01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 3504?
Die Position 3504 wird in der Unterposition 3504.00 weiter unterteilt. Konzentrate aus Milcheiweiß mit einem Proteingehalt von mehr als 85 GHT, bezogen auf die Trockenmasse, gehören nach Zusätzlicher Anmerkung 1 zu Kapitel 35 in die Zolltarifnummer 3504.00.10.00.0. Alle übrigen Waren dieser Unterposition gehören in die Warennummer 3504.00.90.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 3504
10 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3504. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Rekombinantes Protein – 3504.00.90.99.0
Kollagen Pulver – 3504.00.90.99.0
Lactoferrin – 3504.00.90.99.0
Casein – 3504.00.10.00.0
Isoliertes Sojaprotein – 3504.00.90.99.0
Kollagen – 3504.00.90.99.0
Milchprotein-Konzentrat – 3504.00.10.00.0
Sojaprotein – 3504.00.90.99.0
Erbsenprotein – 3504.00.90.91.0
Keratin – 3504.00.90.99.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 3504
Rechts: wie viele der 2 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 3504
Anmerkungen (2)
1. Zu Unterposition 3504.00.10 gehören Konzentrate aus Milcheiweiß mit einem Proteingehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 85 GHT.
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 3504
Die zwei Warennummern der Position 3504 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20093504.00.10.00.0eingeführt · Konzentrate aus Milcheiweiß im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 35
- 01.01.20093504.00.90eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.07.2022
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen