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Position 0711 – Gemüse, vorläufig haltbar gemacht

Position im Zolltarif

07Kapitel11Position

Zu dieser Position gehören Oliven, Gurken und Cornichons, Pilze und Trüffeln sowie anderes Gemüse einschließlich Zuckermais, Speisezwiebeln und Kapern, wenn es nur vorläufig haltbar gemacht und noch nicht zum unmittelbaren Genuss geeignet ist. Gefrorenes Gemüse gehört in Position 0710, getrocknetes Gemüse in Position 0712.

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Gehört Ihr vorläufig haltbar gemachtes Gemüse zu HS-Code 0711?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 0711?

Die Position unterteilt sich in Oliven (Unterposition 0711.20), Gurken und Cornichons (Zolltarifnummer 0711.40.00.00.0), Pilze und Trüffeln (Unterpositionen 0711.51 und 0711.59) sowie anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen (Unterposition 0711.90). Oliven werden danach unterschieden, ob sie zu anderen Zwecken als zur Ölgewinnung bestimmt sind (Zolltarifnummer 0711.20.10.00.0) oder ob sie andere Oliven sind (Zolltarifnummer 0711.20.90.00.0). Pilze der Gattung Agaricus stehen in Zolltarifnummer 0711.51.00.00.0, alle anderen Pilze und Trüffeln in Unterposition 0711.59. Bei Gemüse werden Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta, ausgenommen Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Zolltarifnummer 0711.90.10.00.0), Zuckermais (0711.90.30.00.0), Speisezwiebeln (0711.90.50.00.0), Kapern (0711.90.70.00.0), anderes Gemüse (0711.90.80.00.0) und Mischungen von Gemüsen (0711.90.90.00.0) unterschieden.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden
PositionGemüse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignetDiese Seite
UnterpositionOliven
13,10 EUR je 100 kg · 0 vZTA
Zolltarifnummerzu anderen Zwecken als zur Ölgewinnung bestimmt
Zolltarifnummerandere
ZolltarifnummerGurken und Cornichons
12 % · 2 vZTA
Pilze und Trüffeln
ZolltarifnummerPilze der Gattung Agaricus
9,6 % + 191,00 EUR je 100 kg · 0 vZTA
Unterpositionandere
9,6 % · 0 vZTA
Unterpositionanderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen4,8 % bis 12 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 2 vZTA
Gemüse
ZolltarifnummerFrüchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta, ausgenommen Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack
ZolltarifnummerZuckermais
ZolltarifnummerSpeisezwiebeln
ZolltarifnummerKapern
Zolltarifnummeranderes
ZolltarifnummerMischungen von Gemüsen

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Maßnahmen

Maßnahmen in Position 0711

Rechts: wie viele der 11 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Zentralamerika2 von 11
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Kolumbien2 von 11
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Ecuador2 von 11
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Peru2 von 11
senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle Länder1 von 11
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · APS-Länder (allgemeine Regelung)1 von 11
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · APS+-Länder1 von 11
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · Mercosur1 von 11
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · Armenien1 von 11
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · Chile1 von 11
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · Algerien1 von 11
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder11 von 11
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus11 von 11
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland11 von 11
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder11 von 11
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen gelten2 von 11
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

03Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 0711

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 2
2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana).
Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 3
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).
Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 5
5. Zu Position 0711 gehört Gemüse, das lediglich zum Zwecke der vorläufigen Haltbarmachung während der Beförderung oder der Lagerung vor der Verwendung behandelt wurde (beispielsweise durch Schwefeldioxid oder in Wasser mit Zusatz von Salz, Schwefel oder anderen konservierenden Stoffen), sofern es in diesem Zustand nach wie vor nicht für den unmittelbaren Genuss geeignet ist.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

04Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 0711

Zehn der elf Warennummern der Position 0711 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19720711.20.10.00.0eingeführt · zu anderen Zwecken als zur Ölgewinnung bestimmt · zuletzt geändert 01.07.2009
  2. 01.01.19720711.20.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.07.2009
  3. 01.01.19720711.40.00.00.0eingeführt · Gurken und Cornichons · zuletzt geändert 01.01.2005
  4. 01.01.20020711.51.00.00.0eingeführt · Pilze der Gattung Agaricus
  5. 01.01.19720711.90.10.00.0eingeführt · Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta, ausgenommen Gemüsepaprika oder Paprika ohne … · zuletzt geändert 01.01.2015
  6. 01.01.19720711.90.30.00.0eingeführt · Zuckermais
  7. 01.01.20020711.90.50.00.0eingeführt · Speisezwiebeln
  8. 01.01.20070711.90.70.00.0eingeführt · Kapern
  9. 01.01.20020711.90.80.00.0eingeführt · anderes · zuletzt geändert 01.04.2024
  10. 01.01.19720711.90.90.00.0eingeführt · Mischungen von Gemüsen · zuletzt geändert 01.01.2019

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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