Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Wägezelle wird im Zolltarif in folgender Hierarchie eingeordnet:
- AbschnittKap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und GeräteXVIII
- KapitelOPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE90
- PositionInstrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren9031
- Unterpositionandere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen903180
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Waegezelle
Der HS-Code für Waegezelle lautet 9031.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9031.80.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9031.80.80.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9031.80.80.00.0.
Einreihung von Waegezelle nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Wägezelle in die Position 9031 folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Die Wägezelle ist ein vollständiges, wenn auch unvollständiges Messgerät im Sinne von AV 1 als 'Instrument zum Messen oder Prüfen'. Sie scheidet als Teil im Sinne von AV 2a aus, da die Zolltarifnummer 9031.90.00.00.0 nur für Teile und Zubehör von Position 9031 vorgesehen ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Waegezelle
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Wägezelle als Kraftmess- oder Lastsensor ohne Anzeige — häufigster FallAndere Mess-, Prüf- und Kontrollinstrumente (Wägezellen als unvollständige Messinstrumente) | 9031.80.80.00.0 | 0 % |
| Komplette Wägeeinheit mit Anzeige, Gehäuse und Zubehör — wenn die Wägezelle als fertige Waage verkauft wirdAndere Waagen (nicht für Laboratorien) | 8423.89.00.00.0 | 1,7 % |
| Nur wenn die Wägezelle ausschließlich als elektronisches Messglied in eine Schaltung integriert ist — SonderfallIntegrierte elektronische Schaltungen (Prozessoren und Regler) | 8542.31.90.90.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Waegezelle (9031) ≠ Andere Waagen (nicht für Laboratorien) (8423) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Komplette Wägeeinheit mit Anzeige, Gehäuse und Zubehör — wenn die Wägezelle als fertige Waage verkauft wird. Für Waegezelle bleibt die Zolltarifnummer 9031.80.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Waegezelle (9031) ≠ Integrierte elektronische Schaltungen (Prozessoren und Regler) (8542) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Nur wenn die Wägezelle ausschließlich als elektronisches Messglied in eine Schaltung integriert ist — Sonderfall. Für Waegezelle bleibt die Zolltarifnummer 9031.80.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einige andere Kapitel des Zolltarifs kommen für Wägezellen nur unter bestimmten Bedingungen in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Komplette Wägeeinheit mit Anzeige, Gehäuse und Zubehör — wenn die Wägezelle als fertige Waage verkauft wirdAndere Waagen (nicht für Laboratorien) | 8423.89.00.00.0 | 1,7 % |
| Nur wenn die Wägezelle ausschließlich als elektronisches Messglied in eine Schaltung integriert ist — SonderfallIntegrierte elektronische Schaltungen (Prozessoren und Regler) | 8542.31.90.90.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Waegezelle (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE1802/17-1 | Kraftmessdose, so genannte Wägezelle, länglicher metallischer Messkörper, DMS, Temperaturkompensation | 9031.80.80.00.0 |
| DE1801/17-1 | Kraftmessdosen (Wägezellen), metallischer Messkörper, DMS | 9031.80.80.00.0 |
| DEBTI6490/19-1 | DMS-Wägezelle, quaderförmig, Stahl, 0,131 kg | 9031.80.80.00.0 |
| DEBTI11761/22-1 | Hermetisch verschlossener Wiegesensor, zylindrisch, Edelstahl, 5-500 kg | 9031.80.80.00.0 |
| DEBTI11761/22-2 | Hermetisch verschlossener Wiegesensor, Aluminium, 8-40 kg | 9031.80.80.00.0 |
| DEBTI11761/22-3 | Hermetisch verschlossener Wiegesensor (3 Ausführungen), Stahl, 500-10.000 kg | 9031.80.80.00.0 |
| DEBTI33316/22-1 | Wägezelle, kapazitiver Sensor, Memory Chip | 9031.80.80.00.0 |
| DEBTI13030/23-1 | Wägezelle, zylindrisch, DMS, Bohrmuster | 9031.80.80.00.0 |
| DEBTI17841/23-1 | Plattform-Wägezelle, Edelstahl, 10-200 kg | 9031.80.80.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrt-Zollaussetzung | Für Teile zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen |
| Quecksilber-Einfuhrkontrolle | Einfuhr von Quecksilber und quecksilberhaltigen Gemischen unterliegt besonderen Kontrollen gemäß EU-Quecksilberverordnung |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Bestimmte Wägezellen mit hoher Messgenauigkeit können Ausfuhrbeschränkungen unterliegen |
| Ausfuhrgenehmigung erforderlich | Für hochpräzise Messinstrumente kann eine Ausfuhrgenehmigung nach EU-Recht erforderlich sein |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Quecksilber-Ausfuhrkontrolle | Ausfuhr von Quecksilber und quecksilberhaltigen Erzeugnissen unterliegt besonderen Kontrollen |
Weitere Produkte aus Mess- und Regeltechnik
Diese verwandten Produkte werden ebenfalls in Kapitel 90 eingereiht.