01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 3822?
Die Unterteilung richtet sich nach dem Verwendungszweck der Reagenzien. Reagenzien zur Diagnose von Malaria gehören in die Zolltarifnummer 3822.11.00.00.0, Reagenzien zur Diagnose von Zika und anderen von Stechmücken der Gattung Aedes übertragenen Krankheiten in die Zolltarifnummer 3822.12.00.00.0. Zur Bestimmung der Blutgruppe gilt die Zolltarifnummer 3822.13.00.00.0, die seit 01.01.2026 gilt. Andere Reagenzien gehören in die Unterposition 3822.19, und Waren, die weder unter diese Nummern noch unter 3822.19 fallen, gehören in die Zolltarifnummer 3822.90.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 5 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 3822
24 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3822. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Schnelltest – 3822.19.00.10.0
Pufferlösung – 3822.90.00.00.0
Testpapier – 3822.19.00.90.0
Reagenz – 3822.19.00.90.0
Feuchtigkeitsindikator-Karte – 3822.19.00.90.0
Reagenzien Kit – 3822.19.00.90.0
Schwangerschaftstest – 3822.19.00.90.0
Zertifiziertes Referenzmaterial – 3822.90.00.00.0Metall-Probe – 3822.90.00.00.0
Blutzuckerteststreifen – 3822.19.00.90.0
Pcr-Test – 3822.19.00.90.0
Antigen Schnelltest – 3822.19.00.10.0
Teststreifen – 3822.19.00.90.0
Diagnose Kit – 3822.19.00.90.0
Covid-19-Schnelltest – 3822.19.00.10.0
Kalibriergas – 3822.90.00.00.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 3822
Rechts: wie viele der 5 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 3822
Anmerkungen (3)
2. A) Im Sinne der Position 3822 gelten als „zertifizierte Referenzmaterialien“ solche Referenzmaterialien, die mit einem Zertifikat versehen sind, das die Angaben zu den zertifizierten Beschaffenheitsmerkmalen, zu den angewendeten Methoden, mit denen die entsprechenden Werte bestimmt wurden, und Genauigkeitsangaben für jeden Wert enthält, und die zur Analyse, zur Kalibrierung oder als Referenz geeignet sind. B) Mit Ausnahme der Erzeugnisse des Kapitels 28 oder 29 hat die Einreihung von zertifizierten Referenzmaterialien in die Position 3822 Vorrang vor allen anderen Positionen der Nomenklatur.
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
4. In der Nomenklatur gelten als „Siedlungsabfälle“ solche Abfälle, die von Haushalten, Hotels, Restaurants, Krankenhäusern, Geschäften, Büros usw. entsorgt werden, und auch Abfälle der Straßenreinigung sowie Abfälle von Bau- und Abbrucharbeiten. Siedlungsabfälle enthalten allgemein eine Vielzahl von verschiedenen Materialien wie Kunststoffe, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas, Metalle, Nahrungsmittel, defekte Möbel und andere beschädigte oder zu entsorgende Gegenstände. Der Begriff „Siedlungsabfälle“ erfasst jedoch nicht: a) einzelne Materialien oder Erzeugnisse, die von den Abfällen getrennt wurden, wie beispielsweise Abfälle aus Kunststoffen, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas oder Metall, Elektro- und Elektronikaltgeräte und -schrott (einschließlich Altbatterien), die in die vorgesehenen Positionen eingereiht werden; b) Industrieabfälle; c) pharmazeutische Abfälle gemäß Anmerkung 4 k zu Kapitel 30; oder d) klinische Abfälle gemäß der nachstehenden Anmerkung 6 a).
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-541/1309.10.2014 | Das Urteil C-541/13 betrifft die Einreihung von Temperaturindikatoren wie „WarmMark“ und „ColdMark“ unter Position 3822. |
| C-480/1317.07.2014 | Das Urteil C-480/13 betrifft die Einreihung einer Ware aus Lösungsmitteln und einer Polymethin-Substanz in die Kombinierte Nomenklatur. |
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 3822
Vier der fünf Warennummern der Position 3822 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20223822.11.00.00.0eingeführt · zur Diagnose von Malaria
- 01.01.20223822.12.00.00.0eingeführt · zur Diagnose von Zika und anderen von Stechmücken der Gattung Aedes übertragenen …
- 01.01.20223822.13.00.00.0eingeführt · zur Bestimmung der Blutgruppe
- 01.01.20223822.90.00.00.0eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 3822
Welche Zolltarifnummer aus Position 3822 gilt für Reagenzien zur Diagnose von Malaria?
Für Reagenzien zur Diagnose von Malaria gilt die Zolltarifnummer 3822.11.00.00.0. Zur Bestimmung der Blutgruppe gilt die Zolltarifnummer 3822.13.00.00.0, die seit 01.01.2026 gilt. Andere Diagnostik- oder Laborreagenzien gehören in die Unterposition 3822.19.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile