Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für den konfektionierten Stoff-Bezug gliedert sich in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN63
- PositionAndere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 94046304
- Unterpositionandere630491
- Unterpositionaus synthetischen Chemiefasern (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken)630493
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Stoff-Bezug
Der HS-Code für Stoff-Bezug lautet 6304.93 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6304.93.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6304.93.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6304.93.00.90.0.
Einreihung von Stoff-Bezug nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur bestimmen die Rangfolge der Einreihung. AV 1 stellt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln sicher. AV 2 a) besagt, dass eine unvollständige oder unfertige Ware wie die vollständige eingereiht wird, sofern sie die wesentlichen Merkmale aufweist – das gilt für konfektionierte Stoff-Bezüge, deren wesentliche Merkmale (Form, Naht, Verschluss) bereits vor Befestigung am Möbelstück vorliegen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Stoff-Bezug
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Waren zur Innenausstattung – andere – aus Gewirken oder Gestricken | 6304.91.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungGewebe mit Kunststoff überzogen | 5903.20.90.90.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungAndere bestrichene/überzogene Gewebe | 5907.00.00.90.0 | 12 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Stoff-Bezug (6304) ≠ Andere Waren zur Innenausstattung – andere – aus Gewirken oder Gestricken (6304) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stoff-Bezug bleibt die Zolltarifnummer 6304.93.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Stoff-Bezug (6304) ≠ Gewebe mit Kunststoff überzogen (5903) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stoff-Bezug bleibt die Zolltarifnummer 6304.93.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Stoff-Bezug (6304) ≠ Andere bestrichene/überzogene Gewebe (5907) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stoff-Bezug bleibt die Zolltarifnummer 6304.93.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Für Waren, die nicht in die Position 6304 passen, kommen folgende Positionen aus anderen Kapiteln in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGewebe mit Kunststoff überzogen | 5903.20.90.90.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungAndere bestrichene/überzogene Gewebe | 5907.00.00.90.0 | 12 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Stoff-Bezug (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE15184/11-1 | Stuhlbezug (Stuhlhusse) aus Geweben aus 100 % Polyester – eingereiht in 6304.93.00.90.0 | 6304.93.00.90.0 |
| DEBTI21827/17-1 | Stuhlbezug (Stuhlhusse) aus Gewirken aus 90 % Polyester und 10 % Elasthan – eingereiht in 6304.91.00.00.0 | 6304.93.00.90.0 |
| DEBTI18171/23-1 | Stuhlbezug (Stuhlhusse) aus Gewirken – eingereiht in 6304.91.00.00.0 | 6304.93.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Import-Zollsätze
Drittlandszollsatz
12 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12 % | Drittlandszoll |
| USA | 12 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 9,6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner
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Export
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Textilien & Bekleidung
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