01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 1206?
Die Position 1206 unterteilt sich in Sonnenblumenkerne zur Aussaat, geschälte oder ungeschälte, grau-weiß gestreifte Kerne und alle übrigen Kerne. Sonnenblumenkerne zur Aussaat gehören in 1206.00.10.00.0. Geschälte sowie ungeschälte, grau-weiß gestreifte Kerne gehören in 1206.00.91.00.0. Alle übrigen Sonnenblumenkerne gehören in 1206.00.99.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 1206
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Position 1206. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 1206
Rechts: wie viele der 3 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 1206
Anmerkungen (2)
3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209. Zu dieser Position gehören jedoch nicht, auch wenn sie zur Aussaat verwendet werden sollen: a) Hülsenfrüchte und Zuckermais (Kapitel 7); b) Gewürze und andere Waren des Kapitels 9; c) Getreide (Kapitel 10); d) Waren der Positionen 1201 bis 1207 oder der Position 1211.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-635/1323.04.2015 | Im Urteil C-635/13 musste das vorlegende Gericht für Kürbiskerne prüfen, ob sie in der Regel der Gewinnung von Ölen oder Fetten dienen. |
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 1206
Die drei Warennummern der Position 1206 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19721206.00.10.00.0eingeführt · zur Aussaat
- 01.01.19941206.00.91.00.0eingeführt · geschält; ungeschält, grau-weiß gestreift
- 01.01.19941206.00.99.00.0eingeführt · andere
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
