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Warennummer 0709.99.60 – Zuckermais, frisch oder gekühlt

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Zuckermais, frisch oder gekühlt, gehört in diese Warennummer. Er wird als Gemüse unter Position 0709, Unterposition 0709.99 („andere“) eingereiht. Salate (ausgenommen Lactuca sativa sowie Chicorée) gehören in 0709.99.10, Kapern in 0709.99.40. Darunter richten sich die Zolltarifnummern nach dem Zweck: Zuckermais für Futterzwecke gehört in 0709.99.60.10.0, alles Übrige in 0709.99.60.90.0 („anderes“).

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0709.99.60?

Die Zolltarifnummer 0709.99.60.10.0 gilt für Zuckermais für Futterzwecke. Die Zolltarifnummer 0709.99.60.90.0 erfasst Zuckermais mit dem Wortlaut „anderes“. Beide Zolltarifnummern sind 11-stellig und stehen unter der Warennummer 0709.99.60 mit 8 Stellen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden
PositionAnderes Gemüse, frisch oder gekühlt
andere
Unterpositionandere
Kombinierte NomenklaturZuckermaisDiese Seite
Zolltarifnummerfür Futterzwecke
9,40 EUR je 100 kg · 0 vZTA
Zolltarifnummeranderes
9,40 EUR je 100 kg · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 0709.99.60

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · alle LänderEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 0709.99.60

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 2
2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana).
Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 3
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
Kapitel 07, Allgemeines1. Blanchieren ist unter diesem Kapitel nicht erlaubt, ausgenommen bei: — gefrorenem Gemüse (auch in Wasser oder Dampf gekocht) der Position 0710. — getrockneten ausgelösten Hülsenfrüchten, auch geschält oder zerkleinert, der Position 0713. 2. Sprossen (Gemüsesprossen und andere Sprossen) sind zu Ernährungszwecken verwendete gekeimte Samen, die roh oder gegart verzehrt werden. Zum Keimen werden die Samen …

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 0709.99.60

Welche Zolltarifnummer gilt für Zuckermais unter der Warennummer 0709.99.60, wenn er als Futter verwendet wird?

Zuckermais für Futterzwecke gehört in die Zolltarifnummer 0709.99.60.10.0. Zuckermais mit dem Wortlaut „anderes“ fällt unter die Zolltarifnummer 0709.99.60.90.0.

Gilt für Zuckermais unter der Warennummer 0709.99.60 bei der Einfuhr eine Pflanzengesundheitskontrolle?

Ja, bei der Einfuhr von Zuckermais unter der Warennummer 0709.99.60 gilt die Pflanzengesundheitskontrolle für alle Länder. Zusätzlich gibt es Einfuhrkontrollen für die Ukraine (Krim und Sewastopol sowie nicht von der Regierung kontrollierte Gebiete der Ukraine) und für Nordkorea (Nordkorea-Sanktionen).

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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