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Position · 4-stellig

Position 1205 – Raps- oder Rübsensamen, auch geschrotet

Position im Zolltarif

12Kapitel05Position

Zur Position 1205 gehören Raps- oder Rübsensamen, auch geschrotet. Leinsamen gehören in Position 1204, Sonnenblumenkerne in Position 1206.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 1205?

Die Position 1205 ist in die Unterposition 1205.10 für erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen und in die Unterposition 1205.90 für andere Samen unterteilt. Erucasäurearm sind Samen, deren fettes Öl weniger als 2 GHT Erucasäure und deren feste Bestandteile weniger als 30 Micromol Glucosinolate je Gramm enthalten. Innerhalb der Unterposition 1205.10 gehören erucasäurearme Samen zur Aussaat in 1205.10.10.00.0 und andere in 1205.10.90.00.0. Die Unterposition 1205.90 hat die Nummer 1205.90.00.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelÖlsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter
PositionRaps- oder Rübsensamen, auch geschrotetDiese Seite
Unterpositionerucasäurearme Raps- oder Rübsensamen50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 % · 1 vZTA
Zolltarifnummerzur Aussaat
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerandere50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 % · 3 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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Welche der 3 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 1205

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Position 1205. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 1205

Rechts: wie viele der 3 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder3 von 3
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · alle Länder2 von 3
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Chile, Neuseeland, Uruguay2 von 3
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 1205

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 12, Anmerkung 3
3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209. Zu dieser Position gehören jedoch nicht, auch wenn sie zur Aussaat verwendet werden sollen: a) Hülsenfrüchte und Zuckermais (Kapitel 7); b) Gewürze und andere Waren des Kapitels 9; c) Getreide (Kapitel 10); d) Waren der Positionen 1201 bis 1207 oder der Position 1211.
Wortlaut · Kapitel 12, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Als „erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen“ im Sinne der Unterposition 1205.10 gelten Raps- oder Rübsensamen, deren fettes Öl einen Erucasäuregehalt von weniger als 2 GHT aufweist und deren feste Bestandteile einen Gehalt an Glucosinolaten von weniger als 30 Micromol je Gramm aufweisen.
Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-635/1323.04.2015Es ist Sache des vorlegenden Gerichts zu bestimmen, ob Kürbiskerne in der Regel der Gewinnung von Ölen oder Fetten dienen.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 1205

Die drei Warennummern der Position 1205 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20021205.10.10.00.0eingeführt · zur Aussaat
  2. 01.01.20021205.10.90.00.0eingeführt · andere
  3. 01.01.20021205.90.00.00.0eingeführt · andere

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 1205

Welche Zolltarifnummer gilt für erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen in Position 1205?

Erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen zur Aussaat gehören in 1205.10.10.00.0, andere erucasäurearme Samen in 1205.10.90.00.0. Erucasäurearm sind Samen, deren fettes Öl weniger als 2 GHT Erucasäure und deren feste Bestandteile weniger als 30 Micromol Glucosinolate je Gramm enthalten.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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