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Zolltarifnummer 1902.30.10.20.0 – Getrocknete Teigwaren mit Reis

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Sie erfasst getrocknete Teigwaren, die Reis enthalten, etwa Reisnudeln. Glasnudeln mit einem Gehalt an Mungbohnenstärke von 60GHT oder mehr gehören in die 11-stellige Zolltarifnummer 1902.30.10.40.0, wenn sie in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5kg oder mehr, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, vorliegen.

Typische Waren:ReisnudelnGetrocknete ReisnudelnBraune Reisnudeln

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 1902.30.10.20.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1902.30.10.20.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren
PositionTeigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet
1902.11 – 1902.19Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet
UnterpositionTeigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet)
Unterpositionandere Teigwaren
Kombinierte Nomenklaturgetrocknet
ZolltarifnummerReis enthaltendDiese Seite
ZolltarifnummerGlasnudeln mit einem Gehalt an Mungbohnenstärke von 60GHT oder mehr, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5kg …
Zolltarifnummerandere
Kombinierte Nomenklaturandere
UnterpositionCouscous

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1902.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1902.30.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1902.30.10.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1902.30.10.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1902.30.10.20.0?

Kapitel 19 Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder … › 1902 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch …
✓andere Teigwaren, also nicht: Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise …Die Ware muss eine Teigware sein, die nicht gefüllt ist und kein Couscous ist. Sie kann gekocht oder vorgekocht sein. Erkennbar ist das an Nudeln ohne Füllung, etwa Fadennudeln.
✓getrocknetDie Ware muss getrocknet sein. Gemeint sind Waren in trockenem und brüchigem Zustand mit einem geringen Feuchtigkeitsgehalt (bis etwa 12 %), die direkt in der Sonne oder industriell getrocknet wurden, etwa durch Tunneltrocknung, Rösten oder Frittieren. Erkennbar ist das an brüchigen, trockenen Nudeln.
✓Reis enthaltendDie Ware muss Reis enthalten, etwa als Reisnudeln. Erkennbar ist das an den Zutaten auf der Verpackung.
1902.30.10.20.0Getrocknete Teigwaren mit Reis

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1902.30.10.20.0?

  • ×Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet1902.11, 1902.19
  • ×Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet)1902.20
  • ×Couscous1902.40
  • ×andere, also nicht: getrocknet1902.30.90
  • ×Glasnudeln mit einem Gehalt an Mungbohnenstärke von 60GHT oder mehr, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5kg oder mehr, nicht in …1902.30.10.40.0
  • ×andere, also nicht: Reis enthaltend1902.30.10.80.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1902.30.10

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
1902.30.10.20.0Reis enthaltenddiese SeitePräferenzzollkontingent
1902.30.10.40.0Glasnudeln mit einem Gehalt an Mungbohnenstärke von 60GHT oder mehr, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5kg …Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (angemeldetes Nettogewicht), Autonome Zollaussetzung
1902.30.10.80.0andereVeterinärkontrolle

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1902.30.10 eingereiht

56 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland35
Frankreich13
Österreich4
Spanien2
Tschechien1
Ungarn1
vZTAWareGültig bis
DEBTI16830/26-1DeutschlandTeigwaren aus grünen Sojabohnen. Getrocknete, lange, flache, olivgrüne, geriffelte Bandnudeln (Länge ca. 19 cm; Breite …28.06.2029
DEBTI13851/26-1DeutschlandInstant-Weizennudeln Bedruckter Folienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Schnellkochnudeln, 500 g), zu den Zutaten und …21.06.2029
DEBTI38140/25-1DeutschlandGetrocknete Reisnudeln. Getrocknete, cremefarbene Bandnudeln, verpackt in einem Kunststofffolienbeutel mit Angaben zum …30.10.2028
DEBTI38142/25-1DeutschlandBraune, getrocknete Reisnudeln. Getrocknete, lange braune Fadennudeln, verpackt in einem Kunststofffolienbeutel mit …30.10.2028
DEBTI12715/25-1DeutschlandInstant-Nudelgericht Etikettierter Kunststoffbecher mit Abziehdeckel und Angaben zum Erzeugnis (Instantbechergericht …21.09.2028
DEBTI12713/25-1DeutschlandInstant-Nudelgericht Etikettierter Kunststoffbecher mit Abziehdeckel und Angaben zum Erzeugnis (Instantbechergericht …21.09.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1902.30.9077Asiatisches Nudelgericht. Vorgekochte Nudeln und eine Saucenmischung, getrennt verpackt in Beuteln, in einer Umver- packung bestehend aus einer etikettierten, mikrowellengeeigneten Faltschachtel mit …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1902.30.10.20.0?

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 1902.30.10.20.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1902.30.10.20.0

€
1902.30.10.20.0Drittlandszoll6,4 % + 24,60 EUR je 100 kg–––
1902.30.10.20.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll6,4 % + 24,60 EUR je 100 kg + 50 %–––
1902.30.10.20.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll6,4 % + 24,60 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (5)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0086alle Drittländer11 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0232Türkei0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1022Algerien0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.8302Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.9015USA1,6 % + 6,15 EUR je 100 kgseit 01.07.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 6,4 % + 24,60 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 46 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Israel und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Armenienneu seit 10.10.20260 % + 24,60 EUR je 100 kg
Mercosurneu seit 01.05.20265,6 % + 21,52 EUR je 100 kg
APS+-Länder0 % + 24,60 EUR je 100 kg
APS-Länder (allgemeine Regelung)2,9 % + 24,60 EUR je 100 kg
Chile0 % + 12,30 EUR je 100 kg
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)0 % + 12,66 EUR je 100 kg
Färöer0 % + 24,60 EUR je 100 kg
Island0 % + 12,66 EUR je 100 kg
Libanon0 % + 24,60 EUR je 100 kg
Norwegen0 % + 12,66 EUR je 100 kg
Syrien0 % + 24,60 EUR je 100 kg
Südafrika0 % + 24,60 EUR je 100 kg
Tunesien0 % + 24,60 EUR je 100 kg
TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr0 % + 24,60 EUR je 100 kg

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1902.30.10.20.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse · ChinaEinfuhr aus China: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen
Weiterführend

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1902.30.10.20.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 19, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 19 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16); b) Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1902.30.10getrocknet: Der Ausdruck „getrocknet“ im Sinne dieser Unterposition bezieht sich auf Waren in trockenem und brüchigem Zustand mit einem geringen Feuchtigkeitsgehalt (bis etwa 12 %), die entweder direkt in der Sonne getrocknet oder einem industriellen Trocknungsverfahren (z. B. Tunneltrocknung, Rösten oder Frittieren) unterzogen wurden.

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareNummer
767/201411.07.2014Ein Block getrockneter vorgekochter Nudeln mit Würzmitteln, Speiseöl und getrocknetem Gemüse, für den Einzelverkauf zusammen verpackt, wurde in die Warennummer 1902.30.10 eingereiht.1902.30.10
635/200526.04.2005Vorgekochte, getrocknete Teigwaren aus Weizenmehl mit einem Gewürzbeutel, in einer Schale für den Einzelhandel mit kochendem Wasser zuzubereiten, wurden in die Warennummer 1902.30.10 eingereiht.1902.30.10

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-471/1706.09.2018Instantnudelgerichte, die im Wesentlichen aus einem Block vorgegarter und frittierter Nudeln bestehen, gehören nach dem Urteil in die Warennummer 1902.30.10.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 19 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 1902.30.10

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 2 Zollkontingente statt 5.
  1. 01.01.19721902.30.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „getrocknet“
  2. 01.07.20021902.30.10unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1902.30.10
  3. 01.04.20141902.30.10.80.0neu eingeführt · aus 1902.30.10
  4. 21.09.20171902.30.10.20.0neu eingeführt · „Reis enthaltend“ · aus 1902.30.90
  5. 01.01.20241902.30.10.40.0neu eingeführt · „Glasnudeln mit einem Gehalt an Mungbohnenstärke von 60 GHT oder mehr, in für den Einzelverkauf aufgemachten unmittelbaren Umschließungen …“ · aus 1902.30.10
  6. 01.07.20241902.30.10.40.0Wortlaut geändert · „Glasnudeln mit einem Gehalt an Mungbohnenstärke von 60GHT oder mehr, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5kg …“ · vorher „Glasnudeln mit einem Gehalt an Mungbohnenstärke von 60 GHT oder mehr, in für den Einzelverkauf aufgemachten unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5 kg oder mehr“

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1902.30.10.20.0

Welche Zolltarifnummer gilt für getrocknete Teigwaren mit Reis unter 1902.30.10?

Getrocknete Teigwaren, die Reis enthalten, gehören in die 11-stellige Zolltarifnummer 1902.30.10.20.0. Glasnudeln mit einem Gehalt an Mungbohnenstärke von 60GHT oder mehr gehören in 1902.30.10.40.0, wenn sie in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5kg oder mehr, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, vorliegen. Alle übrigen getrockneten Teigwaren ohne Reis gehören in 1902.30.10.80.0.

Welche Zolltarifnummer gilt für Reisnudeln unter 1902.30.10?

Reisnudeln gehören in die 11-stellige Zolltarifnummer 1902.30.10.20.0, wenn sie getrocknet sind und Reis enthalten.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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