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gültig seit 01.01.1993

Zolltarifnummer 8501.53.94.90.0 – Motoren 375-750 kW, keine Luftfahrt

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Mehrphasen-Wechselstrommotoren mit einer Leistung von mehr als 375 kW bis 750 kW, die nicht für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind. Motoren für bestimmte Luftfahrzeuge gehören in die Zolltarifnummer 8501.53.94.10.0, Fahrmotoren in 8501.53.50, Motoren mit mehr als 75 kW bis 375 kW in 8501.53.81 und Motoren mit mehr als 750 kW in 8501.53.99.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8501.53.94.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionElektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate
UnterpositionMotoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger
UnterpositionAllstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W
8501.31 – 8501.34andere Gleichstrommotoren; Gleichstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren
Unterpositionandere Einphasen-Wechselstrommotoren
andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren
Unterpositionmit einer Leistung von 750 W oder weniger
Unterpositionmit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW
Unterpositionmit einer Leistung von mehr als 75 kW
Kombinierte NomenklaturFahrmotoren
andere, mit einer Leistung von
Kombinierte Nomenklaturmehr als 75 kW bis 375 kW
Kombinierte Nomenklaturmehr als 375 kW bis 750 kW
Zolltarifnummerfür bestimmte Luftfahrzeuge
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturmehr als 750 kW
8501.61 – 8501.64Wechselstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren
8501.71 – 8501.72fotovoltaische Gleichstromgeneratoren
Zolltarifnummerfotovoltaische Wechselstromgeneratoren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8501.536-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8501.53.948-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8501.53.94.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8501.53.94.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8501.53.94.90.0?

Kapitel 85 Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere … › 8501 Elektromotoren und elektrische Generatoren …
✓andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren, also nicht: Motoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger, Allstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr …Der Motor ist ein Mehrphasen-Wechselstrommotor und kein Einphasen-, Gleichstrom- oder Allstrommotor.
✓mit einer Leistung von mehr als 75 kWDie Leistung des Motors liegt über 75 kW.
✓andere, mit einer Leistung von, also nicht: FahrmotorenDer Motor ist kein Fahrmotor und wird nach seiner Leistung eingestuft.
✓mehr als 375 kW bis 750 kWDie Leistung des Motors liegt über 375 kW und bis 750 kW.
✓andere, also nicht: für bestimmte LuftfahrzeugeDie Ware ist ein Motor, der für andere Verwendungen als bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt ist.
8501.53.94.90.0Mehrphasen-Wechselstrommotoren 375-750 kW, keine Luftfahrzeuge

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8501.53.94.90.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8501.53.94

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8501.53.94.10.0für bestimmte LuftfahrzeugeZollaussetzung bei Endverwendung
8501.53.94.90.0anderediese SeiteZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8501.53.94 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
8501.53.5014"Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge" kombinierte Maschine, im Wesentlichen bestehend aus - zwei Axialflussmotoren, mehrphasig, für Wechselstrom, mit jeweils einer Maximalleistung von 180 kW …
8501.53.814"Elektrischer Nebenantrieb" Kombinierte Maschine, sogenanntes electric power take off (ePTO), im Wesentlichen bestehend aus: - einem Permanentmagnet-Mehrphasen-Wechselstrommotor (PMAC) mit einer …
8501.53.991

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8501.53.94.90.0

€
8501.53.94.90.0Drittlandszoll2,7 %270 €1.951 €2.221 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 2,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8501.53.94.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 8501.53.94.90.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 8501.53.94.90.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, IranSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8501.53.94.90.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 85, Anmerkung 2
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen. Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-105/9617.06.1997Die Verordnung (EWG) Nr. 950/68 des Rates vom 28. Juni 1968 über den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 3331/85 des Rates vom 5. Dezember 1985 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, daß ein elektrisches Gerät, das ein "System …
C-297/1315.05.2014Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die …

3 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8501.53.94

  1. 01.01.19938501.53.94neu eingeführt · „mehr als 375 kW bis 750 kW“
  2. 01.01.19938501.53.94.10.0neu eingeführt · „für bestimmte Luftfahrzeuge“ · aus 8501.53.91
  3. 01.01.19938501.53.94.90.0neu eingeführt · aus 8501.53.91
  4. 01.01.20068501.53.94Stellung im Tarifbaum geändert
  5. 01.01.20068501.53.94.10.0Stellung im Tarifbaum geändert
  6. 01.01.20068501.53.94.90.0Stellung im Tarifbaum geändert

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8501.53.94.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Mehrphasen-Wechselstrommotoren über 375 bis 750 kW unter 8501.53.94?

Für Mehrphasen-Wechselstrommotoren mit mehr als 375 kW bis 750 kW, die nicht für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind, gilt die Zolltarifnummer 8501.53.94.90.0. Für Motoren dieser Leistung, die für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind, gilt 8501.53.94.10.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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