01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 1205?
Die Position 1205 ist in die Unterposition 1205.10 für erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen und in die Unterposition 1205.90 für andere Samen unterteilt. Erucasäurearm sind Samen, deren fettes Öl weniger als 2 GHT Erucasäure und deren feste Bestandteile weniger als 30 Micromol Glucosinolate je Gramm enthalten. Innerhalb der Unterposition 1205.10 gehören erucasäurearme Samen zur Aussaat in 1205.10.10.00.0 und andere in 1205.10.90.00.0. Die Unterposition 1205.90 hat die Nummer 1205.90.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 1205
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Position 1205. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 1205
Rechts: wie viele der 3 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 1205
Anmerkungen (3)
3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209. Zu dieser Position gehören jedoch nicht, auch wenn sie zur Aussaat verwendet werden sollen: a) Hülsenfrüchte und Zuckermais (Kapitel 7); b) Gewürze und andere Waren des Kapitels 9; c) Getreide (Kapitel 10); d) Waren der Positionen 1201 bis 1207 oder der Position 1211.
1. Als „erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen“ im Sinne der Unterposition 1205.10 gelten Raps- oder Rübsensamen, deren fettes Öl einen Erucasäuregehalt von weniger als 2 GHT aufweist und deren feste Bestandteile einen Gehalt an Glucosinolaten von weniger als 30 Micromol je Gramm aufweisen.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-635/1323.04.2015 | Es ist Sache des vorlegenden Gerichts zu bestimmen, ob Kürbiskerne in der Regel der Gewinnung von Ölen oder Fetten dienen. |
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 1205
Die drei Warennummern der Position 1205 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20021205.10.10.00.0eingeführt · zur Aussaat
- 01.01.20021205.10.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20021205.90.00.00.0eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 1205
Welche Zolltarifnummer gilt für erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen in Position 1205?
Erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen zur Aussaat gehören in 1205.10.10.00.0, andere erucasäurearme Samen in 1205.10.90.00.0. Erucasäurearm sind Samen, deren fettes Öl weniger als 2 GHT Erucasäure und deren feste Bestandteile weniger als 30 Micromol Glucosinolate je Gramm enthalten.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
