01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 6802?
Die Position gliedert sich zuerst nach Fliesen, Würfeln und dergleichen, deren größte Fläche in ein Quadrat mit einer Seitenlänge von weniger als 7 cm eingeschlossen werden kann (6802.10.00.00.0). Danach folgen Werksteine, die lediglich geschnitten oder gesägt sind und eine ebene oder glatte Oberfläche haben: Marmor, Travertin und Alabaster (6802.21.00.00.0), Granit (6802.23.00.00.0) und andere Steine (6802.29.00.00.0). Alle übrigen Werksteine und Waren daraus stehen unter „andere“ und sind nach Marmor, Travertin und Alabaster (Unterposition 6802.91), andere Kalksteine (6802.92), Granit (6802.93) und andere Steine (6802.99) unterteilt. Bei Granit und anderen Steinen trennt der Zolltarif poliert, verziert oder anders bearbeitete Waren ohne Bildhauerarbeit mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr (6802.93.10.00.0 und 6802.99.10.00.0) von den übrigen Waren (Warennummern 6802.93.90 und 6802.99.90).
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 6802.91Marmor, Travertin und Alabaster
- 6802.91.00.10.06802.91.00.90.0
- 6802.92andere Kalksteine
- 6802.92.00.10.06802.92.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 10 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 6802
16 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 6802. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Steinfliese – 6802.92.00.90.0
Marmorstatue – 6802.91.00.10.0
Granitplatte – 6802.93.10.00.0
Stein-Skulptur – 6802.93.90.10.0
Grabstein – 6802.93.10.00.0
Marmor-Fliese – 6802.21.00.00.0
Säule – 6802.23.00.00.0
Mörser – 6802.93.90.90.0
Marmor-Platte – 6802.91.00.90.0
Travertin – 6802.91.00.90.0
Granit – 6802.93.10.00.0
Sandstein – 6802.99.10.00.0
Kalkstein – 6802.92.00.90.0
Stein-Statue – 6802.93.90.10.0
Geologische Probe – 6802.93.90.90.0
Dekorationsstein – 6802.10.00.00.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 6802
Rechts: wie viele der 10 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 6802
Anmerkungen (1)
2. Der Begriff „bearbeitete Werksteine“ in Position 6802 bezieht sich nicht nur auf Steine der in der Position 2515 oder 2516 erfassten Art, sondern auch auf alle anderen natürlichen Steine (z. B. Quarzit, Flintstein, Dolomit und Speckstein), die in gleicher Weise bearbeitet sind; das gilt jedoch nicht für Tonschiefer.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 6802
Acht der zehn Warennummern der Position 6802 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19726802.10.00.00.0eingeführt · Fliesen, Würfel und dergleichen, auch in anderer als quadratischer oder rechteckiger …
- 01.01.19726802.21.00.00.0eingeführt · Marmor, Travertin und Alabaster
- 01.01.19726802.23.00.00.0eingeführt · Granit
- 01.01.19726802.29.00.00.0eingeführt · andere Steine
- 01.01.19726802.93.10.00.0eingeführt · poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem …
- 01.01.19726802.93.90eingeführt · andere
- 01.01.19726802.99.10.00.0eingeführt · poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem …
- 01.01.19726802.99.90eingeführt · andere
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen