Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Position 7326.90.30.00.0 ist in der Hierarchie des Harmonisierten Systems wie folgt eingeordnet:
- AbschnittKap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren darausXV
- KapitelWAREN AUS EISEN ODER STAHL73
- PositionAndere Waren aus Eisen oder Stahl7326
- Unterpositionandere732690
- ZolltarifnummerLeitern und Trittschemel
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Stahl-Leiter
Der HS-Code für Stahl-Leiter lautet 7326.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7326.90.30. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7326.90.30.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7326.90.30.00.0.
Einreihung von Stahl-Leiter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung einer Stahl-Leiter in die Position 7326.90.30.00.0 folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Die Leiter ist eine Ware aus Eisen oder Stahl (Kapitel 73). Da sie nicht als Konstruktionsteil (Position 7308) gilt, wird sie als andere Ware aus Eisen oder Stahl unter 7326 eingereiht. Die Unterposition 7326.90.30 erfasst ausdrücklich Leitern und Trittschemel. Bei Mischkonstruktionen mit Aluminium ist AV 3 b) anzuwenden: Das Material, das den wesentlichen Charakter verleiht (in der Regel Stahl), ist bestimmend.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Stahl-Leiter
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAluminium-Leitern | 7616.99.90.99.0 | 2,7 % |
| Alternative Einreihungortsfest montierte Leitersprossen/Konstruktionsteile | 7308.90.59.00.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Stahl-Leiter (7326) ≠ Aluminium-Leitern (7616) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stahl-Leiter bleibt die Zolltarifnummer 7326.90.30.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Stahl-Leiter (7326) ≠ ortsfest montierte Leitersprossen/Konstruktionsteile (7308) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stahl-Leiter bleibt die Zolltarifnummer 7326.90.30.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den genannten Alternativen innerhalb des Kapitels 73 sind folgende weitere Kapitel und Positionen denkbar, die jedoch auf Basis der Warenbeschreibung ausgeschlossen werden können:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAluminium-Leitern | 7616.99.90.99.0 | 2,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Stahl-Leiter (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI6696/18-1 | Zweistufige klappbare Trittleitern aus Stahl | 7326.90.30.00.0 |
| DEBTI15065/23-1 | Dreistufige klappbare Trittleitern aus Stahl | 7326.90.30.00.0 |
| DE19062/13-1 | Zwei-/dreistufige Trittleitern, Stahl charakterbestimmend | 7326.90.30.00.0 |
| DEK/518/07-1 | Klapptritt dreistufig, Stahl charakterbestimmend | 7326.90.30.00.0 |
| DEK/517/07-1 | Klapptritt zweistufig, Stahl charakterbestimmend | 7326.90.30.00.0 |
| DE10331/12-1 | Trittleitern, Stahl gewichtsmäßig vorherrschend | 7326.90.30.00.0 |
| DE1496/13-1 | Trittschemel aus Stahl | 7326.90.30.00.0 |
| DEBTI45253/20-1 | Fahrbare Trittschemel aus Stahlblech | 7326.90.30.00.0 |
| DE16988/13-1 | Fahrbare Trittschemel aus Stahlblech | 7326.90.30.00.0 |
| DE10716/13-1 | Trittschemel aus Stahlblech | 7326.90.30.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems | CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren → |
Zollrechner
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Ausfuhr
Exportmaßnahmen
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