01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 9031?
Auswuchtmaschinen (Zolltarifnummer 9031.10.00.00.0) und Prüfstände (Zolltarifnummer 9031.20.00.00.0) sind eigene Warennummern der Position. Unter andere optische Instrumente, Apparate und Geräte fallen Geräte zum Prüfen von Halbleiterscheiben oder Halbleiterbauelementen (Zolltarifnummer 9031.41.00.00.0) sowie die Unterposition 9031.49 mit Profilprojektoren (Zolltarifnummer 9031.49.10.00.0) und alle übrigen optischen Geräte ohne Profilprojektoren (Zolltarifnummer 9031.49.90.00.0). Die Unterposition 9031.80 umfasst Geräte zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen (Zolltarifnummer 9031.80.20.00.0) und alle übrigen Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen ohne diese Aufgabe (Zolltarifnummer 9031.80.80.00.0). Teile und Zubehör gehören zur Zolltarifnummer 9031.90.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 8 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 9031
67 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 9031. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Beschleunigungssensor – 9031.80.80.00.0
Auto-Sensor – 9031.80.80.00.0
Wasserwaage – 9031.80.20.00.0
Messwerkzeug – 9031.80.20.00.0
Dummy – 9031.90.00.00.0
Lehrdorn – 9031.80.20.00.0
Digital-Präzisionsinstrument – 9031.80.20.00.0
Smart-Ring – 9031.80.80.00.0
Kraftmessgerät – 9031.80.80.00.0
Vibrations-Sensor – 9031.80.80.00.0
Wägezelle – 9031.80.80.00.0
Auswuchtmaschine – 9031.10.00.00.0
3D-Kamera – 9031.49.90.00.0
Lasersensor – 9031.49.90.00.0
Ringlehre – 9031.80.20.00.0
Optischer Sensor – 9031.49.90.00.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 9031
Rechts: wie viele der 8 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 9031
Anmerkungen (3)
2. Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 sind Teile und Zubehör für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 90 nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile und Zubehör, die sich als Waren einer Position des Kapitels 90 oder des Kapitels 84, 85 oder 91 (ausgenommen der Position 8487, 8548 oder 9033) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente sie bestimmt sind; b) andere Teile und anderes Zubehör sind, wenn zu erkennen ist, dass sie ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine, einen bestimmten Apparat oder ein bestimmtes Gerät oder Instrument oder für mehrere Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente der gleichen Position (auch der Position 9010, 9013 oder 9031) bestimmt sind, der Position für diese Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente zuzuweisen; c) alle übrigen Teile und alles übrige Zubehör sind nach Position 9033 einzureihen.
5. Optische Instrumente, Geräte oder Maschinen zum Messen oder Prüfen, für die sowohl die Position 9013 als auch die Position 9031 in Betracht kommen, sind der Position 9031 zuzuweisen.
3. Die Bestimmungen der Anmerkungen 3 und 4 zu Abschnitt XVI gelten auch für dieses Kapitel.
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-227/1119.01.2012 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1810/2004 der Kommission vom 7. … |
| C-760/1904.02.2021 | Der Gerichtshof hat keine Gründe gefunden, die Gültigkeit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1760 zur Einreihung bestimmter Waren in Frage zu stellen. |
2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 9031
Die acht Warennummern der Position 9031 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19729031.10.00.00.0eingeführt · Auswuchtmaschinen
- 01.01.19729031.20.00.00.0eingeführt · Prüfstände · zuletzt geändert 01.01.2000
- 01.01.19969031.41.00.00.0eingeführt · zum Prüfen von Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen (einschließlich … · zuletzt geändert 01.01.2022
- 01.01.20079031.49.10.00.0eingeführt · Profilprojektoren
- 01.01.20079031.49.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20179031.80.20.00.0eingeführt · zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen
- 01.01.20179031.80.80.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19729031.90.00.00.0eingeführt · Teile und Zubehör · zuletzt geändert 01.01.2017
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 9031
Welche Zolltarifnummer aus Position 9031 gilt für Profilprojektoren?
Profilprojektoren gehören in die Zolltarifnummer 9031.49.10.00.0. Andere optische Instrumente, Apparate und Geräte ohne Profilprojektoren fallen in 9031.49.90.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile