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Position · 4-stelligZollaussetzungDual-Use

Position 9013 – Laser und andere optische Instrumente

Position im Zolltarif

90Kapitel13Position

Zur Position 9013 gehören Laser, ausgenommen Laserdioden, sowie andere optische Instrumente, Apparate und Geräte, die in Kapitel 90 weder genannt noch inbegriffen sind, etwa Zielfernrohre für Waffen, Periskope und Teile dafür. Navigationskompasse und andere Navigationsinstrumente gehören in Position 9014, andere als optische Mikroskope in Position 9012. Optische Mess-, Prüf- oder Kontrollinstrumente, für die sowohl Position 9013 als auch Position 9031 in Betracht kommen, gehören in Position 9031.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 9013?

Die Position 9013 ist in vier Unterpositionen gegliedert: 9013.10 für Zielfernrohre für Waffen, Periskope und Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI, 9013.20 für Laser, ausgenommen Laserdioden, 9013.80 für andere Vorrichtungen, Instrumente, Apparate und Geräte sowie 9013.90 für Teile und Zubehör. In der Unterposition 9013.10 gehören Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI in 9013.10.10.00.0, alle anderen Waren der Unterposition in 9013.10.90.00.0. Passive optische Splitter ohne elektrische oder elektronische Elemente für die Telekommunikation gehören in 9013.80.40.00.0, alle anderen Waren der Unterposition 9013.80 in 9013.80.80.00.0. Teile und Zubehör für Zielfernrohre für Waffen oder für Periskope gehören in 9013.90.05.00.0, alle übrigen Teile und Zubehör der Unterposition 9013.90 in 9013.90.80.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittOptische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder …
KapitelOptische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
PositionLaser, ausgenommen Laserdioden; andere in diesem Kapitel anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und GeräteDiese Seite
UnterpositionZielfernrohre für Waffen; Periskope; Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI
0 % bis 4,7 % · 2 vZTA
ZolltarifnummerFernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI
Zolltarifnummerandere
ZolltarifnummerLaser, ausgenommen Laserdioden
0 % · 39 vZTA
Unterpositionandere Vorrichtungen, Instrumente, Apparate und Geräte
0 % bis 4,7 % · 102 vZTA
Zolltarifnummerpassive optische Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die Telekommunikation
Zolltarifnummerandere
UnterpositionTeile und Zubehör
0 % bis 4,7 % · 4 vZTA
Zolltarifnummerfür Zielfernrohre für Waffen oder für Periskope
Zolltarifnummerandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 9013

14 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 9013. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 9013

Rechts: wie viele der 7 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

verbotenSimbabwe-Sanktionen · Simbabwe6 von 7
verbotenLibyen-Sanktionen · Libyen5 von 7
verbotenMyanmar-Sanktionen · Myanmar5 von 7
verbotenVenezuela-Sanktionen · Venezuela5 von 7
verbotenAusfuhrkontrolle (Sanktionen) · Zentralafrikanische Republik2 von 7
verbotenAusfuhrkontrolle (Sanktionen) · Haiti2 von 7
verbotenAusfuhrkontrolle (Sanktionen) · Libyen2 von 7
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder4 von 7
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · Irak7 von 7
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle Länder7 von 7
KontrolleKulturgüter · alle Länder4 von 7
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)3 von 7
KontrolleAusfuhrkontrolle für Waren mit Einschränkungen · Sudan2 von 7
KontrolleAusfuhrkontrolle für Waren mit Einschränkungen · Südsudan2 von 7
KontrolleEinfuhrkontrolle · Libyen2 von 7
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 9013

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 90, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 sind Teile und Zubehör für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 90 nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile und Zubehör, die sich als Waren einer Position des Kapitels 90 oder des Kapitels 84, 85 oder 91 (ausgenommen der Position 8487, 8548 oder 9033) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente sie bestimmt sind; b) andere Teile und anderes Zubehör sind, wenn zu erkennen ist, dass sie ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine, einen bestimmten Apparat oder ein bestimmtes Gerät oder Instrument oder für mehrere Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente der gleichen Position (auch der Position 9010, 9013 oder 9031) bestimmt sind, der Position für diese Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente zuzuweisen; c) alle übrigen Teile und alles übrige Zubehör sind nach Position 9033 einzureihen.
Wortlaut · Kapitel 90, Anmerkung 4
4. Nicht zu Position 9005 gehören Zielfernrohre für Waffen, Periskope für Unterseeboote oder Kampffahrzeuge sowie Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI (Position 9013).
Wortlaut · Kapitel 90, Anmerkung 5
5. Optische Instrumente, Geräte oder Maschinen zum Messen oder Prüfen, für die sowohl die Position 9013 als auch die Position 9031 in Betracht kommen, sind der Position 9031 zuzuweisen.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 90, Anmerkung 3
3. Die Bestimmungen der Anmerkungen 3 und 4 zu Abschnitt XVI gelten auch für dieses Kapitel.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 9013

Die sieben Warennummern der Position 9013 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20179013.10.10.00.0eingeführt · Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des …
  2. 01.01.20179013.10.90.00.0eingeführt · andere
  3. 01.01.19729013.20.00.00.0eingeführt · Laser, ausgenommen Laserdioden · zuletzt geändert 01.01.2017
  4. 01.01.20249013.80.40.00.0eingeführt · passive optische Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die …
  5. 01.01.20249013.80.80.00.0eingeführt · andere
  6. 01.01.20179013.90.05.00.0eingeführt · für Zielfernrohre für Waffen oder für Periskope
  7. 01.01.20179013.90.80.00.0eingeführt · andere

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 9013

Gehören Zielfernrohre für Waffen in Position 9013?

Ja, Zielfernrohre für Waffen gehören in die Unterposition 9013.10. Periskope für Unterseeboote oder Kampffahrzeuge gehören nicht zu Position 9005.

Welche Zolltarifnummer gilt für Laser in Position 9013?

Laser, ausgenommen Laserdioden, gehören in die Zolltarifnummer 9013.20.00.00.0. Laserdioden gehören nicht in diese Zolltarifnummer.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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