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Position · 4-stelligSonderzoll China

Position 8711 – Krafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor

Position im Zolltarif

87Kapitel11Position

Krafträder, Mopeds und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen, sowie Beiwagen selbst gehören in Position 8711. Zweiräder und andere Fahrräder ohne Motor gehören in Position 8712.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 8711?

Krafträder mit Kolbenverbrennungsmotor sind nach Hubraum unterteilt: 8711.10.00.00.0 für 50 cm³ oder weniger, Unterposition 8711.20 für mehr als 50 cm³ bis 250 cm³, Unterposition 8711.30 für mehr als 250 cm³ bis 500 cm³, 8711.40.00.00.0 für mehr als 500 cm³ bis 800 cm³ und 8711.50.00.00.0 für mehr als 800 cm³. In Unterposition 8711.20 gehören Motorroller in 8711.20.10.00.0, andere mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bis 125 cm³ in 8711.20.92.00.0 und mehr als 125 cm³ bis 250 cm³ in 8711.20.98.00.0. In Unterposition 8711.30 gilt mehr als 250 cm³ bis 380 cm³ für 8711.30.10.00.0 und mehr als 380 cm³ bis 500 cm³ für 8711.30.90.00.0. Krafträder mit Elektromotor stehen in Unterposition 8711.60, wobei Zweiräder, Dreiräder und Vierräder mit Trethilfe und Elektrohilfsmotor mit einer Nenndauerleistung von 250 Watt oder weniger in 8711.60.10.00.0 fallen und andere in 8711.60.90 einzureihen sind; alle übrigen Krafträder, die in keine dieser Nummern fallen, gehören in 8711.90.00.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittBeförderungsmittel
KapitelZugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör
PositionKrafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; BeiwagenDiese Seite
Zolltarifnummermit Kolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von 50 cm³ oder weniger
8 % · 0 vZTA
Unterpositionmit Kolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bis 250 cm³
8 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerMotorroller
andere, mit einem Hubraum von
Zolltarifnummermehr als 50 cm³ bis 125 cm³
Zolltarifnummermehr als 125 cm³ bis 250 cm³
Unterpositionmit Kolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 250 cm³ bis 500 cm³
6 % · 0 vZTA
Zolltarifnummermit einem Hubraum von mehr als 250 cm³ bis 380 cm³
Zolltarifnummermit einem Hubraum von mehr als 380 cm³ bis 500 cm³
Zolltarifnummermit Kolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 500 cm³ bis 800 cm³
6 % · 0 vZTA
Zolltarifnummermit Kolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 800 cm³
6 % · 2 vZTA
Unterpositionmit Elektromotor angetrieben
6 % · 50 vZTA
ZolltarifnummerZweiräder, Dreiräder und Vierräder, mit Trethilfe, mit Elektrohilfsmotor mit einer Nenndauerleistung von 250 Watt oder weniger
Kombinierte Nomenklaturandere
Zolltarifnummerandere
6 % · 1 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 8711

8 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8711. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 8711

Rechts: wie viele der 11 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

erhöht den ZollAntidumpingzoll · China2 von 11
erhöht den ZollAusgleichszoll · China2 von 11
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · Irak11 von 11
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle Länder11 von 11
KontrolleF-Gase · alle Länder11 von 11
KontrolleKulturgüter · alle Länder11 von 11
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder11 von 11
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder11 von 11
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 8711

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 3
3. „Teile“ und „Zubehör“ im Sinne der Kapitel 86 bis 88 sind nur Teile und Zubehör, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren des Kapitels 86, 87 oder 88 bestimmt sind. Teile und Zubehör, für die zwei oder mehr Positionen der Kapitel 86 bis 88 in Betracht kommen, sind der Position zuzuweisen, die dem Hauptverwendungszweck der Teile oder des Zubehörs entspricht.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 4
4. In diesem Abschnitt werden: a) Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Fortbewegung sowohl auf der Straße als auch auf Schienen gebaut sind, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; b) schwimmfähige Kraftfahrzeuge (Amphibienfahrzeuge) in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; c) Luftfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach so gebaut sind, dass sie auch als Landfahrzeuge verwendet werden können, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 88 eingereiht.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 5
5. Luftkissenfahrzeuge sind wie die Fahrzeuge einzureihen, denen sie am ähnlichsten sind, und zwar: a) in Kapitel 86, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über einer Führungsschiene fortzubewegen (Luftkissenzüge); b) in Kapitel 87, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Boden oder in gleichem Maße über dem Boden und über dem Wasser fortzubewegen; c) in Kapitel 89, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Wasser fortzubewegen, auch wenn sie am Strand oder auf Landungsbrücken landen oder sich über Eisflächen fortbewegen können. Teile und Zubehör für Luftkissenfahrzeuge sind wie Teile und Zubehör von Fahrzeugen der Position einzureihen, der die Luftkissenfahrzeuge aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zugewiesen werden. Ortsfestes Material für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen ist wie ortsfestes Gleismaterial einzureihen; Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen sind wie Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege einzureihen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVII, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Vorbehaltlich der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 89 sind Werkzeuge und andere Waren zur Instandhaltung und Instandsetzung von Beförderungsmitteln wie die Beförderungsmittel einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für anderes Zubehör, das mit den Beförderungsmitteln, deren übliche Ausrüstung es darstellt, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft wird.
Wortlaut · Kapitel 87, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren.

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
T-529/2507.10.2026Vorschrift 2 a) der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den …
C-145/1616.02.2017Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 8711

Die elf Warennummern der Position 8711 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19728711.10.00.00.0eingeführt · mit Kolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von 50 cm³ oder weniger · zuletzt geändert 01.01.2023
  2. 01.01.19728711.20.10.00.0eingeführt · Motorroller
  3. 01.01.20128711.20.92.00.0eingeführt · mehr als 50 cm³ bis 125 cm³
  4. 01.01.19948711.20.98.00.0eingeführt · mehr als 125 cm³ bis 250 cm³ · zuletzt geändert 01.01.2012
  5. 01.01.19948711.30.10.00.0eingeführt · mit einem Hubraum von mehr als 250 cm³ bis 380 cm³
  6. 01.01.19948711.30.90.00.0eingeführt · mit einem Hubraum von mehr als 380 cm³ bis 500 cm³
  7. 01.01.19728711.40.00.00.0eingeführt · mit Kolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 500 cm³ bis 800 cm³ · zuletzt geändert 01.01.2023
  8. 01.01.19728711.50.00.00.0eingeführt · mit Kolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 800 cm³ · zuletzt geändert 01.01.2023
  9. 01.01.20178711.60.10.00.0eingeführt · Zweiräder, Dreiräder und Vierräder, mit Trethilfe, mit Elektrohilfsmotor mit einer …
  10. 01.01.20178711.60.90eingeführt · andere · zuletzt geändert 20.10.2017
  11. 01.01.19728711.90.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2017

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 8711

Was gehört nicht zur Position 8711?

Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach nur auf Schienen fahren, gehören nicht zu Kapitel 87 und damit nicht zur Position 8711.

Welche Zolltarifnummer aus Position 8711 gilt für einen Motorroller?

Motorroller mit Kolbenverbrennungsmotor und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bis 250 cm³ gehören in die Zolltarifnummer 8711.20.10.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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