01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 0706?
Die Position ist in zwei Unterpositionen unterteilt. Unterposition 0706.10 erfasst Karotten und Speisemöhren sowie Speiserüben. Unterposition 0706.90 umfasst die übrigen Waren, wobei Knollensellerie in die Zolltarifnummer 0706.90.10.00.0 und Meerrettich/Kren in die Zolltarifnummer 0706.90.30.00.0 gehören. Alle Waren der Unterposition 0706.90, die weder Knollensellerie noch Meerrettich/Kren sind, gehören in die Zolltarifnummer 0706.90.90.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 0706.10Karotten und Speisemöhren, Speiserüben
- 0706.10.00.10.00706.10.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 0706
4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 0706. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 0706
Rechts: wie viele der 4 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 0706
Anmerkungen (2)
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| Kapitel 07, Allgemeines | 1. Blanchieren ist unter diesem Kapitel nicht erlaubt, ausgenommen bei: — gefrorenem Gemüse (auch in Wasser oder Dampf gekocht) der Position 0710. — getrockneten ausgelösten Hülsenfrüchten, auch geschält oder zerkleinert, der Position 0713. 2. Sprossen (Gemüsesprossen und andere Sprossen) sind zu Ernährungszwecken verwendete gekeimte Samen, die roh oder gegart verzehrt werden. Zum Keimen werden die Samen … |
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 0706
Drei der vier Warennummern der Position 0706 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20000706.90.10.00.0eingeführt · Knollensellerie
- 01.01.19720706.90.30.00.0eingeführt · Meerrettich/Kren (Cochlearia armoracia)
- 01.01.19720706.90.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.07.2015
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission



