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Position 0201 – Rindfleisch, frisch oder gekühlt

Position im Zolltarif

02Kapitel01Position

Zu dieser Position gehört Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt, als ganze oder halbe Tierkörper sowie als Teile mit oder ohne Knochen. Gefrorenes Fleisch von Rindern gehört in Position 0202.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Welche Unterposition aus Position 0201 gilt für Ihr Rindfleisch?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 0201?

Die Position unterteilt sich nach Teil des Tierkörpers und danach, ob Knochen enthalten sind. Ganze oder halbe Tierkörper gehören in die Unterposition 0201.10. Teile mit Knochen fallen unter 0201.20, dort gelten die Warennummern 0201.20.20 für „quartiers compensés“, 0201.20.30 für Vorderviertel, 0201.20.50 für Hinterviertel und 0201.20.90 für anderes. Fleisch ohne Knochen gehört in die Unterposition 0201.30.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
PositionFleisch von Rindern, frisch oder gekühltDiese Seite
Unterpositionganze oder halbe Tierkörper
12,8 % + 176,80 EUR je 100 kg · 0 vZTA
Unterpositionandere Teile, mit Knochen
verschieden · 3 vZTA
Kombinierte Nomenklatur"quartiers compensés"
Kombinierte NomenklaturVorderviertel, zusammen oder getrennt
Kombinierte NomenklaturHinterviertel, zusammen oder getrennt
Kombinierte Nomenklaturanderes
Unterpositionohne Knochen
12,8 % + 303,40 EUR je 100 kg · 1 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 0201

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 0201. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 0201

Rechts: wie viele der 6 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollkontingent · Kanada6 von 6
senkt den ZollZollkontingent · USA6 von 6
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Zentralamerika6 von 6
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Mercosur6 von 6
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Kanada6 von 6
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Chile6 von 6
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Nicaragua6 von 6
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Neuseeland6 von 6
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Peru6 von 6
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Ukraine6 von 6
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · USA6 von 6
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder6 von 6
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle Länder6 von 6
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische Union6 von 6
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Färöer6 von 6
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Grönland6 von 6
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 0201

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 2, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 1
1. A. In den Positionen 0201 und 0202 gelten als: a) „ganze Tierkörper von Rindern“ im Sinne der Unterpositionen 0201.10 und 0202.10 die ganzen Tierkörper von Schlachtrindern nach dem Ausbluten, Ausweiden und Enthäuten, mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Füßen und mit oder ohne den anderen vom Körper nicht getrennten Schlachtnebenerzeugnissen. Werden die Tierkörper ohne Kopf gestellt, muss Letzterer vom Tierkörper zwischen dem Hinterhauptbein und dem ersten Halswirbel abgetrennt sein. Werden die Tierkörper ohne Füße gestellt, so müssen die Vorderfüße zwischen Carpus und Metacarpus, die Hinterfüße zwischen Tarsus und Metatarsus abgetrennt sein; als „ganzer Tierkörper“ gilt auch der vordere Teil des Tierkörpers mit allen Knochen, Hals und Schultern, mit mehr als zehn Rippenpaaren; b) „halbe Tierkörper von Rindern“ im Sinne der Unterpositionen 0201.10 und 0202.10 die beim symmetrischen Trennen durch die Mitte aller Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel anfallenden Erzeugnisse; als „halber Tierkörper“ gilt auch der vordere Teil des halben Tierkörpers mit allen Knochen, Hals und Schulter, mit mehr als zehn Rippen; c) „quartiers compensés“ im Sinne der Unterpositionen 0201.20.20 und 0202.20.10 Warensendungen, die bestehen aus: — den Vordervierteln mit allen Knochen, Hals und Schulter, mit zehn Rippen, und den Hintervierteln mit allen Knochen, Keule, Roastbeef und Filet, mit drei Rippen, — oder den Vordervierteln mit allen Knochen, Hals und Schulter, mit fünf Rippen, mit Bauchlappen und Brust, und den Hintervierteln mit allen Knochen, Keule, Roastbeef und Filet, mit acht Rippen …
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 1
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 2
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 5
5. Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-183/7831.05.1979Nach dem Urteil C-183/78 gilt leicht getrocknetes und danach eingefrorenes Fleisch als „gefroren“, wenn das Einfrieren es dauerhaft haltbar gemacht hat.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 0201

Vier der sechs Warennummern der Position 0201 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19930201.20.20eingeführt · "quartiers compensés"
  2. 01.01.19930201.20.30eingeführt · Vorderviertel, zusammen oder getrennt
  3. 01.01.19930201.20.50eingeführt · Hinterviertel, zusammen oder getrennt
  4. 01.01.19720201.20.90eingeführt · anderes · zuletzt geändert 01.01.1988

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 0201

Was gehört nicht zur Position 0201?

Nicht hierher gehören Waren dieser Art, die zur menschlichen Ernährung nicht geeignet sind. Därme, Blasen und Magen von Tieren gehören in Position 0504, tierisches Blut in Position 0511 oder 3002 und genießbare, nicht lebende Insekten in Position 0410.

Welche Unterposition aus Position 0201 gilt für Rindfleisch ohne Knochen?

Rindfleisch ohne Knochen gehört in die Unterposition 0201.30. Teile mit Knochen gehören in 0201.20 und ganze oder halbe Tierkörper in 0201.10.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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