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gültig seit 01.01.1972

Zolltarifnummer 8704.31.31.00.0 – Neue Benzin-Transportfahrzeuge

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst neue Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, die ausschließlich von einem Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung (Benzinmotor) angetrieben werden, mit einem Motor über 2 800 cm³ Hubraum und einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger. Gebrauchte Fahrzeuge mit demselben Motor gehören in 8704.31.39.00.0, neue mit einem Motor von 2 800 cm³ oder weniger in 8704.31.91.00.0. Hierher gehören auch Mehrzweckfahrzeuge, etwa in Pick-up-Bauart.

Typische Waren:MehrzweckfahrzeugePick-upsAllradfahrzeuge 4x4

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8704.31.31.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittBeförderungsmittel
KapitelZugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör
PositionKraftfahrzeuge für den Transport von Waren
UnterpositionMuldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt
8704.21 – 8704.23andere, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor)
andere, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung
Unterpositionmit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger
Zolltarifnummerihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt
andere
mit Motor mit einem Hubraum von mehr als 2 800 cm³
ZolltarifnummerneuDiese Seite
Zolltarifnummergebraucht
Unterpositionmit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t
8704.41 – 8704.43andere, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und mit Elektromotor angetrieben
8704.51 – 8704.52andere, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben
Zolltarifnummerandere, ausschließlich mit Elektromotor angetrieben
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8704.316-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8704.31.318-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8704.31.31.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8704.31.31.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8704.31.31.00.0?

Kapitel 87 Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder … › 8704 Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren
✓andere, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, also nicht: Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des …Der Antrieb erfolgt ausschließlich über einen Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, also einen Benzinmotor, ohne Elektromotor.
✓mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder wenigerDas zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs liegt bei 5 t oder weniger.
✓andere, also nicht: ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmtDas Fahrzeug ist kein Kraftfahrzeug, das ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt ist.
✓mit Motor mit einem Hubraum von mehr als 2 800 cm³Der Motor hat einen Hubraum von mehr als 2 800 cm³.
✓neuDas Fahrzeug ist neu und nicht gebraucht.
8704.31.31.00.0Neue Benzin-Transportfahrzeuge über 2 800 cm³

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8704.31.31.00.0?

  • ×Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt8704.10
  • ×andere, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor)8704.21, 8704.22, 8704.23
  • ×andere, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und mit Elektromotor angetrieben8704.41, 8704.42, 8704.43
  • ×andere, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben8704.51, 8704.52
  • ×andere, ausschließlich mit Elektromotor angetrieben8704.60.00.00.0
  • ×andere, also nicht: andere, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung8704.90.00.00.0
  • ×mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t8704.32
  • ×ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt8704.31.10.00.0
  • ×mit Motor mit einem Hubraum von 2 800 cm³ oder weniger8704.31.91.00.0, 8704.31.99.00.0
  • ×gebraucht8704.31.39.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 8704.31.31

ZolltarifnummerWortlaut
8704.31.31.00.0neu

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8704.31.31 eingereiht

2 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland1
Frankreich1
vZTAWareGültig bis
DEBTI30395/24-1DeutschlandKraftfahrzeug für den Transport von Waren, sogenannte Toyota Land Cruiser. In der Bauart eines zweiachsigen …27.10.2027
FRBTIFR-BTI-2024-02876FrankreichKraftfahrzeug mit einem Hubraum von mehr als 1500 cm³, aber nicht mehr als 3000 cm³. Dieses Fahrzeug vom Typ 4x4 …10.07.2027

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8704.31.31.00.0

€
8704.31.31.00.0Drittlandszoll22 %2.200 €2.318 €4.518 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 22 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 55 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202619,9 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)15,4 %
Vietnam2,7 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8704.31.31.00.0

PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Ausfuhrverbot ist das nicht.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Einfuhr · alle LänderDie Einfuhr ozonabbauender Stoffe und damit befüllter Erzeugnisse ist nur mit Lizenz erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)Ausfuhr in die Demokratische Republik Kongo nur mit Genehmigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr ozonabbauender Stoffe und damit befüllter Erzeugnisse ist nur mit Lizenz erlaubt.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Libyen, Iran, Nordkorea, Haiti, Myanmar, Simbabwe, Sudan, Südsudan, Venezuela, Zentralafrikanische RepublikSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8704.31.31.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 87, Anmerkung 3
3. Kraftwagenfahrgestelle mit Fahrerhaus gehören nicht zu Position 8706, sondern zu den Positionen 8702 bis 8704.
Wortlaut · Kapitel 87, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Zu Unterposition 8708.22 gehören: a) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, und b) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, sofern erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 bestimmt.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
8704.31.31 bis 8704.31.99andere: Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 8704 des HS, vierter Absatz genannten „Mehrzweckfahrzeuge“.

Einreihungsverordnungen (3)

VerordnungWareNummer
1386/200301.08.2003Ein neues vierrädriges Kraftfahrzeug mit Fremdzündungsmotor, 286 cm³ Hubraum und ungefähr 620 kg Gesamtgewicht wird in die Warennummer 8704.31.91 eingereiht.8704.31.91
442/200025.02.2000Neue dreirädrige Fahrzeuge mit einem 49,8 cm³ Zweitakt-Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einer Kabine nur für den Fahrer werden in die Warennummer 8704.31.91 eingereiht.8704.31.91
396/9218.02.1992Ein neues Fahrzeug mit 400 cm³ Benzinmotor, hydraulisch kippbarer Ladefläche für 800 kg Nutzlast und Gummikettenfahrwerk wird in die Warennummer 8704.31.91 eingereiht.8704.31.91

Urteile des EuGH (5)

UrteilKernsatz
C-486/0606.12.2007Pick-ups wie diejenigen, um die es im Ausgangsverfahren geht, die zum einen aus einer geschlossenen Kabine, die als Fahrgastraum dient, wobei sich hinter dem Sitz oder der Sitzbank des Fahrers klappbare oder herausnehmbare Sitze mit …
C-545/1622.02.2018Die Prüfung der Vorlagefragen hat nichts ergeben, was die Gültigkeit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/221 der Kommission vom 10. Februar 2015 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur berühren könnte.
C-445/1725.07.2018Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission …
C-396/0216.09.2004Niederländisch.

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 87 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8704.31.31

  1. 01.01.19728704.31.31gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „neu“
  2. 01.01.19728704.31.31.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „neu“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8704.31.31.00.0

Gehören nur auf Schienen fahrende Fahrzeuge unter 8704.31.31.00.0?

Nein, zu Kapitel 87 gehören Fahrzeuge nicht, die ihrer Beschaffenheit nach nur auf Schienen fahren. Die Zolltarifnummer 8704.31.31.00.0 erfasst neue Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, die ausschließlich von einem Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung (Benzinmotor) über 2 800 cm³ angetrieben werden und ein zulässiges Gesamtgewicht von 5 t oder weniger haben.

Gehören Kraftwagenfahrgestelle mit Fahrerhaus unter 8704.31.31.00.0?

Kraftwagenfahrgestelle mit Fahrerhaus gehören nicht zu Position 8706, sondern zu den Positionen 8702 bis 8704. Die Position 8704 umfasst auch die Zolltarifnummer 8704.31.31.00.0 für neue Kraftfahrzeuge, die ausschließlich mit Benzinmotor (Fremdzündung) über 2 800 cm³ angetrieben werden und ein zulässiges Gesamtgewicht von 5 t oder weniger haben.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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