01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8504.40.60.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8504.406-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8504.40.608-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8504.40.60.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8504.40.60.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8504.40.60.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8504.40.60.90.0?
- ×Vorschaltgeräte für Entladungslampen8504.10
- ×Transformatoren mit Flüssigkeitsisolation8504.21.00.00.0, 8504.22, 8504.23.00.00.0
- ×andere Transformatoren8504.31, 8504.32, 8504.33, 8504.34.00.00.0
- ×andere Drosselspulen und andere Selbstinduktionsspulen8504.50.00.00.0
- ×Teile8504.90
- ×andere, also nicht: Akkumulatorenladegeräte8504.40.83, 8504.40.84, 8504.40.87, 8504.40.95
- ×für zivile Luftfahrzeuge8504.40.60.10.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8504.40.60.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8504.40.60
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 8504.40.60.10.0 | für zivile Luftfahrzeuge | Zollsatz bei Endverwendung |
| 8504.40.60.90.0 | anderediese Seite | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8504.40.60 eingereiht
59 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI29494/26-1Deutschland | Akkumulatorenladegerät, siehe Abbildung in der Anlage, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den … | 23.08.2029 |
| DEBTI29044/26-1Deutschland | Akkumulatorenladegerät in Form eines Gleichstromumformers, siehe Abbildung in der Anlage, - bestehend aus einer mit … | 23.08.2029 |
| DEBTI15203/26-1Deutschland | Akkumulatorenladegerät, sog. Batterieladegerät, siehe Abbildung in der Anlage, in unterschiedlichen Ausführungen … | 06.08.2029 |
| DEBTI15200/26-1Deutschland | Akkumulatorenladegerät, sog. Batterieladegerät, siehe Abbildung in der Anlage, im Wesentlichen bestehend - aus einem … | 02.08.2029 |
| DEBTI15201/26-1Deutschland | Akkumulatorenladegerät, sog. Batterieladegerät, siehe Abbildung in der Anlage, im Wesentlichen bestehend - aus einem … | 02.08.2029 |
| DEBTI6900/26-1Deutschland | Akkumulatorenladegerät, siehe Abbildung in der Anlage, im Wesentlichen bestehend aus einem Gleichrichter in einem … | 11.05.2029 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 8504.40.83 | 292 | Elektrischer Stromrichter, sog. Labornetzteil, in drei verschiedenen Ausführungen, siehe Abbildung in der Anlage, im Wesentlichen bestehend - aus einer elektronischen Schaltung in einem rechteckigen … |
| 8504.40.95 | 259 | Elektrischer Stromrichter, - bestehend aus einer elektronischen Schaltung in einem quaderförmigen Gehäuse (Abbildung siehe Anlage) mit rückseitiger Montagebefestigung, mit elektrischen Anschlüssen … |
| 8504.40.87 | 17 | IGBT-Modul, in Form einer IGBT-Halbbrücke, bestehend aus zwei miteinander verschalteten IGBT mit jeweils paralleler Freilaufdiode und einem NTC-Widerstand, in einem gemeinsamen, annähernd … |
| 8504.40.84 | 3 | Hybrid-Wechselrichter (12 kW) mit Maximum-Power-Point-Tracking-Funktion (MPPT) Abmessungen: 700 * 630 * 378 mm. |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 8504.40.60.90.0?
8 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 8504.40.60.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8504.40.60.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8504.40.60.90.0
Für diese Nummer gelten keine eigenen Verbote, Genehmigungspflichten oder Sonderzölle.
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8504.40.60.90.0
Anmerkungen (2)
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen. Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.
12. Im Sinne der Positionen 8541 und 8542 sind: a) i) „Halbleiterbauelemente“ Bauelemente, deren Arbeitsweise auf der Veränderung des spezifischen Widerstandes unter dem Einfluss eines elektrischen Feldes beruht oder halbleiterbasierte Transducer. Halbleiterbauelemente können auch Baugruppen aus vielen Bauelementen umfassen, die auch mit Nebenfunktionen erfüllenden aktiven und passiven Bauelementen ausgestattet sein können. Im Sinne dieser Definition sind „halbleiterbasierte Transducer“ halbleiterbasierte Sensoren, halbleiterbasierte Aktuatoren, halbleiterbasierte Resonatoren und halbleiterbasierte Oszillatoren, bei denen es sich um Arten von diskreten Halbleiterbauelementen handelt, die eine intrinsische Funktion erfüllen und in der Lage sind, jede Art physikalischer oder chemischer Phänomene oder eine Aktion in ein elektrisches Signal bzw. ein elektrisches Signal in eine beliebige Art physikalischer Phänomene oder eine Aktion umzuwandeln. Alle in halbleiterbasierten Transducern enthaltenen Bauelemente sind auf praktisch untrennbare Weise verbunden und können auch untrennbar vereinigte, für ihren Bau oder ihre Funktion notwendige Materialien enthalten. Die folgenden Ausdrücke haben die jeweilige Bedeutung: 1) „Halbleiterbasiert“ bedeutet auf einem Halbleitersubstrat aufgebaut oder hergestellt oder aus Halbleitermaterialien hergestellt, durch Halbleitertechnologie hergestellt …
Einreihungsverordnungen (5)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 2017/146509.08.2017 | Ein kabelloses Ladegerät aus Adapter und Ladeplatte, das Wechselstrom in Gleichstrom umwandelt, wurde in die damalige Nummer 8504.40.90 eingereiht, heute gehört sie in 8504.40.95. | 8504.40.90heute 8504.40.95 |
| 2016/195704.11.2016 | Eine Ware für Xenon-Scheinwerfer, die 12 V Gleichspannung in 1 200 V Gleichspannung umwandelt, wurde in die damalige Nummer 8504.40.90 eingereiht, heute gehört sie in 8504.40.95. | 8504.40.90heute 8504.40.95 |
| 2016/66626.04.2016 | Ein AC/DC-Adapter zur Stromversorgung einer Set-Top-Box wurde in die damalige Nummer 8504.40.82 eingereiht, heute gehört sie in 8504.40.83. | 8504.40.82heute 8504.40.83 |
| 2015/231908.12.2015 | Ein Adapter oder Gleichrichter, der Wechselstrom in Gleichstrom 12 V umwandelt, wurde in die damalige Nummer 8504.40.82 eingereiht, heute gehört sie in 8504.40.83. | 8504.40.82heute 8504.40.83 |
| 1110/201223.11.2012 | Ein Kfz-Ladegerät mit Stecker für den Zigarettenanzünder und zwei USB-Schnittstellen wurde in die damalige Nummer 8504.40.90 eingereiht, heute gehört sie in 8504.40.95. | 8504.40.90heute 8504.40.95 |
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-297/1315.05.2014 | Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die … |
| C-559/1805.09.2019 | Die Unterposition 8504.40.30 der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den sich nacheinander aus der … |
5 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 8504.40.60
- 01.01.20238504.40.60neu eingeführt · „Akkumulatorenladegeräte“ · aus 8504.40.30, aus 8504.40.55
- 01.01.20238504.40.60.10.0neu eingeführt · „für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8504.40.30, 8504.40.55, 8504.40.82, 8504.40.84, 8504.40.88, 8504.40.90 (11 Unterteilungen)
- 01.01.20238504.40.60.90.0neu eingeführt · aus 8504.40.30, 8504.40.55, 8504.40.82, 8504.40.84, 8504.40.88, 8504.40.90 (11 Unterteilungen)
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8504.40.60.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Akkumulatorenladegeräte für zivile Luftfahrzeuge unter 8504.40.60?
Ladegeräte für zivile Luftfahrzeuge gehören in die Zolltarifnummer 8504.40.60.10.0, alle übrigen Akkumulatorenladegeräte in 8504.40.60.90.0. Diese Seite gilt für die Zolltarifnummer 8504.40.60.90.0 und umfasst Akkumulatorenladegeräte, die nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind.
Welche Zolltarifnummer gilt für Autobatterie Ladegerät unter 8504.40.60?
Ein Autobatterie-Ladegerät gehört in die Zolltarifnummer 8504.40.60.90.0, wenn es nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt ist. Für Geräte für zivile Luftfahrzeuge gilt die Zolltarifnummer 8504.40.60.10.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile







