-Asynchronmotor …10.07.2028
PLBTIWIT-2024-000664PolenElektromotor, mehrphasiger (dreiphasiger) Wechselstrom mit einer Ausgangsleistung von mehr als 75 kW, aber nicht mehr …10.06.2027
FRBTIFR-BTI-2023-07461FrankreichDreiphasen-Wechselstrommotor mit einer Leistung von 160kW. Dieser Motor aus Gusseisen ist dafür bestimmt, eine Maschine …10.12.2026

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
8501.53.5014"Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge" kombinierte Maschine, im Wesentlichen bestehend aus - zwei Axialflussmotoren, mehrphasig, für Wechselstrom, mit jeweils einer Maximalleistung von 180 kW …
8501.53.991

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8501.53.81.20.0

€
8501.53.81.20.0Drittlandszoll2,7 %270 €1.951 €2.221 €
8501.53.81.20.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 2,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8501.53.81.20.0

senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle LänderGilt für 8501.53.81.20.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 3050/1995.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 8501.53.81.20.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, IranSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8501.53.81.20.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 85, Anmerkung 2
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen. Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-105/9617.06.1997Die Verordnung (EWG) Nr. 950/68 des Rates vom 28. Juni 1968 über den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 3331/85 des Rates vom 5. Dezember 1985 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, daß ein elektrisches Gerät, das ein "System …
C-297/1315.05.2014Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die …

3 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8501.53.81

  1. 01.01.20068501.53.81neu eingeführt · „mehr als 75 kW bis 375 kW“ · aus 8501.53.10, aus 8501.53.92
  2. 01.01.20068501.53.81.10.0neu eingeführt · „mit einer Leistung von 150 kW oder weniger, für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8501.53.10, 8501.53.92
  3. 01.01.20068501.53.81.20.0neu eingeführt · „mit einer Leistung von mehr als 150 kW, für bestimmte Luftfahrzeuge“ · aus 8501.53.10, 8501.53.92
  4. 01.01.20068501.53.81.90.0neu eingeführt · aus 8501.53.10, 8501.53.92

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8501.53.81.20.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Wechselstrommotoren über 150 kW für Luftfahrzeuge unter 8501.53.81?

Mehrphasen-Wechselstrommotoren mit mehr als 75 kW bis 375 kW und mehr als 150 kW für bestimmte Luftfahrzeuge gehören in 8501.53.81.20.0. Motoren mit 150 kW oder weniger für zivile Luftfahrzeuge gehören in 8501.53.81.10.0, Motoren, die keiner dieser beiden Nummern entsprechen, in 8501.53.81.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →