01Ausführungen
Welche Zolltarifnummer haben Batterieladegeräte?
Der Baum zeigt den Weg vom Wortlaut der Position bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
Für die Einfuhr zählt die 11-stellige Zolltarifnummer, für Ausfuhr und Intrastat die 8-stellige Warennummer.
- 01 · HS-Code8504.406-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8504.40.608-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8504.40.60.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8504.40.60.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
Zolltarifnummer finden
Welche Zolltarifnummer gilt für Ihre Batterieladegeräte?
Die Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab. Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Abgrenzung
Häufige Verwechslungen bei Batterieladegeräten
| Verwechslung | Richtig | Grund |
|---|---|---|
| Netzteil oder SteckernetzteilZolltarifnummer Steckernetzteil | Position 8504 | Netzteile liegen wie Batterieladegeräte in der Position 8504, werden aber einer anderen Warennummer zugeordnet. |
| TransformatorZolltarifnummer Transformator | Position 8504 | Transformatoren stehen in derselben Position 8504, haben aber eine andere Warennummer. |
| TransformatorteilZolltarifnummer Transformatorteil | Position 8504 | Teile von Transformatoren liegen ebenfalls in Position 8504, sind aber eine eigene Warennummer. |
03vZTA
So hat der Zoll Batterieladegeräte eingereiht (vZTA)
Gültige vZTA je Nummer
| vZTA | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| DEBTI29494/26-1Deutschland · bis 23.08.2029 | Akkumulatorenladegerät, siehe Abbildung in der Anlage, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den … | 8504.40.60 |
| DEBTI29044/26-1Deutschland · bis 23.08.2029 | Akkumulatorenladegerät in Form eines Gleichstromumformers, siehe Abbildung in der Anlage, - bestehend aus einer mit … | 8504.40.60 |
34 vZTA nennen „Batterieladegerät“, verteilt auf 16 Nummern
Die häufigsten. Dunkel: Nummern aus den Ausführungen oben.
04Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Batterieladegeräte
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.07.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (ab 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
05Maßnahmen
Maßnahmen bei Einfuhr und Ausfuhr von Batterieladegeräten
06Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Batterieladegeräten
Anmerkungen (2)
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen. Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.
12. Im Sinne der Positionen 8541 und 8542 sind: a) i) „Halbleiterbauelemente“ Bauelemente, deren Arbeitsweise auf der Veränderung des spezifischen Widerstandes unter dem Einfluss eines elektrischen Feldes beruht oder halbleiterbasierte Transducer. Halbleiterbauelemente können auch Baugruppen aus vielen Bauelementen umfassen, die auch mit Nebenfunktionen erfüllenden aktiven und passiven Bauelementen ausgestattet sein können. Im Sinne dieser Definition sind „halbleiterbasierte Transducer“ halbleiterbasierte Sensoren, halbleiterbasierte Aktuatoren, halbleiterbasierte Resonatoren und halbleiterbasierte Oszillatoren, bei denen es sich um Arten von diskreten Halbleiterbauelementen handelt, die eine intrinsische Funktion erfüllen und in der Lage sind, jede Art physikalischer oder chemischer Phänomene oder eine Aktion in ein elektrisches Signal bzw. ein elektrisches Signal in eine beliebige Art physikalischer Phänomene oder eine Aktion umzuwandeln. Alle in halbleiterbasierten Transducern enthaltenen Bauelemente sind auf praktisch untrennbare Weise verbunden und können auch untrennbar vereinigte, für ihren Bau oder ihre Funktion notwendige Materialien enthalten. Die folgenden Ausdrücke haben die jeweilige Bedeutung: 1) „Halbleiterbasiert“ bedeutet auf einem Halbleitersubstrat aufgebaut oder hergestellt oder aus Halbleitermaterialien hergestellt, durch Halbleitertechnologie hergestellt …
Einreihungsverordnungen (5)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 2017/146509.08.2017 | Ein kabelloses Ladegerät aus Adapter und Ladeplatte wurde in die damalige Nummer 8504.40.90 eingereiht, heute 8504.40.95. | 8504.40.90heute 8504.40.95 |
| 2016/195704.11.2016 | Ein elektronisches Steuergerät für Xenon-Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen wurde in die damalige Nummer 8504.40.90 eingereiht, heute 8504.40.95. | 8504.40.90heute 8504.40.95 |
| 2016/66626.04.2016 | Ein AC/DC-Adapter zur Umwandlung von Wechselstrom 100 bis 240 V in Gleichstrom 12 V zur Stromversorgung einer Set-Top-Box wurde in die damalige Nummer 8504.40.82 eingereiht, heute 8504.40.83. | 8504.40.82heute 8504.40.83 |
| 2015/231908.12.2015 | Ein Adapter oder Gleichrichter zur Umwandlung von Wechselstrom 100 bis 220 V in Gleichstrom 12 V wurde in die damalige Nummer 8504.40.82 eingereiht, heute 8504.40.83. | 8504.40.82heute 8504.40.83 |
| 1110/201223.11.2012 | Ein universelles Kfz-Ladegerät mit zwei USB-Schnittstellen und Stecker für den Zigarettenanzünder wurde in die damalige Nummer 8504.40.90 eingereiht, heute 8504.40.95. | 8504.40.90heute 8504.40.95 |
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-297/1315.05.2014 | Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die Verordnung (EG) Nr. 2031/2001 der … |
| C-559/1805.09.2019 | Die Unterposition 8504.40.30 der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den sich nacheinander aus der Verordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission vom … |
5 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
07Ähnliche Waren
Ähnliche und verwechselte Waren
Gleiche Kategorie, teils andere Nummern. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Netzteil – 8504.40.83.90.0
Frequenzumrichter – 8504.40.95.90.0
230-V-Netzteil – 8504.40.83.90.0
Unterbrechungsfreie Stromversorgung – 8504.40.87.90.0
Ladegerät – 8504.40.60.90.0
Bestückte Leiterplatte – 8504.40.83.90.0
Wechselrichter – 8504.40.87.90.0
Transformator – 8504.31.80.90.0
Lithium-Batterie-Ladegerät – 8504.40.60.90.0
Steckernetzteil – 8504.40.83.90.0
LED-Treiber – 8504.40.83.90.0
Transformator-Teil – 8504.90.17.00.0
PC-Netzteil – 8504.40.83.90.0
Netzgerät – 8504.40.83.90.0
Stromquelle – 8504.40.83.90.0
Laderegler – 8504.40.60.90.0Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Präferenzen, Maßnahmen und Fußnoten je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA, Zahl je Nummer und die Beispiele
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Positionen und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile