01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 8537?
Die Position ist nach der Spannung gegliedert: Unterposition 8537.10 gilt für eine Spannung von 1 000 V oder weniger, Unterposition 8537.20 für eine Spannung von mehr als 1 000 V. Unter 8537.10 gehören Steuerschränke für numerische Steuerungen mit eingebauter automatischer Datenverarbeitungsmaschine in die Warennummer 8537.10.10. Alle anderen Waren der Unterposition 8537.10, etwa speicherprogrammierbare Steuerungen, fallen unter „andere“ in die Warennummern 8537.10.91 bis 8537.10.98. Unterposition 8537.20 wird in 8537.20.91 für mehr als 1 000 V bis 72,5 kV und in 8537.20.99 für mehr als 72,5 kV unterteilt.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 6 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 8537
56 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8537. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Steuergerät – 8537.10.91.99.0
Ladestation – 8537.10.91.99.0
Stromverteilerkasten – 8537.10.98.99.0
Schalttafel – 8537.10.98.99.0
Motor-Steuergerät – 8537.10.91.70.0
Power-Panel – 8537.10.98.99.0
Leistungsmodul – 8537.20.91.90.0
Steuermodul – 8537.10.91.99.0
Pdu – 8537.10.98.99.0
Folientastatur – 8537.10.98.99.0
Lichtvorhang – 8537.10.98.99.0
Auto-Elektroteil – 8537.10.98.99.0
Schrittmotor-Treiber – 8537.10.98.99.0
Treiber Platine – 8537.10.98.99.0
Schaltkasten – 8537.10.98.99.0
Schaltanlage – 8537.10.98.99.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 8537
Rechts: wie viele der 6 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 8537
Anmerkungen (7)
10. Zu Position 8537 gehören nicht kabellose Infrarot-Fernbedienungen für Fernsehempfangsgeräte oder andere elektrische Apparate (Position 8543).
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 8537
Die sechs Warennummern der Position 8537 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19728537.10.10eingeführt · Steuerschränke für numerische Steuerungen mit eingebauter automatischer …
- 01.01.19728537.10.91eingeführt · speicherprogrammierbare Steuerungen
- 01.01.20178537.10.95.00.0eingeführt · berührungsempfindliche Dateneingabegeräte (sogenannte Touchscreens) ohne …
- 01.01.20178537.10.98eingeführt · andere
- 01.01.19728537.20.91eingeführt · für eine Spannung von mehr als 1 000 V bis 72,5 kV · zuletzt geändert 01.01.1989
- 01.01.19728537.20.99eingeführt · für eine Spannung von mehr als 72,5 kV · zuletzt geändert 01.01.1989
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 8537
Was gehört nicht zur Position 8537?
Vermittlungseinrichtungen der Position 8517 gehören nicht zur Position 8537, sie sind davon ausgenommen. Teile, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Position 8535, 8536 oder 8537 bestimmt sind, gehören in Position 8538.
Welche Unterposition in Position 8537 gilt bei einer Spannung von 1 000 V oder weniger?
Für eine Spannung von 1 000 V oder weniger gilt die Unterposition 8537.10, für mehr als 1 000 V die Unterposition 8537.20. In 8537.10 fallen speicherprogrammierbare Steuerungen unter die Warennummer 8537.10.91.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen