Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 4811.60.00.90.0 ist in der Kombinierten Nomenklatur wie folgt gegliedert:
- AbschnittKap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren darausX
- KapitelPAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE48
- PositionPapiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art4811
- UnterpositionPapiere und Pappen, mit Wachs, Paraffin, Stearin, Öl oder Glycerin überzogen oder getränkt481160
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Wachspapier
Der HS-Code für Wachspapier lautet 4811.60 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4811.60.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4811.60.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4811.60.00.90.0.
Einreihung von Wachspapier nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Wachspapier erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV). Maßgeblich sind AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Unterpositionen). Die Position 4811 erfasst gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere; die Unterposition 4811 60 spezifiziert die Behandlung mit Wachs, Paraffin, Stearin, Öl oder Glycerin.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Wachspapier
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Papiere und Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern - anderes | 4811.90.00.90.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungMit Kunstharz oder Kunststoff gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere | 4811.59.00.90.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungGewebe, bestrichen, anderes | 5907.00.00.90.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Wachspapier (4811) ≠ Andere Papiere und Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern - anderes (4811) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wachspapier bleibt die Zolltarifnummer 4811.60.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Wachspapier (4811) ≠ Mit Kunstharz oder Kunststoff gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere (4811) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wachspapier bleibt die Zolltarifnummer 4811.60.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Wachspapier (4811) ≠ Gewebe, bestrichen, anderes (5907) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wachspapier bleibt die Zolltarifnummer 4811.60.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn das Produkt nicht aus Papier besteht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGewebe, bestrichen, anderes | 5907.00.00.90.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Wachspapier (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI43761/20-1 | Bienenwachstücher aus Baumwollgewebe mit Bienenwachs und Jojobaöl bestrichen | 5907.00.00.90.0 |
| DE8203/17-1 | Gestrichenes Papier mit organischen Stoffen (ausdrücklich NICHT mit Wachs, Paraffin, Stearin, Öl oder Glycerin) | 4811.90.00.90.0 |
| DEBTI47980/20-1 | Backpapier mit Silikon-(Kunststoff)beschichtung | 4811.59.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Wachspapier
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Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Verpackungsmaterial
Diese Produkte werden ebenfalls häufig im Zusammenhang mit Wachspapier angefragt: