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Position · 4-stellig

Position 3003 – Arzneiwaren aus gemischten Bestandteilen

Position im Zolltarif

30Kapitel03Position

Arzneiwaren, die aus zwei oder mehr zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gemischten Bestandteilen bestehen, gehören hierher, sofern sie weder dosiert noch in Aufmachungen für den Einzelverkauf sind. Dosierte Arzneiwaren und Waren in Aufmachungen für den Einzelverkauf gehören in Position 3004, Erzeugnisse der Position 3002 sowie der Positionen 3005 oder 3006 sind ausgenommen.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 3003?

Penicilline oder ihre Derivate mit Penicillansäuregerüst oder Streptomycine oder ihre Derivate enthaltende Waren gehören in 3003.10.00.00.0, andere Antibiotika enthaltende Waren in 3003.20.00.00.0. Waren mit Hormonen oder anderen Erzeugnissen der Position 2937 sind in Insulin enthaltende Waren (3003.31.00.00.0) und andere (3003.39.00.00.0) unterteilt. Waren mit Alkaloiden oder ihren Derivaten sind in Ephedrin (3003.41.00.00.0), Pseudoephedrin (3003.42.00.00.0), Norephedrin (3003.43.00.00.0) und andere (3003.49.00.00.0) unterteilt. Waren mit Malaria-Wirkstoffen nach Unterpositions-Anmerkung 2 gehören in 3003.60.00.00.0, andere Waren, die in keine der vorstehenden Unterpositionen fallen, in 3003.90.00.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelPharmazeutische Erzeugnisse
PositionArzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus zwei oder mehr zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gemischten Bestandteilen bestehen, weder dosiert noch in Aufmachungen für den EinzelverkaufDiese Seite
ZolltarifnummerPenicilline oder ihre Derivate (mit Penicillansäuregerüst) oder Streptomycine oder ihre Derivate enthaltend
0 % · 1 vZTA
Zolltarifnummerandere, Antibiotika enthaltend
0 % · 1 vZTA
andere, Hormone oder andere Erzeugnisse der Position 2937 enthaltend
ZolltarifnummerInsulin enthaltend
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 0 vZTA
andere, Alkaloide oder ihre Derivate enthaltend
ZolltarifnummerEphedrin oder seine Salze enthaltend
0 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerPseudoephedrin (INN) oder seine Salze enthaltend
0 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerNorephedrin oder seine Salze enthaltend
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere, in Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel genannte aktive Substanzen gegen Malaria enthaltend
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 9 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Maßnahmen

Maßnahmen in Position 3003

Rechts: wie viele der 10 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

verbotenGüter, die zu Folter oder Todesstrafe verwendet werden können · alle Länder1 von 10
verbotenGüter, die zu Folter oder Todesstrafe verwendet werden können · Hoheitsgebiete, die nicht zum Zollgebiet gehören1 von 10
KontrolleREACH · alle Länder10 von 10
KontrolleBeschränkung bei der Ausfuhr · alle Länder2 von 10
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

03Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 3003

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 30, Anmerkung 3
3. Im Sinne der Positionen 3003 und 3004 und der Anmerkung 4 d) dieses Kapitels gelten: a) als ungemischte Erzeugnisse: 1) wässrige Lösungen ungemischter Erzeugnisse; 2) alle Erzeugnisse des Kapitels 28 oder 29; 3) einfache Pflanzenauszüge der Position 1302, nur auf einen bestimmten Wirkungswert eingestellt oder in einem beliebigen Lösemittel gelöst; b) als gemischte Erzeugnisse: 1) kolloide Lösungen und kolloide Suspensionen (ausgenommen kolloider Schwefel); 2) Pflanzenauszüge, durch Behandlung von Mischungen pflanzlicher Stoffe erhalten; 3) Salze und konzentrierte Wässer, durch Eindampfen natürlicher Mineralwässer erhalten.
Wortlaut · Kapitel 30, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Zu den Unterpositionen 3003.60 und 3004.60 gehören Arzneiwaren, die Artemisinin (INN) für die orale Einnahme in Kombination mit anderen pharmazeutischen Wirkstoffen, oder mit einem der folgenden Wirkstoffe, auch mit anderen pharmazeutischen Wirkstoffen kombiniert, enthalten: Amodiaquin (INN); Artelinsäure oder deren Salze; Artenimol (INN); Artemotil (INN), Artemether (INN); Artesunat (INN), Chloroquin (INN); Dihydroartemisinin (INN); Lumefantrin (INN), Mefloquin (INN); Piperaquin (INN); Pyrimethamin (INN) oder Sulfadoxin (INN).
Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.

04Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 3003

Die zehn Warennummern der Position 3003 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19723003.10.00.00.0eingeführt · Penicilline oder ihre Derivate (mit Penicillansäuregerüst) oder Streptomycine oder ihre … · zuletzt geändert 01.01.2000
  2. 01.01.19723003.20.00.00.0eingeführt · andere, Antibiotika enthaltend · zuletzt geändert 01.01.2017
  3. 01.01.19723003.31.00.00.0eingeführt · Insulin enthaltend
  4. 01.01.19723003.39.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2000
  5. 01.01.20173003.41.00.00.0eingeführt · Ephedrin oder seine Salze enthaltend
  6. 01.01.20173003.42.00.00.0eingeführt · Pseudoephedrin (INN) oder seine Salze enthaltend
  7. 01.01.20173003.43.00.00.0eingeführt · Norephedrin oder seine Salze enthaltend
  8. 01.01.20173003.49.00.00.0eingeführt · andere
  9. 01.01.20173003.60.00.00.0eingeführt · andere, in Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel genannte aktive Substanzen gegen …
  10. 01.01.19723003.90.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2010

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 3003

Welche Zolltarifnummer gilt in Position 3003 für Arzneiwaren mit Insulin oder Ephedrin?

Insulin enthaltende Arzneiwaren gehören in Zolltarifnummer 3003.31.00.00.0, Ephedrin oder seine Salze enthaltende Waren in 3003.41.00.00.0. Waren mit anderen Hormonen gehören in 3003.39.00.00.0, Waren mit weiteren Alkaloiden in 3003.49.00.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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