01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 9013?
Die Position 9013 ist in vier Unterpositionen gegliedert: 9013.10 für Zielfernrohre für Waffen, Periskope und Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI, 9013.20 für Laser, ausgenommen Laserdioden, 9013.80 für andere Vorrichtungen, Instrumente, Apparate und Geräte sowie 9013.90 für Teile und Zubehör. In der Unterposition 9013.10 gehören Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI in 9013.10.10.00.0, alle anderen Waren der Unterposition in 9013.10.90.00.0. Passive optische Splitter ohne elektrische oder elektronische Elemente für die Telekommunikation gehören in 9013.80.40.00.0, alle anderen Waren der Unterposition 9013.80 in 9013.80.80.00.0. Teile und Zubehör für Zielfernrohre für Waffen oder für Periskope gehören in 9013.90.05.00.0, alle übrigen Teile und Zubehör der Unterposition 9013.90 in 9013.90.80.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 7 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 9013
14 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 9013. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Laser – 9013.20.00.00.0
Zielfernrohr – 9013.10.90.00.0
Laserpointer – 9013.20.00.00.0
Lupe – 9013.80.80.00.0
Laser Röhre – 9013.90.80.00.0
Laser Modul – 9013.20.00.00.0
Laser Quelle – 9013.20.00.00.0
Diodenlaser – 9013.20.00.00.0
Scheibenlaser – 9013.20.00.00.0
Plc-Splitter – 9013.80.40.00.0
Türspion – 9013.80.80.00.0
Boroskop – 9013.80.80.00.0
Faser Laser – 9013.20.00.00.0
Laser-Starter-Set – 9013.20.00.00.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 9013
Rechts: wie viele der 7 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 9013
Anmerkungen (4)
2. Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 sind Teile und Zubehör für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 90 nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile und Zubehör, die sich als Waren einer Position des Kapitels 90 oder des Kapitels 84, 85 oder 91 (ausgenommen der Position 8487, 8548 oder 9033) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente sie bestimmt sind; b) andere Teile und anderes Zubehör sind, wenn zu erkennen ist, dass sie ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine, einen bestimmten Apparat oder ein bestimmtes Gerät oder Instrument oder für mehrere Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente der gleichen Position (auch der Position 9010, 9013 oder 9031) bestimmt sind, der Position für diese Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente zuzuweisen; c) alle übrigen Teile und alles übrige Zubehör sind nach Position 9033 einzureihen.
4. Nicht zu Position 9005 gehören Zielfernrohre für Waffen, Periskope für Unterseeboote oder Kampffahrzeuge sowie Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI (Position 9013).
5. Optische Instrumente, Geräte oder Maschinen zum Messen oder Prüfen, für die sowohl die Position 9013 als auch die Position 9031 in Betracht kommen, sind der Position 9031 zuzuweisen.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
3. Die Bestimmungen der Anmerkungen 3 und 4 zu Abschnitt XVI gelten auch für dieses Kapitel.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 9013
Die sieben Warennummern der Position 9013 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20179013.10.10.00.0eingeführt · Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des …
- 01.01.20179013.10.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19729013.20.00.00.0eingeführt · Laser, ausgenommen Laserdioden · zuletzt geändert 01.01.2017
- 01.01.20249013.80.40.00.0eingeführt · passive optische Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die …
- 01.01.20249013.80.80.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20179013.90.05.00.0eingeführt · für Zielfernrohre für Waffen oder für Periskope
- 01.01.20179013.90.80.00.0eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 9013
Gehören Zielfernrohre für Waffen in Position 9013?
Ja, Zielfernrohre für Waffen gehören in die Unterposition 9013.10. Periskope für Unterseeboote oder Kampffahrzeuge gehören nicht zu Position 9005.
Welche Zolltarifnummer gilt für Laser in Position 9013?
Laser, ausgenommen Laserdioden, gehören in die Zolltarifnummer 9013.20.00.00.0. Laserdioden gehören nicht in diese Zolltarifnummer.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen