01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 8512.20?
Die Zolltarifnummer 8512.20.00.25.0 erfasst elektrische Bauteile mit integrierter LED in einem ABS-Gehäuse, mit einer Spannung von 11 V oder mehr bis 15 V und runder Form. Die Zolltarifnummer 8512.20.00.35.0 ist seit dem 1. Januar 2026 neu und erfasst Unterbaugruppen von Rückstrahlern und Bauteile für Fahrzeugrücklichter mit LED und einem zentralen Steuermodul. Die Zolltarifnummern 8512.20.00.60.0 und 8512.20.00.70.0 erfassen Informationsanzeigen mit mindestens Uhrzeit, Datum und Status der Sicherheitseinrichtungen eines Fahrzeugs oder mit Sicherheitshinweisen sowie Bauteile mit Lichtleiter und LED für Fahrzeuge. Die Zolltarifnummer 8512.20.00.80.0 erfasst Griffbeleuchtungen mit integrierter LED für Kraftfahrzeuge, und 8512.20.00.90.0 erfasst andere Waren, die keine der vorstehenden Zolltarifnummern erfasst.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 6 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 8512.20
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 8512.20?
6 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 8512.20. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 8512.20
Anmerkungen (7)
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen. Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
05Verlauf
Verlauf der Zolltarifnummern unter HS-Code 8512.20
Zum 01.01.2026 wurde eine Zolltarifnummer neu eingeführt. Die übrigen 5 Zolltarifnummern blieben unverändert.
- 01.01.20268512.20.00.35.0neu eingeführt · Unterbaugruppe Rückstrahler und Bauteile für Fahrzeugrücklichter: -mit zwei oder drei PCBA mit Anschlusssteckdose und LED, -mit zentralem Steuermodul (CCE), das über Kabelbaum verbunden ist, -mit einem Hauptreflektor, einem Unterreflektor und einer inneren Kunststoff-Linse, die das Licht streut, -mit einer Tiefe von 119 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 146 mm, -mit einer Breite von 142 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 490 mm, -mit einer Höhe von 93 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 mm, -mit einem Gewicht von 414 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 578 g, -mit Lichtleiter
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 8512.20
Welche Zolltarifnummer unter HS-Code 8512.20 gilt für LED-Scheinwerfer?
LED-Scheinwerfer gehören in die Zolltarifnummer 8512.20.00.90.0, weil diese andere Waren erfasst, die die Zolltarifnummern 8512.20.00.25.0, 8512.20.00.35.0, 8512.20.00.60.0, 8512.20.00.70.0 und 8512.20.00.80.0 nicht erfassen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex





