01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 0207?
Die Position ist nach Tierart gegliedert: Hühner (Unterpositionen 0207.11 bis 0207.14), Truthühner (0207.24 bis 0207.27), Enten (0207.41 bis 0207.45), Gänse (0207.51 bis 0207.55) und Perlhühner (0207.60). Bei Hühnern, Truthühnern, Enten und Gänsen wird zuerst nach unzerteilt oder Teilen und Schlachtnebenerzeugnissen unterschieden, dann nach frisch oder gekühlt und gefroren. Bei Teilen richtet sich die Einreihung danach, ob sie mit oder ohne Knochen sind, und sie werden unter anderem nach Hälften oder Vierteln, Flügeln, Brüsten, Schenkeln und Lebern getrennt. Fettlebern von Enten und Gänsen stehen in den Unterpositionen 0207.43 und 0207.53 (frisch oder gekühlt); gefrorene Fettlebern stehen in 0207.45 und 0207.55.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 110 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 0207
6 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 0207. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 0207
Rechts: wie viele der 110 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 0207
Anmerkungen (5)
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
4. Es gelten als: a) „Teile von Geflügel, mit Knochen“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20 bis 0207.13.60, 0207.14.20 bis 0207.14.60, 0207.26.20 bis 0207.26.70, 0207.27.20 bis 0207.27.70, 0207.44.21 bis 0207.44.61, 0207.45.21 bis 0207.45.61, 0207.54.21 bis 0207.54.61, 0207.55.21 bis 0207.55.61 und 0207.60.21 bis 0207.60.61: die dort genannten Teile mit allen Knochen. Die unter Buchstabe a bezeichneten Teile von Geflügel, bei denen ein Teil der Knochen entfernt wurde, gehören zu der Unterposition 0207.13.70, 0207.14.70, 0207.26.80, 0207.27.80, 0207.44.71, 0207.44.81, 0207.45.71, 0207.45.81, 0207.54.71, 0207.54.81, 0207.55.71, 0207.55.81 und 0207.60.81; b) „Hälften“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20, 0207.14.20, 0207.26.20, 0207.27.20, 0207.44.21, 0207.45.21, 0207.54.21, 0207.55.21 und 0207.60.21: der halbe Schlachtkörper, der durch geraden Längsschnitt entlang des Brustbeins und des Rückgrats anfällt; c) „Viertel“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20, 0207.14.20, 0207.26.20, 0207.27.20, 0207.44.21, 0207.45.21, 0207.54.21, 0207.55.21 und 0207.60.21: die durch Querschnitt in zwei Teile, Vorderviertel und Hinterviertel, zerlegte Hälfte; d) „ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.30, 0207.14.30, 0207.26.30, 0207.27.30, 0207.44.31, 0207.45.31, 0207.54.31, 0207.55.31 und 0207.60.31: Teile von Geflügel, bestehend aus Humerus (Oberarm), Radius (Speiche) und Ulna (Elle), einschließlich anhaftendem Muskelfleisch. Die Flügelspitze einschließlich Karpal-(Mittelhand-)knochen kann entfernt …
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
5. Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
Urteile des EuGH (4)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-310/0618.07.2007 | Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2002 der Kommission vom 8. Juli 2002 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur wurde für ungültig erklärt. |
| C-151/9305.10.1994 | 1) Die Verordnungen (EWG) Nr. 1151/87 der Kommission vom 27. April 1987 und (EWG) Nr. 2800/87 der Kommission vom 18. September 1987, beide zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen auf dem Gefluegelfleischsektor, sind dahin auszulegen, daß ein Hühnerschenkel … |
| C-319/1010.11.2011 | Unter bestimmten Umständen, wenn die Anmeldungen vor dem 27. September 2005 erfolgt sind, ist eine Berufung auf die WTO-Entscheidung vom 27. September 2005 möglich. |
| C-140/0829.10.2009 | 1. Die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 der Kommission vom 11. September 2003 geänderten Fassung ist … |
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 0207
Die 110 Warennummern der Position 0207 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19960207.11.10.00.0eingeführt · gerupft, entdarmt, mit Kopf und Ständern, genannt "Hühner 83 v. H."
- 01.01.19960207.11.30.00.0eingeführt · gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen …
- 01.01.19960207.11.90.00.0eingeführt · gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen …
- 01.01.19960207.12.10.00.0eingeführt · gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen …
- 01.01.19960207.12.90.00.0eingeführt · gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen …
- 01.01.19960207.13.10.00.0eingeführt · ohne Knochen
- 01.01.19960207.13.20.00.0eingeführt · Hälften oder Viertel
- 01.01.19960207.13.30.00.0eingeführt · ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen
- 01.01.19960207.13.40.00.0eingeführt · Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen
- 01.01.19960207.13.50.00.0eingeführt · Brüste und Teile davon
- 01.01.19960207.13.60.00.0eingeführt · Schenkel und Teile davon
- 01.01.19960207.13.70.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19960207.13.91.00.0eingeführt · Lebern
- 01.01.19960207.13.99.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19960207.14.10.00.0eingeführt · ohne Knochen
- 01.01.19960207.14.20.00.0eingeführt · Hälften oder Viertel
- 01.01.19960207.14.30.00.0eingeführt · ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen
- 01.01.19960207.14.40.00.0eingeführt · Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen
- 01.01.19960207.14.50.00.0eingeführt · Brüste und Teile davon
- 01.01.19960207.14.60.00.0eingeführt · Schenkel und Teile davon
- 01.01.19960207.14.70.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19960207.14.91.00.0eingeführt · Lebern
- 01.01.19960207.14.99.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19960207.24.10.00.0eingeführt · gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen …
- 01.01.19960207.24.90.00.0eingeführt · gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen …
- 01.01.19960207.25.10.00.0eingeführt · gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen …
- 01.01.19960207.25.90.00.0eingeführt · gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen …
- 01.01.19960207.26.10.00.0eingeführt · ohne Knochen
- 01.01.19960207.26.20.00.0eingeführt · Hälften oder Viertel
- 01.01.19960207.26.30.00.0eingeführt · ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen
- 01.01.19960207.26.40.00.0eingeführt · Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen
- 01.01.19960207.26.50.00.0eingeführt · Brüste und Teile davon
- 01.01.19960207.26.60.00.0eingeführt · Unterschenkel und Teile davon
- 01.01.19960207.26.70.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19960207.26.80.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19960207.26.91.00.0eingeführt · Lebern
- 01.01.19960207.26.99.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19960207.27.10.00.0eingeführt · ohne Knochen
- 01.01.19960207.27.20.00.0eingeführt · Hälften oder Viertel
- 01.01.19960207.27.30.00.0eingeführt · ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen
- 01.01.19960207.27.40.00.0eingeführt · Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen
- 01.01.19960207.27.50.00.0eingeführt · Brüste und Teile davon
- 01.01.19960207.27.60.00.0eingeführt · Unterschenkel und Teile davon
- 01.01.19960207.27.70.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19960207.27.80.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19960207.27.91.00.0eingeführt · Lebern
- 01.01.19960207.27.99.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20120207.41.20eingeführt · gerupft, ausgeblutet, geschlossen oder entdarmt, mit Kopf und Paddeln, genannt … · zuletzt geändert 09.07.2026
- 01.01.20120207.41.30eingeführt · gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen … · zuletzt geändert 09.07.2026
- 01.01.20120207.41.80eingeführt · gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen … · zuletzt geändert 09.07.2026
- 01.01.20120207.42.30eingeführt · gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen … · zuletzt geändert 09.07.2026
- 01.01.20120207.42.80eingeführt · gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen … · zuletzt geändert 09.07.2026
- 01.01.20120207.43.00.00.0eingeführt · Fettlebern, frisch oder gekühlt
- 01.01.20120207.44.10eingeführt · ohne Knochen · zuletzt geändert 09.07.2026
- 01.01.20120207.44.21eingeführt · Hälften oder Viertel · zuletzt geändert 09.07.2026
- 01.01.20120207.44.31eingeführt · ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen · zuletzt geändert 09.07.2026
- 01.01.20120207.44.41eingeführt · Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen · zuletzt geändert 09.07.2026
- 01.01.20120207.44.51eingeführt · Brüste und Teile davon · zuletzt geändert 09.07.2026
- 01.01.20120207.44.61eingeführt · Schenkel und Teile davon · zuletzt geändert 09.07.2026
- 01.01.20120207.44.71eingeführt · Entenrümpfe · zuletzt geändert 09.07.2026
- 01.01.20120207.44.81eingeführt · andere · zuletzt geändert 09.07.2026
- 01.01.20120207.44.91.00.0eingeführt · Lebern (ausgenommen Fettlebern)
- 01.01.20120207.44.99.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20120207.45.10eingeführt · ohne Knochen · zuletzt geändert 09.07.2026
- 01.01.20120207.45.21eingeführt · Hälften oder Viertel · zuletzt geändert 09.07.2026
- 01.01.20120207.45.31eingeführt · ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen · zuletzt geändert 09.07.2026
- 01.01.20120207.45.41eingeführt · Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen · zuletzt geändert 09.07.2026
- 01.01.20120207.45.51eingeführt · Brüste und Teile davon · zuletzt geändert 09.07.2026
- 01.01.20120207.45.61eingeführt · Schenkel und Teile davon · zuletzt geändert 09.07.2026
- 01.01.20120207.45.71eingeführt · Entenrümpfe · zuletzt geändert 09.07.2026
- 01.01.20120207.45.81eingeführt · andere · zuletzt geändert 09.07.2026
- 01.01.20120207.45.93.00.0eingeführt · Fettlebern
- 01.01.20120207.45.95.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20120207.45.99.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20120207.51.10.00.0eingeführt · gerupft, ausgeblutet, geschlossen, mit Kopf und Paddeln, genannt "Gänse 82 v. H."
- 01.01.20120207.51.90.00.0eingeführt · gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, mit oder ohne Herz und Muskelmagen, genannt …
- 01.01.20120207.52.10.00.0eingeführt · gerupft, ausgeblutet, geschlossen, mit Kopf und Paddeln, genannt "Gänse 82 v. H."
- 01.01.20120207.52.90.00.0eingeführt · gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, mit oder ohne Herz und Muskelmagen, genannt …
- 01.01.20120207.53.00.00.0eingeführt · Fettlebern, frisch oder gekühlt
- 01.01.20120207.54.10.00.0eingeführt · ohne Knochen
- 01.01.20120207.54.21.00.0eingeführt · Hälften oder Viertel
- 01.01.20120207.54.31.00.0eingeführt · ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen
- 01.01.20120207.54.41.00.0eingeführt · Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen
- 01.01.20120207.54.51.00.0eingeführt · Brüste und Teile davon
- 01.01.20120207.54.61.00.0eingeführt · Schenkel und Teile davon
- 01.01.20120207.54.71.00.0eingeführt · Gänserümpfe
- 01.01.20120207.54.81.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20120207.54.91.00.0eingeführt · Lebern (ausgenommen Fettlebern)
- 01.01.20120207.54.99.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20120207.55.10.00.0eingeführt · ohne Knochen
- 01.01.20120207.55.21.00.0eingeführt · Hälften oder Viertel
- 01.01.20120207.55.31.00.0eingeführt · ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen
- 01.01.20120207.55.41.00.0eingeführt · Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen
- 01.01.20120207.55.51.00.0eingeführt · Brüste und Teile davon
- 01.01.20120207.55.61.00.0eingeführt · Schenkel und Teile davon
- 01.01.20120207.55.71.00.0eingeführt · Gänserümpfe
- 01.01.20120207.55.81.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20120207.55.93.00.0eingeführt · Fettlebern
- 01.01.20120207.55.95.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20120207.55.99.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20120207.60.05eingeführt · unzerteilt, frisch, gekühlt oder gefroren
- 01.01.20120207.60.10.00.0eingeführt · ohne Knochen
- 01.01.20120207.60.21eingeführt · Hälften oder Viertel · zuletzt geändert 23.04.2014
- 01.01.20120207.60.31.00.0eingeführt · ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen
- 01.01.20120207.60.41.00.0eingeführt · Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen
- 01.01.20120207.60.51.00.0eingeführt · Brüste und Teile davon
- 01.01.20120207.60.61.00.0eingeführt · Schenkel und Teile davon
- 01.01.20120207.60.81.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20120207.60.91eingeführt · Lebern · zuletzt geändert 01.03.2013
- 01.01.20120207.60.99.00.0eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 0207
Was gehört nicht zur Position 0207?
Waren der Positionen 0201 bis 0208 und 0210, die zur menschlichen Ernährung nicht geeignet sind, gehören nicht hierher. Genießbare, nicht lebende Insekten gehören in Position 0410, Därme, Blasen und Magen von Tieren in Position 0504 und tierisches Blut in Position 0511 oder 3002. Tierische Fette, außer Waren der Position 0209, gehören zu Kapitel 15.
Welche Unterposition aus Position 0207 gilt für unzerteilte, gefrorene Hühner?
Unzerteilte, gefrorene Hühner gehören in die Unterposition 0207.12. Innerhalb dieser Unterposition richtet sich die Einreihung danach, ob Hals, Herz, Leber und Muskelmagen mit angeboten werden.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile





