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gültig seit 01.01.2024

Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0 – Passive optische Telekomsplitter

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst passive optische Splitter für die Telekommunikation, die keine elektrischen oder elektronischen Elemente enthalten, etwa PLC-Splitter. Vorrichtungen der Unterposition 9013.80, die keine solchen passiven optischen Splitter sind, gehören in die Zolltarifnummer 9013.80.80.00.0.

Typische Waren:PLC-SplitterFaseroptische SplitterSplitter mit SinglemodefaserLichtwellenleiterkabel

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittOptische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder …
KapitelOptische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
PositionLaser, ausgenommen Laserdioden; andere in diesem Kapitel anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte
UnterpositionZielfernrohre für Waffen; Periskope; Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI
ZolltarifnummerLaser, ausgenommen Laserdioden
Unterpositionandere Vorrichtungen, Instrumente, Apparate und Geräte
Zolltarifnummerpassive optische Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die TelekommunikationDiese Seite
Zolltarifnummerandere
UnterpositionTeile und Zubehör

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code9013.806-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer9013.80.408-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code9013.80.40.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer9013.80.40.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0?

Kapitel 90 Optische, fotografische oder kinematografische … › 9013 Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in diesem …
✓andere Vorrichtungen, Instrumente, Apparate und Geräte, also nicht: Zielfernrohre für Waffen; Periskope; Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder …Die Ware ist eine optische Vorrichtung, ein Instrument oder ein Apparat. Sie darf kein Teil oder Zubehör sein, denn für Teile und Zubehör gilt Anmerkung 2 zu Kapitel 90, und die Einreihung in 9013.80 setzt voraus, dass dies nicht der Fall ist.
✓passive optische Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die TelekommunikationDie Ware ist ein passiver optischer Splitter ohne elektrische oder elektronische Elemente für die Telekommunikation. Erkennbar ist er an Kabeln aus optischen Fasern, Anschlüssen und einem optischen Wellenleiter im Gehäuse, und er wird in einem passiven optischen Netz (PON) verwendet.
9013.80.40.00.0Passive optische Splitter für Telekommunikation

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0?

  • ×Zielfernrohre für Waffen; Periskope; Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI9013.10
  • ×Laser, ausgenommen Laserdioden9013.20.00.00.0
  • ×Teile und Zubehör9013.90
  • ×andere, also nicht: passive optische Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die Telekommunikation9013.80.80.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 9013.80.40

ZolltarifnummerWortlaut
9013.80.40.00.0passive optische Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die Telekommunikation

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 9013.80.40 eingereiht

30 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland10
Schweden9
Frankreich8
Rumänien2
Italien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI3128/26-1DeutschlandPassiver optischer Splitter, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Gehäuse (109 x 35 x 118 mm) aus unedlem …12.04.2029
DEBTI31297/25-1DeutschlandSogenannter optischer Splitter mit Singlemodefaser, im Wesentlichen bestehend in einem zylindrischen Gehäuse, das mit …22.03.2029
DEBTI31294/25-1DeutschlandSogenannter faseroptischer Splitter mit Singlemodefaser, im Wesentlichen bestehend in einem zylindrischen Metallgehäuse …22.03.2029
DEBTI47802/25-1Deutschland"Lichtwellenleiterkabel ... (der Kategorie G.657.A1 - zur Verwendung in Telekommunikationsnetzen), Serie: 106106 …01.02.2029
DEBTI37718/24-1DeutschlandSog. Bandsplitter - passiver optischer Signalteiler (Splitter), der zur bi-direktionalen Datenübertragung in …09.03.2028
DEBTI50921/22-1DeutschlandOptischer PLC Splitter 1x4, 900 Mikrometer, SC/APC, Singlemode, Mini Bo, im Wesentlichen bestehend aus planaren …11.08.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
9013.80.8072Sog. Smart Film, im Wesentlichen bestehend aus einer schaltbaren PDLC-Folie, die aus einer PET-Doppelfolie mit einer Flüssigkristallzwischenschicht besteht und die mit einer Spannungsquelle verbunden …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0

€
9013.80.40.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0

KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, Libyen, Myanmar, Simbabwe, Syrien, VenezuelaSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 90, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 sind Teile und Zubehör für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 90 nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile und Zubehör, die sich als Waren einer Position des Kapitels 90 oder des Kapitels 84, 85 oder 91 (ausgenommen der Position 8487, 8548 oder 9033) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente sie bestimmt sind; b) andere Teile und anderes Zubehör sind, wenn zu erkennen ist, dass sie ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine, einen bestimmten Apparat oder ein bestimmtes Gerät oder Instrument oder für mehrere Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente der gleichen Position (auch der Position 9010, 9013 oder 9031) bestimmt sind, der Position für diese Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente zuzuweisen; c) alle übrigen Teile und alles übrige Zubehör sind nach Position 9033 einzureihen.
Wortlaut · Kapitel 90, Anmerkung 4
4. Nicht zu Position 9005 gehören Zielfernrohre für Waffen, Periskope für Unterseeboote oder Kampffahrzeuge sowie Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI (Position 9013).
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 90, Anmerkung 5
5. Optische Instrumente, Geräte oder Maschinen zum Messen oder Prüfen, für die sowohl die Position 9013 als auch die Position 9031 in Betracht kommen, sind der Position 9031 zuzuweisen.

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareDamals
2024/199816.07.2024Ein passiver optischer Splitter in Form eines Kunststoffkastens mit einem Eingang und 32 Ausgängen für ein passives optisches Netz wurde in die Warennummer 9013.80.40 eingereiht.9013.80.40
457/200823.05.2008Ein Gerät aus prismatischer Kuppellinse, Röhrensystem und Licht streuenden Linsen, das Tageslicht in einen Raum leitet, wurde in die damalige Nummer 9013.80.90 eingereiht; heute gehört es in die Warennummer 9013.80.80.9013.80.90heute 9013.80.80

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-199/0902.12.2010Nach dem Urteil kann sich ein Antrag auf eine vZTA auf verschiedene Waren beziehen, sofern sie zu nur einer Art von Waren gehören.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 90 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 9013.80.40

  1. 01.01.20249013.80.40neu eingeführt · „passive optische Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die Telekommunikation“ · aus 9013.80.00
  2. 01.01.20249013.80.40.00.0neu eingeführt · „passive optische Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die Telekommunikation“ · aus 9013.80.00

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0

Welche Zolltarifnummer gilt für PLC-Splitter?

Der PLC-Splitter gehört in die Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0. Diese Zolltarifnummer erfasst passive optische Splitter ohne elektrische oder elektronische Elemente für die Telekommunikation.

Gehören Zielfernrohre für Waffen unter 9013.80.40?

Nein, Zielfernrohre für Waffen gehören nicht in diese Zolltarifnummer, sondern in die Unterposition 9013.10. Unter 9013.80.40.00.0 fallen nur passive optische Splitter ohne elektrische oder elektronische Elemente für die Telekommunikation.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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