Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Barrieren gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:
- AbschnittKap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren darausXV
- KapitelWAREN AUS EISEN ODER STAHL73
- PositionKonstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Schleusentore, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Tür- und Fensterläden, Geländer), aus Eisen oder Stahl, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 9406; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stäbe, Profile, Rohre und dergleichen, aus Eisen oder Stahl7308
- Unterpositionandere730890
- Kombinierte Nomenklaturandere73089098
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Barriere
Der HS-Code für Barriere lautet 7308.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7308.90.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7308.90.98.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7308.90.98.90.0.
Einreihung von Barriere nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Barrieren folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position 7308, da Barrieren als Konstruktionen aus Stahl gelten. AV 3b (charakterbestimmender Stoff) ist anzuwenden, wenn die Barriere aus mehreren Materialien besteht – Stahl gibt den Ausschlag. AV 6 legt die Unterposition auf der Ebene der KN und TARIC fest.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Barriere
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBaubedarfsartikel aus Kunststoffen – mobile Absperrungen, Scherensperren | 3925.90.80.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere Waren aus Stahl – Absperrgitter, Standpfosten mit Ringen | 7326.90.98.90.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungApparate mit eigener Funktion – versenkbare Hochsicherheitspoller | 8479.89.97.90.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Barriere (7308) ≠ Baubedarfsartikel aus Kunststoffen – mobile Absperrungen, Scherensperren (3925) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Barriere bleibt die Zolltarifnummer 7308.90.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Barriere (7308) ≠ andere Waren aus Stahl – Absperrgitter, Standpfosten mit Ringen (7326) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Barriere bleibt die Zolltarifnummer 7308.90.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Barriere (7308) ≠ Apparate mit eigener Funktion – versenkbare Hochsicherheitspoller (8479) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Barriere bleibt die Zolltarifnummer 7308.90.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine weitere mögliche Einreihung außerhalb von Kapitel 73:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBaubedarfsartikel aus Kunststoffen – mobile Absperrungen, Scherensperren | 3925.90.80.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungApparate mit eigener Funktion – versenkbare Hochsicherheitspoller | 8479.89.97.90.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Barriere (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI21025/23-1 | Parkplatzsperre aus Stahl, klappbar, mit Schlössern | 7308.90.98.90.0 |
| DEBTI21023/23-1 | Parkplatzsperre aus Stahl, klappbar, abschließbar | 7308.90.98.90.0 |
| DEBTI49869/23-1 | Parkplatzsperre aus Stahl, klappbar, Reflektoren | 7308.90.98.90.0 |
| DEBTI33006/24-1 | XPOtool Parkplatzsperre aus Stahl, Abgrenzung zu 7326 | 7308.90.98.90.0 |
| DEBTI21026/23-1 | U-förmige Bügelbarriere aus Stahl | 7308.90.98.90.0 |
| DEBTI15249/21-1 | Fester Absperrpfosten aus Stahl, einbetoniert | 7308.90.98.90.0 |
| DEBTI49873/23-1 | Parkplatzsperre aus Stahl, expliziter Ausschluss Pos. 7326 | 7308.90.98.90.0 |
| DEBTI60764/24-1 | Rasenkante aus Stahlblech, als Konstruktion eingereiht | 7308.90.98.90.0 |
| DE5254/14-1 | Scherensperre aus Kunststoff, mobile Absperrung | 3925.90.80.00.0 |
| DEBTI22618/20-1 | Versenkbarer Hochsicherheitspoller mit Elektromechanik | 8479.89.97.90.0 |
| DEBTI30688/22-1 | Absperrgitter aus Stahl, verstellbar | 7326.90.98.90.0 |
| DE13264/13-1 | Absperrständer aus Stahl mit Ringen | 7326.90.98.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems | CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren → |
Zollrechner für Barrieren
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Barriere inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
Weitere Produkte aus Bau & Installation
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