Zum Hauptinhalt springen
Kombinierte Nomenklatur · EUZollkontingentZollaussetzung

Warennummer 1512.19.90 – Sonnenblumenöl und Safloröl

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Diese Warennummer erfasst Sonnenblumenöl, Safloröl und deren Fraktionen aus Position 1512, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert, soweit sie nicht unter Unterposition 1512.11 fallen. Waren zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln, gehören in die Warennummer 1512.19.10. Die Zolltarifnummern darunter unterscheiden sich nach der Art des Öls: Sonnenblumenöl steht unter 1512.19.90.10.0, Safloröl unter 1512.19.90.90.0.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Sonnenblumenöl zu Unterposition 1512.19?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1512.19.90?

Die Zolltarifnummer 1512.19.90.10.0 umfasst Sonnenblumenöl, die Zolltarifnummer 1512.19.90.90.0 Safloröl. Raffiniertes Sonnenblumenöl gehört ebenfalls in die Zolltarifnummer 1512.19.90.10.0.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete …
KapitelTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
PositionSonnenblumenöl, Safloröl und Baumwollsamenöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
Sonnenblumenöl und Safloröl sowie deren Fraktionen
Unterpositionandere
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
ZolltarifnummerSonnenblumenöl50 % mit Unterlage Y155; sonst 9,6 % · 11 vZTA
ZolltarifnummerSafloröl50 % mit Unterlage Y155; sonst 9,6 % · 11 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

Ihre Ware einreihen

Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.

Zolltarifnummer finden →

02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 1512.19.90

KontrolleDrittlandszoll · BelarusEinfuhr
KontrolleDrittlandszoll · RusslandEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 1512.19.90?

4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 1512.19.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 1512.19.90

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 1507.10, 1508.10, 1510.10.00, 1511.10, 1512.11, 1512.21, 1513.11, 1513.21, 1514.11, 1514.91, 1515.11, 1515.21, 1515.50.11, 1515.50.19, 1515.90.21, 1515.90.29, 1515.90.40 bis 1515.90.59 und 1518.00.31 gilt Folgendes: a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als — Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen; — Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind. b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet. c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.
Wortlaut · Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für die Bestimmung der Merkmale der oben genannten Erzeugnisse sind die in den Anhängen der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 beschriebenen Analyseverfahren anzuwenden.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1512.19.90andere: Hierher gehören z. B. raffiniertes Sonnenblumenöl und raffiniertes Safloröl.

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 1512.19.90

Welche Zolltarifnummer gilt für Sonnenblumenöl unter der Warennummer 1512.19.90?

Sonnenblumenöl gehört in die Zolltarifnummer 1512.19.90.10.0, Safloröl in die Zolltarifnummer 1512.19.90.90.0. Beide Zolltarifnummern gehören zur Warennummer 1512.19.90, die als „andere“ unter Unterposition 1512.19 steht.

Gilt bei der Einfuhr von Waren aus Belarus oder Russland ein Drittlandszoll unter der Warennummer 1512.19.90?

Ja, bei der Einfuhr von Waren aus Belarus und aus Russland unter der Warennummer 1512.19.90 wird ein Drittlandszoll erhoben. Dieser Drittlandszoll betrifft diese Warennummer und damit die Zolltarifnummern 1512.19.90.10.0 und 1512.19.90.90.0 darunter.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →