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Position 2842 – Andere Salze anorganischer Säuren

Position im Zolltarif

28Kapitel42Position

Zu Position 2842 gehören andere Salze der anorganischen Säuren oder Peroxosäuren, etwa Zeolith, Natriumselenit oder Natriumthiocyanat, einschließlich Aluminosilicate, auch chemisch nicht einheitlich. Salze der Säuren der Metalloxide oder Metallperoxide gehören in Position 2841, Verbindungen der Edelmetalle in Position 2843.

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Welche Zolltarifnummer aus Position 2842 gilt für Ihr Salz?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 2842?

Position 2842 gliedert sich in die Unterposition 2842.10 für Doppelsilicate oder komplexe Silicate, einschließlich Aluminosilicate, auch chemisch nicht einheitlich, und die Unterposition 2842.90 für andere Salze. Innerhalb von 2842.90 erfasst die Nummer 2842.90.10 Einfach-, Doppel- oder Komplexsalze der Säuren des Selens oder des Tellurs. Lithiumeisenphosphat wird in die Zolltarifnummer 2842.90.20.00.0 eingereiht. Die Nummer 2842.90.70 umfasst die übrigen Salze, die von den Nummern 2842.90.10 und 2842.90.20.00.0 nicht erfasst werden.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelAnorganische chemische Erzeugnisse; anorganische oder organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von radioaktiven Elementen oder von Isotopen
PositionAndere Salze der anorganischen Säuren oder Peroxosäuren (einschließlich Aluminosilicate, auch chemisch nicht einheitlich), ausgenommen AzideDiese Seite
UnterpositionDoppelsilicate oder komplexe Silicate, einschließlich Aluminosilicate, auch chemisch nicht einheitlich
5,5 % · 6 vZTA
Unterpositionandere
5,3 % bis 5,5 % · 4 vZTA
Kombinierte NomenklaturEinfach-, Doppel- oder Komplexsalze der Säuren des Selens oder des Tellurs
ZolltarifnummerLithiumeisenphosphat
Kombinierte Nomenklaturandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

2842.10Doppelsilicate oder komplexe Silicate, einschließlich Aluminosilicate, auch chemisch nicht …

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 2842

3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2842. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 2842

Rechts: wie viele der 4 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle Länder2 von 4
senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle Länder1 von 4
erhöht den ZollAntidumpingzoll · China1 von 4
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder3 von 4
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder4 von 4
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECD4 von 4
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder4 von 4
KontrolleREACH · alle Länder4 von 4
KontrolleAusfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien · alle Länder2 von 4
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 2842

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 28, Anmerkung 2
2. Zu Kapitel 28 gehören außer den durch organische Stoffe stabilisierten Dithioniten und Sulfoxylaten (Position 2831), den Carbonaten und Peroxocarbonaten anorganischer Basen (Position 2836), den Cyaniden, Cyanidoxiden und komplexen Cyaniden anorganischer Basen (Position 2837), den Fulminaten, Cyanaten und Thiocyanaten anorganischer Basen (Position 2842), den organischen Erzeugnissen der Positionen 2843 bis 2846 und 2852 und den Carbiden (Position 2849), nur folgende Kohlenstoffverbindungen: a) Kohlenoxide, Hydrogencyanid, Knallsäure, Isocyansäure, Thiocyansäure und andere einfache oder komplexe Cyanogensäuren (Position 2811); b) Kohlenstoffhalogenidoxide (Position 2812); c) Kohlenstoffdisulfid (Position 2813); d) Thiocarbonate, Selenocarbonate, Tellurocarbonate, Selenocyanate, Tellurocyanate, Tetrathiocyanatodiamminochromate (Reineckate) und andere komplexe Cyanate anorganischer Basen (Position 2842); e) mit Harnstoff verfestigtes Wasserstoffperoxid (Position 2847), Kohlenstoffoxysulfid, Thiocarbonylhalogenide, Cyan, Cyanhalogenide und Cyanamid und seine Metallderivate (Position 2853), ausgenommen Calciumcyanamid, auch rein (Kapitel 31).
Wortlaut · Kapitel 28, Anmerkung 5
5. Zu den Positionen 2826 bis 2842 gehören nur Salze und Peroxosalze (Persalze) von Metallen und von Ammonium. Zu Position 2842 gehören Doppel- oder Komplexsalze, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 28, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 28 gehören, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur: a) isolierte chemische Elemente und isolierte chemisch einheitliche Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen enthalten; b) wässrige Lösungen der unter Buchstabe a genannten Erzeugnisse; c) andere Lösungen der unter Buchstabe a) genannten Erzeugnisse, sofern die Aufmachung in derartigen Lösungen ausschließlich aus Sicherheits- oder Transportgründen üblich und erforderlich ist, vorausgesetzt, dass der Zusatz des Lösemittels das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch; d) die unter den Buchstaben a) bis c) genannten Erzeugnisse mit Zusatz eines zu ihrer Erhaltung oder ihrem Transport notwendigen Stabilisierungsmittels (einschließlich Antibackmittel); e) die unter den Buchstaben a) bis d) genannten Erzeugnisse, denen ein Antistaubmittel oder zum leichteren Erkennen oder aus Sicherheitsgründen ein Farbmittel zugesetzt worden ist, vorausgesetzt, dass diese Zusätze das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter machen als für den allgemeinen Gebrauch.
Wortlaut · Kapitel 28, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gehören zu den in einer Unterposition genannten Salzen auch die sauren und basischen Salze.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 2842

Drei der vier Warennummern der Position 2842 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19722842.90.10eingeführt · Einfach-, Doppel- oder Komplexsalze der Säuren des Selens oder des Tellurs · zuletzt geändert 01.01.2010
  2. 01.01.20262842.90.20.00.0eingeführt · Lithiumeisenphosphat
  3. 01.01.20262842.90.70eingeführt · andere

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 2842

Welche Zolltarifnummer aus Position 2842 gilt für Lithiumeisenphosphat?

Lithiumeisenphosphat gehört in die Zolltarifnummer 2842.90.20.00.0. Diese Nummer steht innerhalb der Unterposition 2842.90 neben den Nummern 2842.90.10 und 2842.90.70.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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