Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Einreihung der Led-Arbeitsleuchte in den Zolltarif folgt diesem hierarchischen Aufbau:
- AbschnittKap. 94 bis 96: Verschiedene WarenXX
- KapitelMÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; LEUCHTEN UND BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE94
- PositionBeleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen9405
- Unterpositionandere elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper940541
- Unterpositionandere, ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt940542
- Kombinierte Nomenklaturandere94054231
- Kombinierte Nomenklaturandere94054239
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Led-Arbeitsleuchte
Der HS-Code für Led-Arbeitsleuchte lautet 9405.42 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9405.42.39. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9405.42.39.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9405.42.39.90.0.
Einreihung von Led-Arbeitsleuchte nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung einer LED-Arbeitsleuchte unter 9405.42.39.90.0 folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AVen).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Led-Arbeitsleuchte
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 9405.42.39.10.0 | 2,7 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 9405.42.31.00.0 | 2,7 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 9405.21.90.90.0 | 2,7 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 9405.21.90.00.0 | 2,7 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 9405.49.00.00.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Led-Arbeitsleuchte (9405) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (9405) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Led-Arbeitsleuchte bleibt die Zolltarifnummer 9405.42.39.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Led-Arbeitsleuchte (9405) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (9405) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Led-Arbeitsleuchte bleibt die Zolltarifnummer 9405.42.39.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Led-Arbeitsleuchte (9405) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (9405) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Led-Arbeitsleuchte bleibt die Zolltarifnummer 9405.42.39.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Led-Arbeitsleuchte (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI4755/25-3 | LED-Arbeitsleuchte, Metallgestell, Standfuß, 20W, IP65 | 9405.42.39.90.0 |
| DEBTI12095/22-1 | LED Arbeitsleuchte FLARE auf Stativ, 10W, IP65 | 9405.42.39.90.0 |
| DEBTI33383/23-1 | LED Arbeitsleuchte Flare 20W, IP44 | 9405.42.39.90.0 |
| DEBTI12093/22-1 | LED Arbeitsleuchte BRIGHT 20W, IP54 | 9405.42.39.90.0 |
| DEBTI3532/23-1 | Mobile LED Arbeitsleuchte (4 Varianten), 30W/50W, IP54 | 9405.42.39.90.0 |
| DEBTI1569/22-1 | LED Arbeitsleuchte Akku 10W, IP54 | 9405.42.39.90.0 |
| DEBTI34486/21-1 | LED Strahler mit Stativ, 14 LEDs, Metall | 9405.42.39.90.0 |
| DEBTI10339/23-1 | Warenzusammenstellung mit E27-Fassung (Kunststoff) – abweichend, da E27-Fassung (keine feste LED) | 9405.49.40.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Led-Arbeitsleuchten
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihre Led-Arbeitsleuchte. Geben Sie hierfür den Warenwert und das Ursprungsland an.
Ausfuhr
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
Weitere Produkte aus Industrieelektronik & Steuerung
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