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Warennummer 0710.80.59 – Gefrorene Capsicum- oder Pimentafrüchte

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

In diese Warennummer gehören gefrorene Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta. Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack gehören in die Zolltarifnummer 0710.80.51.00.0. Die Zolltarifnummern darunter unterscheiden sich danach, ob es sich um Paprika (Capsicum spp.) handelt oder um andere Früchte.

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Gehört Ihre gefrorene Paprika zur Warennummer 0710.80.59?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0710.80.59?

Die Zolltarifnummer 0710.80.59.20.0 erfasst Paprika (außer Gemüsepaprika) (Capsicum spp.). Die Zolltarifnummer 0710.80.59.90.0 erfasst alle übrigen Früchte dieser Warennummer, die nicht unter 0710.80.59.20.0 fallen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden
PositionGemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren
Unterpositionanderes Gemüse
Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
ZolltarifnummerPaprika (außer Gemüsepaprika) (Capsicum spp.)
6,4 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
6,4 % · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 0710.80.59

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle · Dominikanische RepublikGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · KeniaGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · RuandaGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · ThailandGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · TürkeiGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · UgandaGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · VietnamGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · ÄgyptenGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 0710.80.59

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 2
2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana).
Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 3
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
Kapitel 07, Allgemeines1. Blanchieren ist unter diesem Kapitel nicht erlaubt, ausgenommen bei: — gefrorenem Gemüse (auch in Wasser oder Dampf gekocht) der Position 0710. — getrockneten ausgelösten Hülsenfrüchten, auch geschält oder zerkleinert, der Position 0713. 2. Sprossen (Gemüsesprossen und andere Sprossen) sind zu Ernährungszwecken verwendete gekeimte Samen, die roh oder gegart verzehrt werden. Zum Keimen werden die Samen …

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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