01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 8537.10.91?
Speicherprogrammierbare Steuerungen für bestimmte Luftfahrzeuge gehören in die Zolltarifnummer 8537.10.91.10.0, alle übrigen in die Nummern unter „andere“. Steuereinheiten mit Leiterplatte, Mikroprozessor und programmierbarem Speicher unterscheiden sich nach Einzelstecker und PPE-Gehäuse (8537.10.91.25.0) oder nach zwei oder mehr, jedoch nicht mehr als zwölf Anschlüssen (8537.10.91.35.0). Elektronische Fahrwerkssteuerungen (8537.10.91.43.0), Hybridsystemsteuerungen (8537.10.91.45.0) und Steuergeräte für die Getriebeölpumpe (8537.10.91.48.0) werden nach dem Fahrzeugeinsatz getrennt, ebenso Motorsteuerungen (8537.10.91.70.0) und Kombiinstrumente (8537.10.91.73.0). Leiterplatten mit Mikrokontroller (8537.10.91.75.0) sind dagegen für Betriebs- und/oder Steuerungszwecke bestückte gedruckte Schaltungen mit Bedienelementen, Signalkomponenten und Display. Gedruckte Schaltungen (8537.10.91.57.0) und Steuereinheiten nach IPC-A-610E Klasse 2 (8537.10.91.60.0) bilden weitere Nummern.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 12 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 8537.10.91
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 8537.10.91?
31 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 8537.10.91. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Steuergerät – 8537.10.91.99.0
Ladestation – 8537.10.91.99.0
Motor-Steuergerät – 8537.10.91.70.0
Steuermodul – 8537.10.91.99.0
SPS-Anzeige – 8537.10.91.99.0
Zutrittskontrolle – 8537.10.91.99.0
Elektronik-Baugruppe – 8537.10.91.75.0
Getriebe-Steuergerät – 8537.10.91.99.0
Batteriemanagementsystem – 8537.10.91.99.0
Elektronik-Karte – 8537.10.91.99.0
Steuerungssystem – 8537.10.91.99.0
Entwicklungs-Kit – 8537.10.91.99.0
Pumpensteuerung – 8537.10.91.99.0
Elektroauto-Ladestation – 8537.10.91.99.0
Farb-Panel – 8537.10.91.99.0
Kfz-Steuergerät – 8537.10.91.99.004Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 8537.10.91
Anmerkungen (7)
10. Zu Position 8537 gehören nicht kabellose Infrarot-Fernbedienungen für Fernsehempfangsgeräte oder andere elektrische Apparate (Position 8543).
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 8537.10.91 | speicherprogrammierbare Steuerungen: Hierher gehören z. B. mit Anwenderspeicher ausgestattete Schaltschränke zum elektrischen Steuern von Maschinen, die nicht nur mit Geräten der Position 8535 oder 8536 (z. B. Relais), sondern z. B. auch mit Transistoren oder Triacs der Position 8541 als Schaltelementen ausgerüstet sind und die neben diesen Schaltelementen auch Mikroprozessoren (z. B. für die Logikverarbeitung und … |
Einreihungsverordnungen (9)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 2016/195804.11.2016 | Eine Stromverteilungseinheit mit 27 Steckerplätzen für 230 V zur Versorgung von Einschubkomponenten in einem Schaltschrank wurde in die damalige Warennummer 8537.10.99 eingereiht; heute gelten 8537.10.95 und 8537.10.98. | 8537.10.99heute 8537.10.95, 8537.10.98 |
| 2016/61519.04.2016 | Eine Smartphone-Dockingstation mit LCD-Farbbildschirm, Tastatur mit Touchpad und Aufnahmevorrichtung für ein Smartphone wurde in die damalige Warennummer 8537.10.99 eingereiht; heute gelten 8537.10.95 und 8537.10.98. | 8537.10.99heute 8537.10.95, 8537.10.98 |
| 115/201404.02.2014 | Eine elektrische Steuerung für höchstens 1 000 V mit LCD-Touchscreen und eingebauter automatischer Datenverarbeitungsmaschine wurde in die Warennummer 8537.10.10 eingereiht. | 8537.10.10 |
| 704/201323.07.2013 | Ein elektronisches Steuergerät für ein Automatikgetriebe (ATG) mit einer Betriebsspannung von 1 000 V oder weniger wurde in die damalige Warennummer 8537.10.99 eingereiht; heute gelten 8537.10.95 und 8537.10.98. | 8537.10.99heute 8537.10.95, 8537.10.98 |
| 705/201323.07.2013 | Ein tragbarer Handapparat für Fluggäste mit Bedieneinheit, Mikrofon, Lautsprecher und Display für 1 000 V oder weniger wurde in die damalige Warennummer 8537.10.99 eingereiht; heute gelten 8537.10.95 und 8537.10.98. | 8537.10.99heute 8537.10.95, 8537.10.98 |
| 704/201323.07.2013 | Ein elektronisches Steuergerät für eine Betriebsspannung von 1 000 V oder weniger (Body Control Modul) mit einer speicherprogrammierbaren Steuerung und einem eingebauten Empfänger mit Antenne wurde in die damalige Warennummer 8537.10.99 eingereiht; heute gelten 8537.10.95 und 8537.10.98. | 8537.10.99heute 8537.10.95, 8537.10.98 |
2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
05Verlauf
Verlauf der Zolltarifnummern unter Warennummer 8537.10.91
Zum 01.07.2026 wurde eine Zolltarifnummer neu eingeführt. Zum 01.01.2026 wurde eine Zolltarifnummer neu eingeführt. Die übrigen 10 Zolltarifnummern blieben unverändert.
- 01.07.20268537.10.91.75.0neu eingeführt · Mit einem Mikrokontroller für Betriebs- und/oder Steuerungszwecke bestückte gedruckte Schaltung -auch mit Bedienelementen, Signalkomponenten und Display, -für Betriebsspannungen von 5 V DC oder mehr, jedoch nicht mehr als 24 V DC oder 220 V AC oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 V AC, -auch mit Gehäuse zur Verwendung bei der Herstellung von Haushaltsgeräten der Unterpositionen 7321.11, 8414.60, 8418.10, 8418.21, 8418.29, 8418.40, 8422.11, 8450.11, 8450.12, 8450.19, 8450.20, 8451.21, 8451.29, 8516.60
- 01.01.20268537.10.91.48.0neu eingeführt · Steuergerät für die automatische Getriebeölpumpe zur effizienten Kühlung und Regelung des Öldrucks im Antriebsstrang des Fahrzeugs: -flüssigkeitsgekühlt, -mit einer Betriebsspannung von 9 V DC oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V, -mit einer Höhe von 165 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 190 mm, -mit einer Breite von 40 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 mm, -mit einer Länge von 170 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 195 mm, -in einem Gehäuse, -mit mindestens einem Anschluss und zur Verwendung bei der Herstellung von Hybrid-Kraftfahrzeugen
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 8537.10.91
Welche Zolltarifnummer gilt für Motorsteuerungen unter der Warennummer 8537.10.91?
Speicherprogrammierbare Motorsteuerungen für eine Spannung von 1000 V oder weniger mit mindestens einer Leiterplatte mit aktiven und passiven Bauelementen, einem Gehäuse aus Aluminium und weiteren im Wortlaut genannten Merkmalen gehören in 8537.10.91.70.0. Andere speicherprogrammierbare Steuerungen fallen unter 8537.10.91.99.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile