01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1902.30.10.40.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1902.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1902.30.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1902.30.10.4010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1902.30.10.40.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1902.30.10.40.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1902.30.10.40.0?
- ×Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet1902.11, 1902.19
- ×Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet)1902.20
- ×Couscous1902.40
- ×andere, also nicht: getrocknet1902.30.90
- ×Reis enthaltend1902.30.10.20.0
- ×andere, also nicht: Glasnudeln mit einem Gehalt an Mungbohnenstärke von 60GHT oder mehr, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5kg …1902.30.10.80.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1902.30.10.40.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1902.30.10
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 1902.30.10.20.0 | Reis enthaltend | Präferenzzollkontingent |
| 1902.30.10.40.0 | Glasnudeln mit einem Gehalt an Mungbohnenstärke von 60GHT oder mehr, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5kg …diese Seite | Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (angemeldetes Nettogewicht), Autonome Zollaussetzung |
| 1902.30.10.80.0 | andere | Veterinärkontrolle |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1902.30.10 eingereiht
56 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI16830/26-1Deutschland | Teigwaren aus grünen Sojabohnen. Getrocknete, lange, flache, olivgrüne, geriffelte Bandnudeln (Länge ca. 19 cm; Breite … | 28.06.2029 |
| DEBTI13851/26-1Deutschland | Instant-Weizennudeln Bedruckter Folienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Schnellkochnudeln, 500 g), zu den Zutaten und … | 21.06.2029 |
| DEBTI38140/25-1Deutschland | Getrocknete Reisnudeln. Getrocknete, cremefarbene Bandnudeln, verpackt in einem Kunststofffolienbeutel mit Angaben zum … | 30.10.2028 |
| DEBTI38142/25-1Deutschland | Braune, getrocknete Reisnudeln. Getrocknete, lange braune Fadennudeln, verpackt in einem Kunststofffolienbeutel mit … | 30.10.2028 |
| DEBTI12715/25-1Deutschland | Instant-Nudelgericht Etikettierter Kunststoffbecher mit Abziehdeckel und Angaben zum Erzeugnis (Instantbechergericht … | 21.09.2028 |
| DEBTI12713/25-1Deutschland | Instant-Nudelgericht Etikettierter Kunststoffbecher mit Abziehdeckel und Angaben zum Erzeugnis (Instantbechergericht … | 21.09.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1902.30.90 | 77 | Asiatisches Nudelgericht. Vorgekochte Nudeln und eine Saucenmischung, getrennt verpackt in Beuteln, in einer Umver- packung bestehend aus einer etikettierten, mikrowellengeeigneten Faltschachtel mit … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1902.30.10.40.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (4)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0086 | alle Drittländer | 11 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.0232 | Türkei | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.1022 | Algerien | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.9015 | USA | 1,6 % + 6,15 EUR je 100 kg | seit 01.07.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 6,4 % + 24,60 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 46 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Israel und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Armenienneu seit 10.10.2026 | 0 % + 24,60 EUR je 100 kg |
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 5,6 % + 21,52 EUR je 100 kg |
| APS+-Länder | 0 % + 24,60 EUR je 100 kg |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 2,9 % + 24,60 EUR je 100 kg |
| Chile | 0 % + 12,30 EUR je 100 kg |
| EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) | 0 % + 12,66 EUR je 100 kg |
| Färöer | 0 % + 24,60 EUR je 100 kg |
| Island | 0 % + 12,66 EUR je 100 kg |
| Libanon | 0 % + 24,60 EUR je 100 kg |
| Norwegen | 0 % + 12,66 EUR je 100 kg |
| Syrien | 0 % + 24,60 EUR je 100 kg |
| Südafrika | 0 % + 24,60 EUR je 100 kg |
| Tunesien | 0 % + 24,60 EUR je 100 kg |
| TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr | 0 % + 24,60 EUR je 100 kg |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1902.30.10.40.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1902.30.10.40.0
Anmerkungen (1)
1. Zu Kapitel 19 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16); b) Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1902.30.10 | getrocknet: Der Ausdruck „getrocknet“ im Sinne dieser Unterposition bezieht sich auf Waren in trockenem und brüchigem Zustand mit einem geringen Feuchtigkeitsgehalt (bis etwa 12 %), die entweder direkt in der Sonne getrocknet oder einem industriellen Trocknungsverfahren (z. B. Tunneltrocknung, Rösten oder Frittieren) unterzogen wurden. |
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 767/201411.07.2014 | Eine für den Einzelverkauf zusammen verpackte Zusammenstellung aus getrockneten vorgekochten Nudeln, Würzmitteln, Speiseöl und getrocknetem Gemüse wurde in die Warennummer 1902.30.10 eingereiht. | 1902.30.10 |
| 635/200526.04.2005 | Vorgekochte, getrocknete Teigwaren aus Weizenmehl mit Gewürzen, für den Einzelhandel in einer Schale aufgemacht, wurden in die Warennummer 1902.30.10 eingereiht. | 1902.30.10 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-471/1706.09.2018 | Instantnudelgerichte aus einem Block vorgegarter und frittierter Nudeln fallen nach dem Urteil unter die Warennummer 1902.30.10. |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 19 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 1902.30.10
- 01.01.19721902.30.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „getrocknet“
- 01.07.20021902.30.10unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1902.30.10
- 01.04.20141902.30.10.80.0neu eingeführt · aus 1902.30.10
- 21.09.20171902.30.10.20.0neu eingeführt · „Reis enthaltend“ · aus 1902.30.90
- 01.01.20241902.30.10.40.0neu eingeführt · „Glasnudeln mit einem Gehalt an Mungbohnenstärke von 60 GHT oder mehr, in für den Einzelverkauf aufgemachten unmittelbaren Umschließungen …“ · aus 1902.30.10
- 01.07.20241902.30.10.40.0Wortlaut geändert · „Glasnudeln mit einem Gehalt an Mungbohnenstärke von 60GHT oder mehr, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5kg …“ · vorher „Glasnudeln mit einem Gehalt an Mungbohnenstärke von 60 GHT oder mehr, in für den Einzelverkauf aufgemachten unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5 kg oder mehr“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1902.30.10.40.0
Gehören Nudelzubereitungen mit mehr als 20 GHT Fleisch oder Fisch unter 1902.30.10.40.0?
Nein, Lebensmittelzubereitungen mit mehr als 20 GHT Wurst, Fleisch, Fisch, Krebstieren oder Weichtieren gehören nicht zu Kapitel 19, sondern zu Kapitel 16. Gefüllte Waren der Position 1902 sind davon ausgenommen.
Welche Zolltarifnummer gilt für Reis enthaltende Glasnudeln unter 1902.30.10?
Mit Reis enthaltende getrocknete Ware gehört in 1902.30.10.20.0. Die Zolltarifnummer 1902.30.10.40.0 gilt für Glasnudeln mit einem Gehalt an Mungbohnenstärke von 60 GHT oder mehr, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5 kg oder mehr, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile