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Position · 4-stelligZollaussetzungDual-Use

Position 8503 – Teile für elektrische Maschinen

Position im Zolltarif

85Kapitel03Position

Teile für Maschinen der Positionen 8501 oder 8502, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für diese Maschinen bestimmt, etwa Motorgehäuse, Kommutatoren, Kohlebürstenhalter und amagnetische Schrumpfringe. Stromerzeugungsaggregate und elektrische rotierende Umformer gehören in Position 8502, Transformatoren, Stromrichter sowie Drossel- und andere Selbstinduktionsspulen in Position 8504.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 8503?

Die Position ist in vier Warennummern gegliedert. Die Warennummer 8503.00.10 erfasst amagnetische Schrumpfringe. Die Warennummer 8503.00.20 umfasst Stahl-Elektrobleche sowie Rotor- und Statorkerne, auch geschichtet. Die übrigen Teile fallen unter „andere“: 8503.00.91 für Teile aus Eisen oder Stahl, gegossen, und 8503.00.98 für alle übrigen.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionTeile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8501 oder 8502 bestimmtDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturamagnetische Schrumpfringe
2,7 % · 0 vZTA
Kombinierte NomenklaturStahl-Elektrobleche und Rotor- und Statorkerne, auch geschichtet
2,7 % · 12 vZTA
andere
Kombinierte Nomenklaturaus Eisen oder Stahl, gegossen
2,7 % · 5 vZTA
Kombinierte Nomenklaturandere
2,7 % · 0 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 8503

8 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8503. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 8503

Rechts: wie viele der 4 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle Länder4 von 4
senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle Länder3 von 4
verbotenSimbabwe-Sanktionen · Simbabwe4 von 4
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder3 von 4
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle Länder1 von 4
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)4 von 4
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 8503

Anmerkungen (8)

Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 2
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind; b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören jedoch zu Position 8517, und Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, gehören zu Position 8529; c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 zuzuweisen.
Wortlaut · Kapitel 85, Anmerkung 2
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen. Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 3
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 4
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 5
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 8503

Die vier Warennummern der Position 8503 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19728503.00.10eingeführt · amagnetische Schrumpfringe
  2. 01.01.20258503.00.20eingeführt · Stahl-Elektrobleche und Rotor- und Statorkerne, auch geschichtet
  3. 01.01.19908503.00.91eingeführt · aus Eisen oder Stahl, gegossen · zuletzt geändert 01.01.2027
  4. 01.01.20258503.00.98eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2027
Gestrichene Nummern mit Nachfolgern

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 8503

Was ist mit HS-Code 8503 gemeint?

Der HS-Code ist die Nummer des Harmonisierten Systems der Weltzollorganisation, dessen ersten sechs Stellen in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich sind. Position 8503 umfasst Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8501 oder 8502 bestimmt.

Welche Warennummer gilt für Rotor- und Statorkerne in Position 8503?

Rotor- und Statorkerne, auch geschichtet, gehören in die Warennummer 8503.00.20. Rotoren sind unter der Zolltarifnummer 8503.00.20.90.0 erfasst.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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