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Warennummer 1513.11.10 – Rohes Kokosöl für technische Zwecke

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Diese Warennummer liegt in der Position 1513 und der Unterposition 1513.11 und umfasst rohes Kokosöl (Kopraöl) und seine Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert, zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln. Kokosöl in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger gehört in die Zolltarifnummer 1513.11.91.00.0, dort richtet sich die Einreihung nach der Aufmachung statt nach dem Verwendungszweck. Die Zolltarifnummern 1513.11.10.20.0 und 1513.11.10.90.0 unterscheiden sich nach dem Verwendungszweck des Kokosöls.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Welche Zolltarifnummer aus Position 1513 gilt für Ihr rohes Kokosöl?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1513.11.10?

Die Zolltarifnummer 1513.11.10.20.0 gilt für Kokosöl für die Herstellung von technischen einbasischen Fettsäuren der Warennummer 3823.19.10 oder von Fettsäuremethylestern der Position 2915 oder 2916. Die Zolltarifnummer 1513.11.10.90.0 gilt für alles, was nicht unter 1513.11.10.20.0 fällt.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete …
KapitelTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
PositionKokosöl (Kopraöl), Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
Kokosöl (Kopraöl) und seine Fraktionen
Unterpositionrohes Öl
Kombinierte Nomenklaturzu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von LebensmittelnDiese Seite
Zolltarifnummerfür die Herstellung von: - technischen einbasischen Fettsäuren der Unterposition 3823.19.10, - Fettsäuremethylestern der Position 2915 oder 2916, - Fettalkoholen der Unterpositionen 2905.17, 2905.19 und 3823.70 zur Herstellung von Kosmetika, Waschmitteln oder pharmazeutischen Erzeugnissen, - Fettalkoholen der Unterposition 2905.16, rein oder gemischt, zur Herstellung von Kosmetika, Waschmitteln oder pharmazeutischen Erzeugnissen, - Stearinsäure der Unterposition 3823.11.00 - Waren der Position 3401 oder - Fettsäuren der Position 2915 mit hohem Reinheitsgrad
Zolltarifnummeranderes

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 1513.11.10

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrollePräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · APS-Länder (allgemeine Regelung)Einfuhr
KontrollePräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · ArmenienEinfuhr
KontrollePräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · MercosurEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 1513.11.10

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 1507.10, 1508.10, 1510.10.00, 1511.10, 1512.11, 1512.21, 1513.11, 1513.21, 1514.11, 1514.91, 1515.11, 1515.21, 1515.50.11, 1515.50.19, 1515.90.21, 1515.90.29, 1515.90.40 bis 1515.90.59 und 1518.00.31 gilt Folgendes: a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als — Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen; — Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind. b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet. c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.
Wortlaut · Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für die Bestimmung der Merkmale der oben genannten Erzeugnisse sind die in den Anhängen der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 beschriebenen Analyseverfahren anzuwenden.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 1513.11.10

Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 1513.11.10 gilt für Kokosöl, das zur Herstellung von Fettsäuremethylestern verwendet wird?

Kokosöl für die Herstellung von Fettsäuremethylestern der Position 2915 oder 2916 gehört in die Zolltarifnummer 1513.11.10.20.0. Diese Zolltarifnummer nennt außerdem die Herstellung von technischen einbasischen Fettsäuren der Warennummer 3823.19.10 als Verwendungszweck. Kokosöl ohne diese Verwendungszwecke gehört in die Zolltarifnummer 1513.11.10.90.0.

Gelten unter der Warennummer 1513.11.10 bei der Einfuhr Präferenzen in Verbindung mit der Endverwendung?

Bei der Einfuhr gelten Präferenzen in Verbindung mit der Endverwendung für APS-Länder (allgemeine Regelung), Armenien und Mercosur. Sie betreffen Kokosöl zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung

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