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Zolltarifnummer 1512.19.90.10.0 – Raffiniertes Sonnenblumenöl

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Sonnenblumenöl, das nicht als rohes Öl gilt und nicht zu technischen oder industriellen Zwecken bestimmt ist. Safloröl gehört in 1512.19.90.90.0, Öl zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln, in 1512.19.10.00.0. Speiseöl gehört ebenfalls hierher.

Typische Waren:SonnenblumenölSpeiseölRaffiniertes SonnenblumenölSonnenblumenöl im 5-Liter-Behälter

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1512.19.90.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete …
KapitelTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
PositionSonnenblumenöl, Safloröl und Baumwollsamenöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
Sonnenblumenöl und Safloröl sowie deren Fraktionen
Unterpositionrohe Öle
Unterpositionandere
Zolltarifnummerzu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerSonnenblumenölDiese Seite
ZolltarifnummerSafloröl
1512.21 – 1512.29Baumwollsamenöl und seine Fraktionen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1512.196-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1512.19.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1512.19.90.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1512.19.90.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1512.19.90.10.0?

Kapitel 15 Tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und … › 1512 Sonnenblumenöl, Safloröl und Baumwollsamenöl sowie …
✓Sonnenblumenöl und Safloröl sowie deren FraktionenDie Ware ist Sonnenblumenöl, Safloröl oder eine Fraktion davon. Woran man das erkennt: Das Öl wird als Sonnenblumenöl angeboten.
✓andere, also nicht: rohe ÖleDie Ware ist kein rohes Öl. Woran man das erkennt: Das Öl ist raffiniert oder wurde mit adsorptiv wirkenden Filterhilfsmitteln oder anderen physikalischen oder chemischen Verfahren behandelt.
✓andere, also nicht: zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von LebensmittelnDie Ware ist nicht zu technischen oder industriellen Zwecken bestimmt, sondern für Lebensmittel. Woran man das erkennt: Das Öl ist für den menschlichen Verzehr bestimmt, etwa als Speiseöl.
✓SonnenblumenölDie Ware ist Sonnenblumenöl und kein Safloröl. Woran man das erkennt: Die Angabe lautet auf Sonnenblumenöl, etwa als raffiniertes Sonnenblumenöl im 5-Liter-Behälter.
1512.19.90.10.0Raffiniertes Sonnenblumenöl für Lebensmittel

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1512.19.90.10.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1512.19.90

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
1512.19.90.10.0Sonnenblumenöldiese SeitePräferenzzollkontingent
1512.19.90.90.0Safloröl–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1512.19.90 eingereiht

11 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Spanien9
Deutschland2
vZTAWareGültig bis
DEBTI9016/26-1DeutschlandHochlinolsäurehaltiges Sonnenblumenöl, Extraktionsöl mit Pressöl Das Öl wurde mit Wasser entschleimt. Verwendung: nach …28.06.2029
DEBTI9029/26-1Deutschlandraffiniertes Sonnenblumenöl (hochlinolsäurehaltig) Verwendung: Speiseöl Botanische Herkunft: Heliantus annuus L. …03.05.2029
ESBTI2025SOL1021SpanienBeschreibung: Raffiniertes Sonnenblumenöl. Wird zur Einzelvermarktung in einem 5-Liter-Behälter angeboten. Funktion …28.07.2028
ESBTI2025SOL197SpanienRaffiniertes Sonnenblumenöl, rohes Sonnenblumenkernöl, hocholeisch (Helianthus Annus). Wird in einem 5-Liter-Behälter …11.03.2028
ESBTI2025SOL208SpanienProdukt aus der Raffination (Neutralisation, Entfärbung, Entwachsung/Winterisierung und Desodorierung) von rohem …11.03.2028
ESBTI2024SOL833SpanienRaffiniertes Öl aus Sonnenblumensamen. Wird in 5-Liter-Behältern angeboten. Für den menschlichen Verzehr bestimmt.20.10.2027

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1512.19.90.10.0?

4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 1512.19.90.10.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1512.19.90.10.0

€
1512.19.90.10.0Drittlandszoll50 % mit Unterlage Y155; sonst 9,6 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Der Drittlandszollsatz gilt nur unter Bedingungen: 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 9,6 %.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.1010Algerien0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 50 % mit Unterlage Y155; sonst 9,6 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20268,4 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)6,1 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1512.19.90.10.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 1512.19.90.10.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
KontrolleDrittlandszoll · BelarusRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
KontrolleDrittlandszoll · RusslandRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1512.19.90.10.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 1507.10, 1508.10, 1510.10.00, 1511.10, 1512.11, 1512.21, 1513.11, 1513.21, 1514.11, 1514.91, 1515.11, 1515.21, 1515.50.11, 1515.50.19, 1515.90.21, 1515.90.29, 1515.90.40 bis 1515.90.59 und 1518.00.31 gilt Folgendes: a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als — Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen; — Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind. b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet. c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1512.19.90andere: Hierher gehören z. B. raffiniertes Sonnenblumenöl und raffiniertes Safloröl.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 15 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 1512.19.90

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.20041512.19.90neu eingeführt · aus 1512.19.91, aus 1512.19.99
  2. 01.01.20041512.19.90.10.0neu eingeführt · „Sonnenblumenöl“ · aus 1512.19.91, 1512.19.99
  3. 01.01.20041512.19.90.90.0neu eingeführt · „Safloröl“ · aus 1512.19.91, 1512.19.99

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1512.19.90.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Sonnenblumenöl unter der Warennummer 1512.19.90?

Raffiniertes Sonnenblumenöl, das nicht roh ist und nicht zu technischen oder industriellen Zwecken bestimmt ist, gehört in 1512.19.90.10.0. Safloröl gehört in 1512.19.90.90.0, Öl zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln, in 1512.19.10.00.0.

Gilt bei der Einfuhr von Sonnenblumenöl aus Russland Drittlandszoll unter 1512.19.90.10.0?

Ja, bei der Einfuhr von Sonnenblumenöl aus Russland wird für diese Zolltarifnummer Drittlandszoll erhoben. Sein Satz hängt von einer Bedingung oder Unterlage ab.

Welche Zolltarifnummer gilt für Speiseöl unter der Warennummer 1512.19.90?

Speiseöl gehört in 1512.19.90.10.0, sofern es Sonnenblumenöl ist, das nicht roh ist und nicht zu technischen oder industriellen Zwecken bestimmt ist. Eine vZTA (verbindliche Zolltarifauskunft) ordnet ein raffiniertes Sonnenblumenöl im 5-Liter-Behälter für den menschlichen Verzehr dieser Nummer zu.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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