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Position 3504 – Peptone, Eiweißstoffe und Hautpulver

Position im Zolltarif

35Kapitel04Position

Zu dieser Position gehören Peptone sowie Eiweißstoffe und ihre Derivate, die anderweit weder genannt noch inbegriffen sind, etwa Kollagen, Sojaprotein, Lactoferrin, Keratin und Milchprotein-Konzentrat, außerdem Hautpulver, auch chromiert. Gelatine und andere Leime tierischen Ursprungs gehören in Position 3503, Dextrine, modifizierte Stärken und Stärkeleime in Position 3505.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 3504?

Die Position 3504 wird in der Unterposition 3504.00 weiter unterteilt. Konzentrate aus Milcheiweiß mit einem Proteingehalt von mehr als 85 GHT, bezogen auf die Trockenmasse, gehören nach Zusätzlicher Anmerkung 1 zu Kapitel 35 in die Zolltarifnummer 3504.00.10.00.0. Alle übrigen Waren dieser Unterposition gehören in die Warennummer 3504.00.90.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelEiweißstoffe; modifizierte Stärke; Klebstoffe; Enzyme
PositionPeptone und ihre Derivate; andere Eiweißstoffe und ihre Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiertDiese Seite
ZolltarifnummerKonzentrate aus Milcheiweiß im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 35
3,4 % · 6 vZTA
Kombinierte Nomenklaturandere
3,4 % · 60 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 3504

10 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3504. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 3504

Rechts: wie viele der 2 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle Länder1 von 2
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder2 von 2
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus2 von 2
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland2 von 2
erhöht den ZollAntidumpingzoll · China1 von 2
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle Länder2 von 2
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische Union2 von 2
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Färöer2 von 2
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Grönland2 von 2
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder1 von 2
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 3504

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 35, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zu Unterposition 3504.00.10 gehören Konzentrate aus Milcheiweiß mit einem Proteingehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 85 GHT.
Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 3504

Die zwei Warennummern der Position 3504 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20093504.00.10.00.0eingeführt · Konzentrate aus Milcheiweiß im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 35
  2. 01.01.20093504.00.90eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.07.2022

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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