01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 3208?
Die Position wird nach dem Polymer unterteilt: auf der Grundlage von Polyestern (Unterposition 3208.10), von Acryl- oder Vinylpolymeren (Unterposition 3208.20) und andere (Unterposition 3208.90). In den Unterpositionen 3208.10 und 3208.20 wird jeweils getrennt zwischen Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 32 (Zolltarifnummer 3208.10.10.00.0 und Warennummer 3208.20.10) und anderen Waren (Zolltarifnummer 3208.10.90.00.0 und Zolltarifnummer 3208.20.90.00.0). In der Unterposition 3208.90 ist unter anderem eine Lösung eines Copolymers aus p-Kresol und Divinylbenzol in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid mit einem Gehalt an Polymer von 48 GHT oder mehr erfasst (Zolltarifnummer 3208.90.13.00.0). Für weitere Waren der Unterposition 3208.90 unterscheidet die Gliederung nach synthetischen Polymeren (Zolltarifnummer 3208.90.91.00.0) und chemisch modifizierten natürlichen Polymeren (Zolltarifnummer 3208.90.99.00.0).
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 9 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 3208
3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3208. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 3208
Rechts: wie viele der 9 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 3208
Anmerkungen (4)
3. Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.
4. Zu Position 3208 gehören Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Collodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt.
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
5. Zu den „Farbmitteln“ im Sinne dieses Kapitels gehören nicht Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, auch wenn sie als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 3208
Die neun Warennummern der Position 3208 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19723208.10.10.00.0eingeführt · Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel · zuletzt geändert 01.01.2021
- 01.01.19723208.10.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2019
- 01.01.19723208.20.10eingeführt · Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel · zuletzt geändert 01.07.1996
- 01.01.19723208.20.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19973208.90.11.00.0eingeführt · Polyurethan aus 2,2′-(tert-Butylimino)diethanol und …
- 01.01.19973208.90.13.00.0eingeführt · Copolymer aus p-Kresol und Divinylbenzol, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid …
- 01.01.19973208.90.19eingeführt · andere
- 01.01.19723208.90.91.00.0eingeführt · auf der Grundlage von synthetischen Polymeren · zuletzt geändert 01.07.2018
- 01.01.19723208.90.99.00.0eingeführt · auf der Grundlage von chemisch modifizierten natürlichen Polymeren · zuletzt geändert 01.01.2019
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 3208
Gehören Füllstoffe für Ölfarben zur Position 3208?
Füllstoffe für Ölfarben gehören nicht zu den Farbmitteln im Sinne von Kapitel 32, auch wenn sie als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können.
Welche Unterposition gilt für Lacke auf Polyesterbasis in Position 3208?
Lacke auf der Grundlage von Polyestern gehören in die Unterposition 3208.10. Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 32 gehören in die Zolltarifnummer 3208.10.10.00.0, andere Waren in die Zolltarifnummer 3208.10.90.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen


