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Position · 4-stelligZollaussetzungDual-Use

Position 8807 – Teile für Luftfahrzeuge und Drohnen

Position im Zolltarif

88Kapitel07Position

Position 8807 umfasst Teile von Waren der Position 8801, 8802 oder 8806, etwa Propeller und Rotoren, Fahrgestelle sowie Teile von Drachen, Raumfahrzeugen und Trägerraketen. Unbemannte Luftfahrzeuge selbst gehören in Position 8806. Als Teile gelten nur Teile, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Kapitel 86 bis 88 bestimmt sind.

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Gehört Ihr Ersatzteil für Drohne oder Hubschrauber zu HS-Code 8807?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 8807?

Die Position unterteilt sich in die Unterpositionen 8807.10 für Propeller und Rotoren, Teile davon, 8807.20 für Fahrgestelle und Teile davon sowie 8807.30 für andere Teile von Starrflügelflugzeugen, Hubschraubern oder unbemannten Luftfahrzeugen. Unterposition 8807.90 erfasst die übrigen Teile. Darin gelten 8807.90.10.00.0 für Teile von Drachen, 8807.90.21.00.0 für Telekommunikationssatelliten, 8807.90.29.00.0 für andere Teile von Raumfahrzeugen, 8807.90.30.00.0 für Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge und 8807.90.90 für alle übrigen Teile.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittBeförderungsmittel
KapitelLuftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon
PositionTeile von Waren der Position 8801, 8802 oder 8806Diese Seite
UnterpositionPropeller und Rotoren, Teile davon
2,7 % · 2 vZTA
UnterpositionFahrgestelle und Teile davon
2,7 % · 4 vZTA
Unterpositionandere Teile von Starrflügelflugzeugen, Hubschraubern oder unbemannten Luftfahrzeugen
2,7 % · 23 vZTA
Unterpositionandere
0 % bis 2,7 % · 2 vZTA
Zolltarifnummervon Drachen
von Raumfahrzeugen (einschließlich Satelliten)
Zolltarifnummervon Telekommunikationssatelliten
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummervon Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge
Kombinierte Nomenklaturandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

8807.10Propeller und Rotoren, Teile davon
8807.20Fahrgestelle und Teile davon
8807.30andere Teile von Starrflügelflugzeugen, Hubschraubern oder unbemannten Luftfahrzeugen

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Welche der 8 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 8807

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8807. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 8807

Rechts: wie viele der 8 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle Länder4 von 8
senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle Länder1 von 8
verbotenSimbabwe-Sanktionen · Simbabwe8 von 8
verbotenAusfuhrkontrolle (Sanktionen) · Zentralafrikanische Republik1 von 8
verbotenAusfuhrkontrolle (Sanktionen) · Haiti1 von 8
verbotenAusfuhrkontrolle (Sanktionen) · Libyen1 von 8
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder7 von 8
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · Irak8 von 8
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle Länder8 von 8
KontrolleKulturgüter · alle Länder8 von 8
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)8 von 8
KontrolleF-Gase · alle Länder3 von 8
KontrolleAusfuhrkontrolle für Waren mit Einschränkungen · Sudan1 von 8
KontrolleAusfuhrkontrolle für Waren mit Einschränkungen · Südsudan1 von 8
KontrolleEinfuhrkontrolle · Libyen1 von 8
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 8807

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 3
3. „Teile“ und „Zubehör“ im Sinne der Kapitel 86 bis 88 sind nur Teile und Zubehör, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren des Kapitels 86, 87 oder 88 bestimmt sind. Teile und Zubehör, für die zwei oder mehr Positionen der Kapitel 86 bis 88 in Betracht kommen, sind der Position zuzuweisen, die dem Hauptverwendungszweck der Teile oder des Zubehörs entspricht.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 4
4. In diesem Abschnitt werden: a) Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Fortbewegung sowohl auf der Straße als auch auf Schienen gebaut sind, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; b) schwimmfähige Kraftfahrzeuge (Amphibienfahrzeuge) in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; c) Luftfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach so gebaut sind, dass sie auch als Landfahrzeuge verwendet werden können, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 88 eingereiht.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 5
5. Luftkissenfahrzeuge sind wie die Fahrzeuge einzureihen, denen sie am ähnlichsten sind, und zwar: a) in Kapitel 86, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über einer Führungsschiene fortzubewegen (Luftkissenzüge); b) in Kapitel 87, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Boden oder in gleichem Maße über dem Boden und über dem Wasser fortzubewegen; c) in Kapitel 89, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Wasser fortzubewegen, auch wenn sie am Strand oder auf Landungsbrücken landen oder sich über Eisflächen fortbewegen können. Teile und Zubehör für Luftkissenfahrzeuge sind wie Teile und Zubehör von Fahrzeugen der Position einzureihen, der die Luftkissenfahrzeuge aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zugewiesen werden. Ortsfestes Material für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen ist wie ortsfestes Gleismaterial einzureihen; Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen sind wie Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege einzureihen.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVII, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Vorbehaltlich der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 89 sind Werkzeuge und andere Waren zur Instandhaltung und Instandsetzung von Beförderungsmitteln wie die Beförderungsmittel einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für anderes Zubehör, das mit den Beförderungsmitteln, deren übliche Ausrüstung es darstellt, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft wird.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 8807

Fünf der acht Warennummern der Position 8807 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20228807.90.10.00.0eingeführt · von Drachen
  2. 01.01.20228807.90.21.00.0eingeführt · von Telekommunikationssatelliten
  3. 01.01.20228807.90.29.00.0eingeführt · andere
  4. 01.01.20228807.90.30.00.0eingeführt · von Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge
  5. 01.01.20228807.90.90eingeführt · andere

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 8807

Welche Nummer aus Position 8807 gilt für Ihr Ersatzteil?

Die Nummer richtet sich nach der Art des Teils: Propeller und Rotoren fallen unter 8807.10, Fahrgestelle unter 8807.20 und andere Teile von Starrflügelflugzeugen, Hubschraubern oder unbemannten Luftfahrzeugen unter 8807.30. Teile von Drachen, Raumfahrzeugen oder Trägerraketen gehören in Unterposition 8807.90.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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