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Position 0208 – Anderes Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse

Position im Zolltarif

02Kapitel08Position

Zu Position 0208 gehört anderes Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Kaninchen, Hasen, Primaten, Walen, Delphinen, Robben, Reptilien, Kamelen, Tauben, Wild, Rentieren und Fröschen, frisch, gekühlt oder gefroren. Hausgeflügelfleisch gehört in Position 0207, Schweinespeck ohne magere Teile und Schweinefett in Position 0209.

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Gehört Ihr Wildfleisch oder Froschschenkel zu HS-Code 0208?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 0208?

Die Position ist nach Tierarten gegliedert: Unterposition 0208.10 umfasst Kaninchen und Hasen, Unterposition 0208.40 Wale, Delphine und Tümmler sowie Robben, Unterposition 0208.90 weitere Tiere. Unter 0208.10 gehört Fleisch von Hauskaninchen in die Zolltarifnummer 0208.10.10.00.0, anderes in die Zolltarifnummer 0208.10.90.00.0. Unter 0208.40 stehen Walfleisch (0208.40.10.00.0), Robbenfleisch (0208.40.20.00.0) und andere (0208.40.80.00.0). Primaten (0208.30.00.00.0), Reptilien (0208.50.00.00.0) und Kamele (0208.60.00.00.0) haben jeweils eine eigene Zolltarifnummer, unter 0208.90 stehen Haustauben (0208.90.10.00.0), Wild (0208.90.30.00.0), Rentiere (0208.90.60.00.0), Froschschenkel (0208.90.70.00.0) und andere (0208.90.98.00.0).

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
PositionAnderes Fleisch und andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder gefrorenDiese Seite
Unterpositionvon Kaninchen oder Hasen
0 % bis 6,4 % · 0 vZTA
Zolltarifnummervon Hauskaninchen
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummervon Primaten
9 % · 0 vZTA
Unterpositionvon Walen, Delphinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und Gabelschwanzseekühen (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia); von Robben, Seelöwen und Walrössern (Säugetiere der Unterordnung Pinnipedia)
6,4 % bis 9 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerWalfleisch
ZolltarifnummerRobbenfleisch
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummervon Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten)
9 % · 0 vZTA
Zolltarifnummervon Kamelen (Camelidae)
9 % · 0 vZTA
Unterpositionandere
0 % bis 9 % · 0 vZTA
Zolltarifnummervon Haustauben
Zolltarifnummervon Wild (ausgenommen von Kaninchen und Hasen)
Zolltarifnummervon Rentieren
ZolltarifnummerFroschschenkel
Zolltarifnummerandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Maßnahmen

Maßnahmen in Position 0208

Rechts: wie viele der 13 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder13 von 13
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus13 von 13
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland13 von 13
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle Länder13 von 13
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische Union13 von 13
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Färöer13 von 13
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Grönland13 von 13
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder13 von 13
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle Länder9 von 13
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle Länder9 von 13
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle Länder1 von 13
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

03Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 0208

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 2, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 1
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 2
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 5
5. Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-559/1027.10.2011Kamelfleisch von Kamelen, die in freier Wildbahn lebten, wurde als „andere [Wildfleischarten]“ in die Warennummer 0208.90.40 eingereiht.

04Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 0208

Die 13 Warennummern der Position 0208 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20080208.10.10.00.0eingeführt · von Hauskaninchen
  2. 01.01.19720208.10.90.00.0eingeführt · andere
  3. 01.01.20020208.30.00.00.0eingeführt · von Primaten
  4. 01.01.20020208.40.10.00.0eingeführt · Walfleisch
  5. 01.01.20120208.40.20.00.0eingeführt · Robbenfleisch
  6. 01.01.20120208.40.80.00.0eingeführt · andere
  7. 01.01.20020208.50.00.00.0eingeführt · von Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten)
  8. 01.01.20120208.60.00.00.0eingeführt · von Kamelen (Camelidae)
  9. 01.01.19720208.90.10.00.0eingeführt · von Haustauben
  10. 01.01.20080208.90.30.00.0eingeführt · von Wild (ausgenommen von Kaninchen und Hasen)
  11. 01.01.19960208.90.60.00.0eingeführt · von Rentieren · zuletzt geändert 01.01.2019
  12. 01.01.20070208.90.70.00.0eingeführt · Froschschenkel
  13. 01.01.20120208.90.98.00.0eingeführt · andere

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 0208

Was gehört nicht zur Position 0208?

Nicht dazu gehören Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, die nicht zur menschlichen Ernährung geeignet sind, sowie genießbare, nicht lebende Insekten, die in Position 0410 gehören. Därme, Blasen und Magen von Tieren gehören in Position 0504, tierisches Blut in Position 0511 oder 3002.

Welche Zolltarifnummer gilt für Kaninchen- oder Hasenfleisch in Position 0208?

Fleisch von Hauskaninchen gehört in die Zolltarifnummer 0208.10.10.00.0. Anderes Kaninchen- oder Hasenfleisch gehört in die Zolltarifnummer 0208.10.90.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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