Hierarchie der Zolltarifnummer
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS39
- PositionTransport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen3923
- UnterpositionSäcke und Beutel (einschließlich Tüten)392321
- Zolltarifnummeraus Polymeren des Ethylens
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Beutel
Der HS-Code für Beutel lautet 3923.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3923.21.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3923.21.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3923.21.00.00.0.
Einreihung von Beutel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Beutel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSäcke und Beutel aus anderen Kunststoffen (z.B. Polypropylen), andere – falls Beutel nicht aus Polyethylen bestehen | 3923.29.90.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungFlexible Schüttgutbehälter aus Streifen aus Polyethylen oder Polypropylen, aus Geweben – falls Beutel aus textilem Gewebe bestehen | 6305.33.90.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungSäcke und Beutel aus Papier, mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr | 4819.30.00.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Beutel (3923) ≠ Säcke und Beutel aus anderen Kunststoffen (z.B. Polypropylen), andere – falls Beutel nicht aus Polyethylen bestehen (3923) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Beutel bleibt die Zolltarifnummer 3923.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Beutel (3923) ≠ Flexible Schüttgutbehälter aus Streifen aus Polyethylen oder Polypropylen, aus Geweben – falls Beutel aus textilem Gewebe bestehen (6305) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Beutel bleibt die Zolltarifnummer 3923.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Beutel (3923) ≠ Säcke und Beutel aus Papier, mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr (4819) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Beutel bleibt die Zolltarifnummer 3923.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungFlexible Schüttgutbehälter aus Streifen aus Polyethylen oder Polypropylen, aus Geweben – falls Beutel aus textilem Gewebe bestehen | 6305.33.90.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungSäcke und Beutel aus Papier, mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr | 4819.30.00.00.0 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Beutel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE1585/13-1 | Beutel aus klarsichtigen Folien aus Polyethylen, als Transport- und Verpackungsmittel | 3923.21.00.00.0 |
| DE553/13-1 | Klarsichtiger Beutel aus Polyethylen (LDPE) mit selbstklebender Verschlusslasche | 3923.21.00.00.0 |
| DE1584/13-1 | Beutel aus Polyethylenfolie mit Trageschlaufen | 3923.21.00.00.0 |
| DEHH/1355/05-1 | Verpackungsbeutel aus PE-Folie, an drei Seiten verschweißt | 3923.21.00.00.0 |
| DE1131/13-1 | Beutel aus Polyethylen mit Gewebezugband | 3923.21.00.00.0 |
| DEHH/498/05-1 | Beutel aus PE mit Zipp-Verschluss, für Weintrauben | 3923.21.00.00.0 |
| DEBTI6842/22-1 | Transparenter Beutel aus PE für Lederwaren | 3923.21.00.00.0 |
| DE19045/13-1 | Beutel aus PE mit Verschlusslasche und Klebestreifen, als Nässeschutz | 3923.21.00.00.0 |
| DE10776/13-1 | Trichterförmiger Beutel aus PE für medizinische Zwecke | 3923.21.00.00.0 |
| DEBTI52828/18-1 | Müllbeutel aus HDPE, 60 Liter | 3923.21.00.00.0 |
| DE2864/17-2 | Beutel aus PE mit Überschlagklappe und Klebestreifen | 3923.21.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 1,8 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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