01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 3504.00.90?
Caseinproteinhydrolysat, bestehend aus 20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT freien Aminosäuren und Peptonen, von denen mehr als 90 GHT eine Molekularmasse von nicht mehr als 2 000 Da haben, gehört in die Zolltarifnummer 3504.00.90.10.0. Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil und einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse gehört in die Zolltarifnummer 3504.00.90.91.0. Alle übrigen Waren dieser Warennummer, die weder Caseinproteinhydrolysat noch Erbsenprotein dieser Art sind, gehören in die Zolltarifnummer 3504.00.90.99.0, dazu zählen unter anderem Kollagen, Lactoferrin, Keratin, Sojaprotein und rekombinantes Protein. Die allgemeine Erläuterung zu dieser Warennummer beschreibt pflanzliche Erzeugnisse mit mehr als 85 GHT Protein, bezogen auf die Trockenmasse; die Zolltarifnummern darunter richten sich nach ihren eigenen Wortlauten.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 3504.00.90
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 3504.00.90?
8 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 3504.00.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 3504.00.90
Anmerkungen (2)
1. Zu Unterposition 3504.00.10 gehören Konzentrate aus Milcheiweiß mit einem Proteingehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 85 GHT.
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 3504.00.90 | andere: Hierher gehören Erzeugnisse auf pflanzlicher Basis mit einem hohen Proteingehalt von mehr als 85 GHT, bezogen auf die Trockenmasse. Davon ausgenommene Erzeugnisse werden im Allgemeinen in Position 2106 oder 2309 eingereiht. |
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 386/201322.04.2013 | Ware aus 20 μg bis 5 mg rekombinantem Human-Glycoprotein (Laminin) in einem wässrigen Lagerungspuffer zur Beschichtung von Zellkulturgefäßen wurde in die Warennummer 3504.00.90 eingereiht. | 3504.00.90 |
| 55/200313.01.2003 | Pulverförmige, aus Knochen hydrolysierte Ware mit 92 GHT Protein und 65 GHT Collagengehalt wurde nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 in die Warennummer 3504.00.00 eingereiht. | 3504.00.00 |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 3504.00.90
Welche Zolltarifnummer gilt für Erbsenprotein unter der Warennummer 3504.00.90?
Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil und einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse gehört in die Zolltarifnummer 3504.00.90.91.0. Für Caseinproteinhydrolysat unter dieser Warennummer gilt die Zolltarifnummer 3504.00.90.10.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile







