Zum Hauptinhalt springen
Position · 4-stellig

Position 8706 – Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge

Position im Zolltarif

87Kapitel06Position

Zu dieser Position gehören Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, die mit Motor gestellt werden. Kraftwagenfahrgestelle mit Fahrerhaus gehören nicht in Position 8706, sondern in die Positionen 8702 bis 8704.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Fahrgestell für einen Kraftwagen zu HS-Code 8706?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 8706?

Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Position 8702 oder 8704 mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und mehr als 2 500 cm³ Hubraum oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mehr als 2 800 cm³ Hubraum gehören in Zolltarifnummer 8706.00.11.00.0. Alle übrigen Fahrgestelle dieser Gruppe gehören in Zolltarifnummer 8706.00.19.00.0. Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Position 8703 gehören in Zolltarifnummer 8706.00.91.00.0. Weitere Fahrgestelle fallen unter Zolltarifnummer 8706.00.99.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittBeförderungsmittel
KapitelZugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör
PositionFahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, mit MotorDiese Seite
Fahrgestelle für Zugmaschinen der Position 8701; Fahrgestelle für Kraftwagen der Position 8702, 8703 oder 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einem Hubraum von mehr als 2 500 cm³ oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von mehr als 2 800 cm³
Zolltarifnummerfür Kraftfahrzeuge der Position 8702 oder 8704
19 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
6 % · 0 vZTA
andere
Zolltarifnummerfür Kraftfahrzeuge der Position 8703
4,5 % · 1 vZTA
Zolltarifnummerandere
10 % · 1 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

Ihre Ware einreihen

Welche der 4 Warennummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

02Maßnahmen

Maßnahmen in Position 8706

Rechts: wie viele der 4 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

verbotenLibyen-Sanktionen · Libyen4 von 4
verbotenMyanmar-Sanktionen · Myanmar4 von 4
verbotenVenezuela-Sanktionen · Venezuela4 von 4
verbotenSimbabwe-Sanktionen · Simbabwe4 von 4
verbotenAusfuhrkontrolle (Sanktionen) · Zentralafrikanische Republik4 von 4
verbotenAusfuhrkontrolle (Sanktionen) · Haiti4 von 4
verbotenAusfuhrkontrolle (Sanktionen) · Libyen4 von 4
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · Irak4 von 4
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle Länder4 von 4
KontrolleAusfuhrkontrolle für Waren mit Einschränkungen · Sudan4 von 4
KontrolleAusfuhrkontrolle für Waren mit Einschränkungen · Südsudan4 von 4
KontrolleF-Gase · alle Länder4 von 4
KontrolleKulturgüter · alle Länder4 von 4
KontrolleEinfuhrkontrolle · Libyen4 von 4
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

03Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 8706

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 87, Anmerkung 3
3. Kraftwagenfahrgestelle mit Fahrerhaus gehören nicht zu Position 8706, sondern zu den Positionen 8702 bis 8704.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 3
3. „Teile“ und „Zubehör“ im Sinne der Kapitel 86 bis 88 sind nur Teile und Zubehör, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren des Kapitels 86, 87 oder 88 bestimmt sind. Teile und Zubehör, für die zwei oder mehr Positionen der Kapitel 86 bis 88 in Betracht kommen, sind der Position zuzuweisen, die dem Hauptverwendungszweck der Teile oder des Zubehörs entspricht.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 4
4. In diesem Abschnitt werden: a) Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Fortbewegung sowohl auf der Straße als auch auf Schienen gebaut sind, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; b) schwimmfähige Kraftfahrzeuge (Amphibienfahrzeuge) in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; c) Luftfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach so gebaut sind, dass sie auch als Landfahrzeuge verwendet werden können, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 88 eingereiht.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 5
5. Luftkissenfahrzeuge sind wie die Fahrzeuge einzureihen, denen sie am ähnlichsten sind, und zwar: a) in Kapitel 86, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über einer Führungsschiene fortzubewegen (Luftkissenzüge); b) in Kapitel 87, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Boden oder in gleichem Maße über dem Boden und über dem Wasser fortzubewegen; c) in Kapitel 89, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Wasser fortzubewegen, auch wenn sie am Strand oder auf Landungsbrücken landen oder sich über Eisflächen fortbewegen können. Teile und Zubehör für Luftkissenfahrzeuge sind wie Teile und Zubehör von Fahrzeugen der Position einzureihen, der die Luftkissenfahrzeuge aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zugewiesen werden. Ortsfestes Material für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen ist wie ortsfestes Gleismaterial einzureihen; Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen sind wie Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege einzureihen.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Vorbehaltlich der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 89 sind Werkzeuge und andere Waren zur Instandhaltung und Instandsetzung von Beförderungsmitteln wie die Beförderungsmittel einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für anderes Zubehör, das mit den Beförderungsmitteln, deren übliche Ausrüstung es darstellt, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft wird.
Wortlaut · Kapitel 87, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren.

04Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 8706

Die vier Warennummern der Position 8706 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19728706.00.11.00.0eingeführt · für Kraftfahrzeuge der Position 8702 oder 8704
  2. 01.01.19728706.00.19.00.0eingeführt · andere
  3. 01.01.19728706.00.91.00.0eingeführt · für Kraftfahrzeuge der Position 8703
  4. 01.01.19728706.00.99.00.0eingeführt · andere

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 8706

Gehören Kraftwagenfahrgestelle mit Fahrerhaus in Position 8706?

Nein. Kraftwagenfahrgestelle mit Fahrerhaus gehören nicht zu Position 8706, sondern zu den Positionen 8702 bis 8704.

Welche Zolltarifnummer gilt für Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge in Position 8706?

Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Position 8702 oder 8704 mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung und mehr als 2 500 cm³ Hubraum oder mit Fremdzündung und mehr als 2 800 cm³ Hubraum gehören in Zolltarifnummer 8706.00.11.00.0. Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Position 8703 gehören in Zolltarifnummer 8706.00.91.00.0.

Gehören Schienenfahrzeuge in Position 8706?

Nein. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →