01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code9013.806-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer9013.80.408-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code9013.80.40.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer9013.80.40.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0?
- ×Zielfernrohre für Waffen; Periskope; Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI9013.10
- ×Laser, ausgenommen Laserdioden9013.20.00.00.0
- ×Teile und Zubehör9013.90
- ×andere, also nicht: passive optische Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die Telekommunikation9013.80.80.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 9013.80.40
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 9013.80.40.00.0 | passive optische Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die Telekommunikation |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 9013.80.40 eingereiht
30 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI3128/26-1Deutschland | Passiver optischer Splitter, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Gehäuse (109 x 35 x 118 mm) aus unedlem … | 12.04.2029 |
| DEBTI31297/25-1Deutschland | Sogenannter optischer Splitter mit Singlemodefaser, im Wesentlichen bestehend in einem zylindrischen Gehäuse, das mit … | 22.03.2029 |
| DEBTI31294/25-1Deutschland | Sogenannter faseroptischer Splitter mit Singlemodefaser, im Wesentlichen bestehend in einem zylindrischen Metallgehäuse … | 22.03.2029 |
| DEBTI47802/25-1Deutschland | "Lichtwellenleiterkabel ... (der Kategorie G.657.A1 - zur Verwendung in Telekommunikationsnetzen), Serie: 106106 … | 01.02.2029 |
| DEBTI37718/24-1Deutschland | Sog. Bandsplitter - passiver optischer Signalteiler (Splitter), der zur bi-direktionalen Datenübertragung in … | 09.03.2028 |
| DEBTI50921/22-1Deutschland | Optischer PLC Splitter 1x4, 900 Mikrometer, SC/APC, Singlemode, Mini Bo, im Wesentlichen bestehend aus planaren … | 11.08.2027 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 9013.80.80 | 72 | Sog. Smart Film, im Wesentlichen bestehend aus einer schaltbaren PDLC-Folie, die aus einer PET-Doppelfolie mit einer Flüssigkristallzwischenschicht besteht und die mit einer Spannungsquelle verbunden … |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0
Anmerkungen (3)
2. Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 sind Teile und Zubehör für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 90 nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile und Zubehör, die sich als Waren einer Position des Kapitels 90 oder des Kapitels 84, 85 oder 91 (ausgenommen der Position 8487, 8548 oder 9033) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente sie bestimmt sind; b) andere Teile und anderes Zubehör sind, wenn zu erkennen ist, dass sie ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine, einen bestimmten Apparat oder ein bestimmtes Gerät oder Instrument oder für mehrere Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente der gleichen Position (auch der Position 9010, 9013 oder 9031) bestimmt sind, der Position für diese Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente zuzuweisen; c) alle übrigen Teile und alles übrige Zubehör sind nach Position 9033 einzureihen.
4. Nicht zu Position 9005 gehören Zielfernrohre für Waffen, Periskope für Unterseeboote oder Kampffahrzeuge sowie Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI (Position 9013).
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
5. Optische Instrumente, Geräte oder Maschinen zum Messen oder Prüfen, für die sowohl die Position 9013 als auch die Position 9031 in Betracht kommen, sind der Position 9031 zuzuweisen.
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 2024/199816.07.2024 | Ein passiver optischer Splitter in Form eines Kunststoffkastens mit einem Eingang und 32 Ausgängen für ein passives optisches Netz wurde in die Warennummer 9013.80.40 eingereiht. | 9013.80.40 |
| 457/200823.05.2008 | Ein Gerät aus prismatischer Kuppellinse, Röhrensystem und Licht streuenden Linsen, das Tageslicht in einen Raum leitet, wurde in die damalige Nummer 9013.80.90 eingereiht; heute gehört es in die Warennummer 9013.80.80. | 9013.80.90heute 9013.80.80 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-199/0902.12.2010 | Nach dem Urteil kann sich ein Antrag auf eine vZTA auf verschiedene Waren beziehen, sofern sie zu nur einer Art von Waren gehören. |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 90 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 9013.80.40
- 01.01.20249013.80.40neu eingeführt · „passive optische Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die Telekommunikation“ · aus 9013.80.00
- 01.01.20249013.80.40.00.0neu eingeführt · „passive optische Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die Telekommunikation“ · aus 9013.80.00
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0
Welche Zolltarifnummer gilt für PLC-Splitter?
Der PLC-Splitter gehört in die Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0. Diese Zolltarifnummer erfasst passive optische Splitter ohne elektrische oder elektronische Elemente für die Telekommunikation.
Gehören Zielfernrohre für Waffen unter 9013.80.40?
Nein, Zielfernrohre für Waffen gehören nicht in diese Zolltarifnummer, sondern in die Unterposition 9013.10. Unter 9013.80.40.00.0 fallen nur passive optische Splitter ohne elektrische oder elektronische Elemente für die Telekommunikation.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
