Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 7310.21.11.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- AbschnittKap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren darausXV
- KapitelWAREN AUS EISEN ODER STAHL73
- PositionSammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung7310
- Unterpositionmit einem Fassungsvermögen von weniger als 50 l731021
- UnterpositionDosen, die durch Schweißen, Löten oder Falzen verschlossen werden731021
- ZolltarifnummerDosen von der für Nahrungsmittel verwendeten Art
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Dose
Der HS-Code für Dose lautet 7310.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7310.21.11. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7310.21.11.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7310.21.11.00.0.
Einreihung von Dose nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich sind die objektiven Merkmale der Ware, insbesondere Material, Funktion und Ausstattung. Dosen mit aufgedruckten Inhaltsangaben und Verbraucherinformationen sind als Verpackungsbehälter der Position 7310 zuzuweisen. Fehlen diese Angaben, handelt es sich um Haushaltsartikel der Position 7323.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Dose
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel aus Stahl | 7323.99.00.90.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungDosen von der für Getränke verwendeten Art | 7310.21.19.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungAndere Behälter aus Aluminium | 7612.90.80.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungBehälter von der für Aerosole verwendeten Art | 7612.90.20.00.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Dose (7310) ≠ Andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel aus Stahl (7323) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Dose bleibt die Zolltarifnummer 7310.21.11.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Dose (7310) ≠ Dosen von der für Getränke verwendeten Art (7310) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Dose bleibt die Zolltarifnummer 7310.21.11.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Dose (7310) ≠ Andere Behälter aus Aluminium (7612) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Dose bleibt die Zolltarifnummer 7310.21.11.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den genannten Alternativen gibt es auch Einreihungen in anderen Kapiteln, die für bestimmte Dosenarten in Frage kommen:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Behälter aus Aluminium | 7612.90.80.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungBehälter von der für Aerosole verwendeten Art | 7612.90.20.00.0 | 2,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Dose (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI38101/24-1 | Leere Thunfischdosen aus Stahlblech ohne Deckel, bedruckt mit Nahrungsmittelbezeichnung, Abbildungen und Inhaltsstoffen. Eingereiht in 7310 21 11 00 0. | 7310.21.11.00.0 |
| DEBTI43894/24-1 | Quaderförmige Dose aus Stahlblech mit Bügelverschluss, ohne Inhaltsangaben, zur Aufbewahrung von Lebensmitteln (Tee/Kaffee). Eingereiht in 7323 99 00 90 0. | 7323.99.00.90.0 |
| DEBTI55002/18-1 | Zylinderförmige Dose aus Weißblech mit Bügelverschluss, ohne Inhaltsangaben, zur Aufbewahrung von Lebensmitteln. Eingereiht in 7323 99 00 90 0. | 7323.99.00.90.0 |
| DE9991/17-1 | Vorratsbehälter aus Zinkblech/pulverbeschichtetem Stahlblech, zur Aufbewahrung von Lebensmitteln im Haushalt. Eingereiht in 7323 99 00 90 0. | 7323.99.00.90.0 |
| DEBTI22510/24-1 | Quaderförmige Dosen aus Weißblech mit Scharnierstülpdeckel zur Aufbewahrung von Kaugummi. Eingereiht in 7323 99 00 90 0. | 7323.99.00.90.0 |
| DEBTI20042/17-1 | Aromadose aus Weißblech mit Bügelverschluss, zur Aufbewahrung von Lebensmitteln. Eingereiht in 7323 99 00 90 0. | 7323.99.00.90.0 |
| DE18685/16-1 | Quaderförmige Dose aus Weißblech mit abnehmbarem Deckel, ohne Inhaltsangaben. Eingereiht in 7323 99 00 90 0. | 7323.99.00.90.0 |
| DEBTI27745/17-1 | Aufbewahrungsdose aus Weißblech ohne Inhaltsangaben. Eingereiht in 7323 99 00 90 0. | 7323.99.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen | Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
| CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems | CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren → |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Dose mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe | Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
Weitere Produkte aus Verpackungsmaterial
Weitere Verpackungsmaterialien und ihre Zolltarifnummern: