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Position · 4-stelligZollaussetzungDual-Use

Position 9031 – Mess- und Prüfinstrumente und -maschinen

Position im Zolltarif

90Kapitel31Position

Mess- und prüfende Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen, die in Kapitel 90 nicht anderweit genannt sind, etwa Beschleunigungssensoren, Wasserwaagen, Kraftmessgeräte, Auswuchtmaschinen, Prüfstände und Profilprojektoren. Oszilloskope und Spektralanalysatoren zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen gehören in Position 9030, Geräte zum Regeln in Position 9032. Optische Messgeräte, für die auch Position 9013 in Betracht kommt, gehören in Position 9031.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 9031?

Auswuchtmaschinen (Zolltarifnummer 9031.10.00.00.0) und Prüfstände (Zolltarifnummer 9031.20.00.00.0) sind eigene Warennummern der Position. Unter andere optische Instrumente, Apparate und Geräte fallen Geräte zum Prüfen von Halbleiterscheiben oder Halbleiterbauelementen (Zolltarifnummer 9031.41.00.00.0) sowie die Unterposition 9031.49 mit Profilprojektoren (Zolltarifnummer 9031.49.10.00.0) und alle übrigen optischen Geräte ohne Profilprojektoren (Zolltarifnummer 9031.49.90.00.0). Die Unterposition 9031.80 umfasst Geräte zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen (Zolltarifnummer 9031.80.20.00.0) und alle übrigen Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen ohne diese Aufgabe (Zolltarifnummer 9031.80.80.00.0). Teile und Zubehör gehören zur Zolltarifnummer 9031.90.00.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittOptische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder …
KapitelOptische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
PositionInstrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; ProfilprojektorenDiese Seite
ZolltarifnummerAuswuchtmaschinen
0 % · 2 vZTA
ZolltarifnummerPrüfstände
2,8 % · 15 vZTA
andere optische Instrumente, Apparate und Geräte
Zolltarifnummerzum Prüfen von Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen (einschließlich integrierter Schaltungen) oder zum Prüfen von Fotomasken und Reticles für die Herstellung von Halbleiterbauelementen (einschließlich integrierter Schaltungen)
0 % · 4 vZTA
Unterpositionandere
0 % · 117 vZTA
ZolltarifnummerProfilprojektoren
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen
0 % · 347 vZTA
Zolltarifnummerzum Messen oder Prüfen geometrischer Größen
Zolltarifnummerandere
ZolltarifnummerTeile und Zubehör
0 % · 85 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 9031

67 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 9031. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 9031

Rechts: wie viele der 8 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

verbotenSimbabwe-Sanktionen · Simbabwe2 von 8
verbotenMyanmar-Sanktionen · Myanmar1 von 8
verbotenVenezuela-Sanktionen · Venezuela1 von 8
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder8 von 8
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · Irak8 von 8
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle Länder8 von 8
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)2 von 8
KontrolleEinfuhrkontrollen von Quecksilber · alle Länder2 von 8
KontrolleQuecksilber-Ausfuhrkontrolle · alle Länder2 von 8
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 9031

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 90, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 sind Teile und Zubehör für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 90 nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile und Zubehör, die sich als Waren einer Position des Kapitels 90 oder des Kapitels 84, 85 oder 91 (ausgenommen der Position 8487, 8548 oder 9033) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente sie bestimmt sind; b) andere Teile und anderes Zubehör sind, wenn zu erkennen ist, dass sie ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine, einen bestimmten Apparat oder ein bestimmtes Gerät oder Instrument oder für mehrere Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente der gleichen Position (auch der Position 9010, 9013 oder 9031) bestimmt sind, der Position für diese Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente zuzuweisen; c) alle übrigen Teile und alles übrige Zubehör sind nach Position 9033 einzureihen.
Wortlaut · Kapitel 90, Anmerkung 5
5. Optische Instrumente, Geräte oder Maschinen zum Messen oder Prüfen, für die sowohl die Position 9013 als auch die Position 9031 in Betracht kommen, sind der Position 9031 zuzuweisen.
Wortlaut · Kapitel 90, Anmerkung 3
3. Die Bestimmungen der Anmerkungen 3 und 4 zu Abschnitt XVI gelten auch für dieses Kapitel.

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-227/1119.01.2012Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1810/2004 der Kommission vom 7. …
C-760/1904.02.2021Der Gerichtshof hat keine Gründe gefunden, die Gültigkeit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1760 zur Einreihung bestimmter Waren in Frage zu stellen.

2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 9031

Die acht Warennummern der Position 9031 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19729031.10.00.00.0eingeführt · Auswuchtmaschinen
  2. 01.01.19729031.20.00.00.0eingeführt · Prüfstände · zuletzt geändert 01.01.2000
  3. 01.01.19969031.41.00.00.0eingeführt · zum Prüfen von Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen (einschließlich … · zuletzt geändert 01.01.2022
  4. 01.01.20079031.49.10.00.0eingeführt · Profilprojektoren
  5. 01.01.20079031.49.90.00.0eingeführt · andere
  6. 01.01.20179031.80.20.00.0eingeführt · zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen
  7. 01.01.20179031.80.80.00.0eingeführt · andere
  8. 01.01.19729031.90.00.00.0eingeführt · Teile und Zubehör · zuletzt geändert 01.01.2017

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 9031

Welche Zolltarifnummer aus Position 9031 gilt für Profilprojektoren?

Profilprojektoren gehören in die Zolltarifnummer 9031.49.10.00.0. Andere optische Instrumente, Apparate und Geräte ohne Profilprojektoren fallen in 9031.49.90.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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