Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Leitern gliedert sich wie folgt in die Nomenklatur ein:
- AbschnittKap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren darausXV
- KapitelWAREN AUS EISEN ODER STAHL73
- PositionAndere Waren aus Eisen oder Stahl7326
- Unterpositionandere732690
- ZolltarifnummerLeitern und Trittschemel
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Leiter
Der HS-Code für Leiter lautet 7326.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7326.90.30. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7326.90.30.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7326.90.30.00.0.
Einreihung von Leiter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Leiter
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Waren aus Aluminium (Auffangposition). Gilt für Leitern, bei denen Aluminium das charakterbestimmende Material ist. | 7616.99.90.99.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungAndere Waren aus Kunststoff. Gilt für Leitern, deren charakterbestimmendes Material Kunststoff ist. | 3926.90.97.90.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungAndere Waren aus Holz | 4421.99.99.00.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Leiter (7326) ≠ Andere Waren aus Aluminium (Auffangposition). Gilt für Leitern, bei denen Aluminium das charakterbestimmende Material ist. (7616) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leiter bleibt die Zolltarifnummer 7326.90.30.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Leiter (7326) ≠ Andere Waren aus Kunststoff. Gilt für Leitern, deren charakterbestimmendes Material Kunststoff ist. (3926) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leiter bleibt die Zolltarifnummer 7326.90.30.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Leiter (7326) ≠ Andere Waren aus Holz (4421) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leiter bleibt die Zolltarifnummer 7326.90.30.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Waren aus Aluminium (Auffangposition). Gilt für Leitern, bei denen Aluminium das charakterbestimmende Material ist. | 7616.99.90.99.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungAndere Waren aus Kunststoff. Gilt für Leitern, deren charakterbestimmendes Material Kunststoff ist. | 3926.90.97.90.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungAndere Waren aus Holz | 4421.99.99.00.0 | 2,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Leiter (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE19062/13-1 | Zweistufige/dreistufige Trittleitern, Gestell aus Alu, Trittflächen aus Stahl (charakterbestimmend) | 7326.90.30.00.0 |
| DEBTI12481/17-1 | Dreistufige Trittleitern aus Stahl | 7326.90.30.00.0 |
| DE10331/12-1 | Zweistufige/dreistufige Trittleitern, Stahl charakterbestimmend | 7326.90.30.00.0 |
| DEBTI15065/23-1 | Dreistufige klappbare Trittleitern aus Stahl | 7326.90.30.00.0 |
| DEK/517/07-1 | Klapptritt/zweistufige Trittleiter, Stahl charakterbestimmend | 7326.90.30.00.0 |
| DEK/518/07-1 | Klapptritt/dreistufige Trittleiter, Stahl charakterbestimmend | 7326.90.30.00.0 |
| DE16988/13-1 | Fahrbarer Trittschemel (kegelstumpfförmig, Stahl) | 7326.90.30.00.0 |
| DE10716/13-1 | Fahrbarer Trittschemel (Stahl) | 7326.90.30.00.0 |
| DE14926/14-1 | Zweistufige Trittleitern aus Stahl | 7326.90.30.00.0 |
| DEBTI14555/23-1 | Zweistufige Leitern aus Stahl als Einstiegshilfe | 7326.90.30.00.0 |
| DEBTI16619/20-1 | Klappbare vierstufige Trittleiter aus Aluminium – Aluminium charakterbestimmend | 7616.99.90.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr in die EU
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen und Besonderheiten
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems | CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren → |
Zollrechner für Leitern
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Leiter. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge an – der Rechner ermittelt Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen und Besonderheiten
Weitere Produkte aus Bau & Installation
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